F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 204/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 29. September 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Joachim Behm zu TOP 13 (Bundeswehrstrukturreform) "Das Lieblingstier des deutschen Soldaten ist die ,,eierlegende Wollmilchsau". Dieses vielseitige Wesen lebt vornehmlich als mentale Repräsentation in den Köpfen derjenigen, die neue Waffensysteme fordern. Diese Geräte sollen immer alles auf einmal können und möglichst Presseinformation viele widersprüchliche Absichten in einem System vereinen. Die Strukturreform der Bundeswehr scheint eine politische eierlegende Wollmilchsau zu werden: Alle wollen alles aus allen möglichen offenen und verdeckten, einsichtigen und widersprüchlichen Gründen. Alle wollen, dass · die Armee professioneller wird, · die Soldaten besser ausgebildet werden und · die Ausrüstung besser wird. Alle wollen, dass · die Armee gesellschaftlich integrierend wirkt, · stärker zur politischen Bildung beiträgt und · die regionale Wirtschaftsstruktur stärkt. Als Nebenbedingung soll die Armee auch noch kleiner und billiger werden. § Wie soll eine kleinere Armee stärker integrierend wirken? § Wie soll eine bessere Ausbildung und Ausrüstung für professionellere Soldaten billiger werden? § Wie soll eine kleinere Armee die regionale Wirtschaftsstruktur weiter stärken? Ich behaupte, dass der politische Ansatz falsch ist, die Bundeswehr aus der Perspektive der eierlegenden Wollmilchsau reformieren zu wollen. In Artikel 87a Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es, der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Im erweiterten Einsatzspektrum fallen unter den Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes die Landes- und Bündnisverteidigung, UN-Einsätze und Katastrophenhilfe. 2 Dieser Verfassungsauftrag muss Ausgangspunkt und Wegweiser der Reform sein--nicht gesellschafts- oder strukturpolitische Ziele. Das gilt auch für die Wehrpflicht: Die Wehrpflicht ist kein Selbstzweck; sie existiert auch nicht, um · die Personaldecke der sozialen Dienste zu sichern oder · einen Teil der jungen männlichen Deutschen politisch zu bilden oder · den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die allgemeine Wehrpflicht wurde geschaffen, um es einer Präsenzarmee in Zeiten des Kalten Krieges zu ermöglichen, innerhalb kürzester Zeit in hinreichender Stärke zur Landesverteidigung an der innerdeutschen Grenze aufmarschieren zu können. Die politische Lage hat sich grundlegend geändert. Das erfordert eine neue Beurteilung, und ein neuer Entschluss sollte logisch aus dieser Beurteilung folgen. Die Ostgrenze der NATO ist nicht mehr der Elbe-Lübeck-Kanal, im festen Blick der ersten strategischen Angriffsstaffel des Warschauer Paktes: Sie liegt jetzt an der polnischen Ostgrenze; mit Russland arbeitet die NATO in der Partnerschaft für den Frieden zusammen. Brauchen wir also noch die alte Präsenzarmee? Alle Kommissionsberichte und Absichtserklärungen der Bundesregierung verneinen diese Frage und nennen eine sehr viel kleinere Zahl an Grundwehrdienstleistenden, als bisher eingesetzt wurden. Es würden nur noch 20-25 Prozent der Männer eines Geburtsjahrganges zum Grundwehrdienst eingezogen. Das ist zu wenig, um die Wehrpflicht verfassungsrechtlich zu begründen. Die Wehrpflicht ist ein verfassungsrechtlicher Eingriff in Grundrechte. Es ist das Wesensprinzip des Rechtsstaates, daß Eingriffe in die Rechte der Bürger hinreichend begründet und für den Bürger prinzipiell vorhersehbar sein müssen. Werden diese Prinzipien nicht eingehalten, könnte der Eingriff verfassungswidrig sein. Genau dieses Schicksal könnte dem Grundwehrdienst blühen, wenn die jetzigen Planungen umgesetzt werden. Wenn nur noch ein Viertel oder ein Fünftel eines Geburtsjahrganges eingezogen wird, kann von einer allgemeinen Wehrpflicht keine Rede mehr sein: Die Auswahl des einzelnen Grundwehrdienstleistenden würde ein nahezu willkürlicher Akt. Eine Verfassungsklage gegen diese Praxis hätte möglicherweise Erfolg. Deshalb lehnt die FDP den vorliegenden Antrag ab. Und nun der persönliche "kleine Spagat": Sie wissen, die Aussetzung der Wehrpflicht wurde in der FDP mit Mehrheit beschlossen. Ich gehöre zur qualifizierten Minderheit und kann mir vorstellen, eine sogenannte gesetzlich begründete Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Muster einzuführen. Dennoch kann ich ohne Verrenkungen die Mehrheitsmeinung der Liberalen vertreten. Zu Punkt 2 des Antrages: Ich fordere die Antragsteller auf, uns die Bundeswehr-Standorte in Schleswig-Holstein zu nennen, die geschlossen werden sollen, damit die Bundeswehr kleiner, feiner und billiger werden kann und gleichzeitig die regionale Wirtschaftskraft gestärkt wird."