PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene.ltsh.de Studierende wieder gleich stellen Nr. 219.00 / 29.09.2000 Zum gemeinsamen Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sozialversicherungspflicht der Studierenden erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Monika Heinold: Eigentlich dürfen StudentInnen 20 Stunden sozialversicherungsfrei arbeiten, wenn sie 20 Wochenarbeitsstunden nicht überschreiten. Eigentlich aber nur. Seit April dieses Jahres gilt diese Regelung nicht mehr für diejenigen StudentInnen, welche schon in ihrem Betrieb gearbeitet haben, bevor sie ihr Studium beginnen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes vom Dezember 1998 sehen die Spitzenverbände der Sozialversicherung das Beschäftigungsverhältnis einer StudentIn, die das Studium während eines Beschäftigungsverhältnisses aufnimmt und dieses auf weniger als 20 Stunden reduziert, als sozialversicherungspflichtig an. Und diese Regelung gilt rückwirkend. Wenn also eine StudentIn bisher in ihrem Betrieb als Studentin gearbeitet hat, in den letzten zehn Jahren aber im selben Betrieb schon einmal als normale ArbeitnehmerIn beschäftigt war, so muss der Betrieb sie jetzt rückwirkend zum 1.4.2000 sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Ich halte diese Regelung für absurd. Mit Blick darauf, dass einem Studium immer häufiger eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung vorangeht, kann die versicherungsrechtliche Beurteilung jedoch nicht davon abhängen, ob eine Beschäftigung bei dem selben oder bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt oder ob eine zweimonatige Unterbrechungsfrist eingehalten wird. Im Sinne der Betroffenen und wegen der Gleichbehandlung halten wir die jetzige Regelung für unbefriedigend und bitten deshalb die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ein Beschäftigungsverhältnis einer/eines Studierenden generell sozialversicherungsfrei bleibt, sofern es 20 Wochenarbeitsstunden nicht überschreitet. Denn es muss doch in unserem Interesse sein, dass der Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Hochschulausbildung möglichst unproblematisch ist - wissen wir doch, dass lebenslanges Lernen gerade in der modernen Informationsgesellschaft unabdingbar ist. Im Interesse der Studierenden und der betroffenen Betriebe setze ich darauf, dass sich die Landesregierung in diesem Sinne einsetzt - eine Lösung des Problems wäre eine Klarstellung im V. Sozialgesetzbuch. ***