F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 138/2001 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 9. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Ekkehard Klug: ,,Breite Zustimmung zur Schaffung von Ganztagsschulen ist ein Meilenstein der Bildungspolitik" Zur Einbringung des F.D.P.-Antrages ,,Einrichtung von Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein" (TOP 9) erklärte der bildungspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Presseinformation ,,Die breite Zustimmung zur Schaffung von Ganztagsschulen ist ein Meilenstein in der schleswig-holsteinischen Bildungspolitik. Vor allem aber ist es wichtig, dass wir in dieser Frage jetzt eine politische Schallmauer durchbrechen: die Schallmauer, die zwischen wohl- klingenden Grundsatzbeschlüssen auf Parteitagen und konkretem Handeln liegt. Der frühere amerikanische Außenminister und Friedensnobelpreisträger George C. Marshall hat einmal gesagt: ,Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant'. Das ist richtig. Über die Notwendigkeit von mehr Ganztagsschulen ist all zu lange nur geredet worden. Die gesellschaftliche Wirklichkeit und die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen fordern, dass nun endlich Taten folgen. Sicher sind wir uns einig darüber, dass Ganztagsschulen in allen Bereichen des Schulwesens benötigt werden. Auf dem Weg zu diesem Ziel werden wir jedoch, wenn man realistisch an die Sache herangeht, nur schrittweise vorankommen. Die F.D.P. schlägt vor, dass wir dort beginnen, wo Ganztagsunterricht aus pädagogischen, aus bildungs- und gesellschaftspolitischen Gründen besonders wirkungsvoll und hilfreich ist: bei den Hauptschulen und den Sonderschulen. Wir schlagen deshalb vor, in jedem Kreis, in jeder kreisfreien Stadt zunächst drei Hauptschulen zu Ganztagsschulen zu machen. 2 Darüber hinaus soll die Vorgabe des Schulgesetzes, dass an Schulen für Geistig- und Körperbehinderte in der Regel Ganztagsunterricht erteilt wird, endlich der schulischen Wirklichkeit entsprechen. Dieser Einstieg in die Errichtung von Ganztagsschulen bedeutet vor allem eines: Wir werden in Schleswig-Holstein für Kinder und Jugendliche, die besondere Förderung benötigen, bessere Bildungs- und Lebenschancen schaffen. Dass die SPD-Fraktion für unseren Vorschlag Zustimmung signalisiert hat, zeigt soziale Verantwortung und bildungspolitische Konsequenz. Wenn hingegen die CDU-Fraktion sich dem nicht anschließen mag, so widerspricht dies einerseits dem von ihr verschiedentlich vorgetragenen Bekenntnis zur Stärkung der Hauptschulen, und andererseits widerspricht es auch dem Wortlaut eines CDU- Landesparteitagsbeschlusses von Mitte März. Aber diese Widersprüche möge die Unionsfraktion selber erklären. Das Ganze erinnert uns ein wenig an eine der Fabeln von Aesop: Ein in seiner Heimatstadt wenig angesehener Fünfkämpfer prahlt nach seiner Heimkehr von einer Tournee, er sei auf der Insel Rhodos sogar einmal weiter gesprungen als die Olympiasieger. Darauf ruft ihm einer aus der Menge zu: "Hic Rhodus, hic salta ! - Hier ist Rhodos, hier spring !". Das gilt auch für die CDU: nicht nur zu wissen, wo man landen will, sondern gelegentlich auch einmal in die angekündigte Richtung zu springen ! Das ist jedenfalls vernünftiger, als beleidigt vor dem Sprungbalken zu verharren - nur weil man meint, man habe das Thema gepachtet und darauf einen Alleinvertretungsanspruch. Da die CDU ja nachweislich die mit Abstand letzte Partei ist, die eine positive Haltung zu Ganztagsschulen eingenommen hat, wäre das im übrigen auch wenig glaubwürdig. Im Detail wird die Organisation der Ganztagsschulen von Schulart zu Schulart unterschiedlich zu regeln sein - ausgerichtet auf die sehr unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Schularten. Wir Liberale teilen die Auffassung, dass mit dem Konzept der Ganztagsschule prinzipiell ein Mix unterschiedlicher Elemente verbunden sein sollte - so, wie dies übrigens an den in Schleswig-Holstein bereits bestehenden Ganztagsschulen bereits der Fall ist. Zu diesen Elementen zählen bestimmte, auch am Nachmittag mögliche Unterrichtsteile ebenso wie auch Formen der Betreuung - z.B. in Form von Hilfen bei der Hausaufgabenerfüllung - ; und drittens zählen dazu pädagogisch und erzieherisch sinnvolle Formen ,betreuter Freizeitgestaltung'. Wo immer möglich, könnten in diesen dritten Sektor auch Angebote der vor Ort aktiven Vereine, Verbände und Initiativen einbezogen werden. Es wäre unsinnig und sicher auch nicht finanzierbar, wenn man Ganztagsschulen ausschließlich mit Lehrkräften unterhalten wollte. Ein gelungenes Beispiel für ein gutes Ganztagsschulkonzept ist die Kooperative Gesamtschule Elmshorn. Sie erhält, wie alle Ganztagsschulen im Bereich der Gesamtschulen, zwar vom Land eine zusätzliche Personalausstattung, aber viele Nachmittagsangebote im Bereich der sog. ,,Gebundenen Freizeit" - aus dem die Schüler bestimmte Zahl von Angeboten auswählen müssen - werden nicht von Lehrern organisiert und geleitet. Die Palette reicht von 3 zahlreichen Aktivitäten im musisch-kulturellen und sportlichen Bereich bis hin zu Themen wie Tierpflege, Möbelbau, Holzarbeiten oder - aus dem sozialen Bereich - der Patenschaft mit einem Altenheim. In solche Nachmittagsangebote lassen sich im übrigen in idealer Weise auch berufsorientierende bzw. berufsvorbereitende Inhalte einbeziehen. Dies bietet die Chance, solche Inhalte, wie sie etwa im Hauptschulbereich von nahezu allen Seiten, auch von der Wirtschaft und von den Gewerkschaften, als dringend notwendig angemahnt werden, dort endlich besser als bisher zu verankern, ohne dass dies auf Kosten des Unterrichts erfolgt. Bei den Sonderschulen für Geistig- und Körperbehinderte, die ja laut Schulgesetz in der Regel Ganztagsunterricht erteilen sollen, bestehen wiederum andere Voraussetzungen, die nach hierfür geeigneten Lösungsansätzen verlangen. Selbst der Bereich der reinen Betreuungsmaßnahmen erfordert hier - um ein Beispiel zu nennen - in höherem Maße spezielle sonderpädagogische Aus- und Fortbildung - was natürlich aber nicht heißt, dass man auf Mitwirkung der vielfältigen Elterninitiativen an diesen Schulen verzichten könnte oder sollte. Ein ,,Einheitsmodell Ganztagsschule" kann es eben in einer sehr differenzierten Schullandschaft nicht geben - und deshalb finde ich es schlicht unsinnig, wenn man dies von einem Entschließungsantrag im Landtag verlangen wollte. An den Schulen für Geistig- und Körperbehinderte ist die Situation hierzulande deshalb so miserabel, weil sich Land und kommunale Schulträger gegenseitig die Verantwortung zuschieben und am Ende nichts passiert. Beispiel 1: Das Kultusministerium teilt mir am 3. April in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit, die Schulträger müssten für diese Sonderschulen Anträge auf Erteilung von Ganztagsunterricht stellen. Solche Anträge lägen aber nicht vor. Würden sie unterbreitet, sei man willens, ggf. entsprechende Mittel bereitzustellen. Beispiel 2: Der Verein ,,Tollhaus Flensburg e.V." schreibt mir am 10. April nach der Lektüre dieser Kleinen Anfrage bzw. der Antwort der Regierung: Im vergangenen Jahre habe das Kultusministerium einen Förderantrag des Vereins für Betreuungsangebote an der Flensburger Friholtschule unter Berufung auf den Status der G-Schulen als Ganztagsschulen abgelehnt - Betreuungsangebote seien deshalb ja dort nicht mehr nötig. Fazit: Das Kultusministerium weiß genau, dass diese Sonderschulen nirgendwo im Lande Ganztagsschulen sind und wartet, ob Schulträger vielleicht irgendwann Anträge auf deren Einrichtung stellen; gleichzeitig aber weist das Ministerium Förderanträge von Elterninitiativen mit der Begründung zurück, diese Sonderschulen seien doch laut Schulgesetz Ganztagsschulen. So dreht sich das Rad im Kreis - und für die behinderten Kinder gibt es nicht genügend Förderung und Hilfe. Diesen Teufelskreis zu durchbrechen, sollte uns allen am Herzen liegen !"