ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
Bildungspolitik
Nr. 079/12 vom 22. Februar 2012
Heike Franzen zu TOP 3: SPD-Vorschlag würde Kommunen in
Hamburger Umland teuer zu stehen kommen!
Sperrfrist: Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!
2009 hat Hamburg das Gastschulabkommen zwischen Hamburg und
Schleswig-Holstein aufgekündigt. Im Rahmen der dann folgenden
Verhandlungen, die alles andere als einfach waren, haben wir uns hier im
Parlament mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.
Aufgefallen ist dabei auch, dass die Gemeinden, deren Kinder in Hamburg zur
Schule gehen, bisher keine Schulkostenbeiträge bezahlt haben. Der
Finanzausgleich fand ausschließlich zwischen den beiden Ländern statt.
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Kommunen war es daher logisch, das
Schulgesetz an dieser Stelle zu ändern und auch die betreffenden Gemeinden
an den entstehenden Schulkostenbeiträgen für in Hamburg zur Schule
gehende Kinder zu beteiligen. Und wenn wir uns die Situation derzeit
anschauen, dann ist es in der Tat so, dass die Schülerinnen und Schüler, die in
Hamburg wohnen und in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, in den
Berechnungen nicht berücksichtigt werden.
Es ist allerdings auch einzubeziehen, dass der Anteil der Gemeinden an den
Schulkosten nicht dem Vollkostenausgleich entspricht, wie er in
Schleswig-Holstein vorgesehen ist, da das Land eine Pauschale an Hamburg
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Seite 1/2
entrichtet.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und die Schulkostenbeiträge, die ja in
dem Bericht des Bildungsministeriums an den Finanzausschuss aufgelistet
sind, mit den Schulkostenbeiträgen aus dem Jahr 2010 verglichen - das war ja
das letzte Jahr, in dem landesweit Schulkostenbeiträge ermittelt wurden. Die
aktuellen Kosten der Gemeinden liegen unterhalb der Schulkostenbeiträge
von 2010. Ich will mal die Zahlen für die Gemeinschaftsschulen nennen. Der
Schulkostenbeitrag 2010 betrug hier 1148,-, der jetzige Ausgleich 2011 an
das Land beträgt 998,- . Und der Vollkostenausgleich bei der
Schulfinanzierung ist ja eingeführt worden, weil die vom Land ermittelten
Schulkostenbeiträge für die Schulträger nicht annähern auskömmlich waren.
Man kann also davon ausgehen, dass die Gemeinden mit der Finanzierung der
Schülerinnen und Schüler, die in Hamburg zur Schule gehen, geringer belastet
werden, als wenn diese Kinder eine schleswig-holsteinische Schule besuchen
würden. Wenn mal wollte, könnte man bereits darin einen Ausgleich dafür
sehen, dass Hamburger Schülerinnen und Schüler schleswig-holsteinische
Schulen besuchen.
Ich finde auch, dass man sich darüber Gedanken machen muss, wie sich ein
vernünftiger Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und dem Land
gestaltet. Wenn ich aber die Aussagen des Kollegen Habersaat vom 20.2. im
Hamburger Abendblatt lese, in dem er einen schülergenauen Kostenausgleich
fordert, dann frage ich mich schon, ob er weiß, was er damit den Gemeinden
vor Ort zumutet.
Die Aufkündigung des Gastschulabkommens hatte einen starken finanziellen
Hintergrund. Die Hansestadt Hamburg wollte damals einen Ausgleich in Höhe
von 30 Mio haben. Wir haben jetzt einen Ausgleich von 12,5 Mio . Sollten
sich die Vorstellungen von Herrn Habersaat verwirklichen, dann müssten die
Gemeinden mit mindestens doppelt so hohen Schulkostenbeiträgen rechnen,
als das jetzt der Fall ist. Da kann ich dann noch so sehr die Hamburger
Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein dagegen rechnen, es wird in
jedem Fall erheblich teurer für die Gemeinden.
Dem Gesetzentwurf von den Grünen können wir nicht zustimmen, da er in
den laufenden Haushalt eingreift. Meine Fraktion ist aber bereit, mit den
betroffenen Gemeinden über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden
und dem Land zu reden und zu einem Ausgleich zu kommen, der die
Gemeinden und das Land gleichermaßen nicht übermäßig belastet.
Seite 2/2