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Ausschuss Audioübertragung B

Öffentlichkeit

  • Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich.
  • Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. So beispielsweise bei der Thematisierung von Betriebsgeheimnissen und Sicherheitsbelangen, oder wenn schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern.
  • Nichtöffentlich sind Sitzungen des Petitionsausschusses und die Haushaltsprüfung.
 

Teilnehmer

An den Sitzungen nehmen teil:

  • Dem Ausschuss angehörende Abgeordnete bzw. deren Stellvertreter.

Sowie nach Wunsch oder Bedarf:

  • Abgeordnete, die dem Ausschuss nicht angehören.
  • Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten.
  • Mitglieder des Landesrechnungshofes.
  • Personen die dem Landtag nicht angehören, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
 

Beratungsthemen

Die jeweilige Tagesordnung gibt Auskunft über die Themen und Reihenfolge des Aufrufs.



Weitere Formate

Kanal-B im MP3 Format (z.B. für Apple iOS u.a.)



Technische Hinweise

ParlaRadio erreichen Sie unter:

Eine technische Information über die angebotenen ICECastStreams: hier