PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 4 - Landesnaturschutzgesetz - Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.de Küstenschutz auf Kosten des Naturschutzes ist der falsche Weg E-Mail: Internet: Nr. 120.01 / 09.05.2001 Küstenschutz ist notwendig - aber auch ein Eingriff in die Natur. Durch Küstenschutzmaßnahmen sind die natürlichen Salzwiesen fast verschwunden und deren Reste besonders geschützt werden müssen. Das Verständnis von Naturschutz, das der SSW in diesem Antrag vertritt, wird von den Grünen nicht geteilt. Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Irene Fröhlich: "Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der SSW-Fraktion, das Landesnaturschutzgesetz zu ändern, um damit festzuschreiben, dass die Änderung und sogar die Errichtung von Küstenschutzanlagen keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen würde, befremdet mich doch sehr. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich will nicht die Notwendigkeit von Küstenschutz grundsätzlich in Frage stellen - aber dass die Errichtung von Deichen kein Eingriff in die Natur sein soll, dass kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen! Es ist doch völlig eindeutig, dass die heutige Küstenlinie, deren Verlauf durch die Eindeichungen im letzten Jahrtausend geprägt ist, nur noch einen letzten Rest von MarschSalzwiesen aufweist. Die durchschnittliche Breite der Salzwiesen an der nordfriesischen Küste liegt heute bei nur noch 230 Metern. Selbstverständlich ist der überwiegende Teil der heute verbliebenen Salzwiesenrestflächen erst durch Küstenschutz-Aktivitäten entstanden. Unter naturbelassenen Bedingungen könnte der Salzwiesenstreifen entlang der nordfriesischen Küste aber vielfach noch 600 bis 1.000 Meter betragen. Dass die natürlichen Salzwiesen verschwunden sind, ist eben einzig und allein auf die Landgewinnungs- und Küstenschutzmaßnahmen der letzten Jahrhunderte zurückzuführen. Ganz besonders die Begradigung der Deichlinie und damit die Verhinderung von Buchtenbildung hat doch dazu beigetragen, dass heute 90 Prozent der Salzwiesen an der Nordseeküste fehlen. Ihr Argument, verehrte Kolleginnen und verehrter Kollege vom SSW, der Küstenschutz würde zu teuer, wenn man für jeden Eingriff in die Natur einen Ausgleich zahlen müsse, denn Küstenschutz müsse ja nun mal sein, dieses Argument wird mit Vergnügen von jeder Gemeinde und auch vom Bund und wir von uns als Land wahrscheinlich auch, aufgegriffen, wenn wieder einmal Naturschutzausgleichsmaßnahmen finanziert werden müssen, zum Beispiel weil eine Straße gebaut wird. Denn die muss ja schließlich auch sein - wird jeder, der sie haben will, gleich behaupten. Ebenso wird jeder Häuslebauer argumentieren. Alles ist notwendig und damit darf es nicht teurer werden, auch wenn die Natur betroffen ist. Das ist doch wirklich zu kurz gesprungen: Wir haben gerade im neuen Nationalparkgesetz erneut die restlichen verbliebenen Salzwiesen unter einen ganz besonderen Schutz gestellt, weil es eben nur noch so wenige sind und weil sie einen ganz wichtigen Beitrag zur Biodiversität in unserem Lande leisten - wie wir sicher demnächst auch in dem Bericht aus dem Umweltministerium lesen werden, den die Kolleginnen und Kollegen der FDP angefordert haben. Gleichzeitig verhandeln wir über die Schiffssicherheit auf internationaler Ebene, auch um unsere Küsten und damit auch die verbliebenen Salzwiesen zu schützen. Dieses Thema steht gleichfalls wieder einmal auf unserer Tagesordnung für den Landtag. Und nun wollen sie auf der anderen Seite sagen: Wenn diese Salzwiesen von Deicherhöhungen betroffen sind und überbaut werden, dann ist das kein Eingriff in die Natur!? Das ist doch vollkommen widersinnig. So wichtig es vielleicht auch ist, die Rahmenbedingungen für den Küstenschutz zu verbessern: die Finanzierung von Naturschutzprojekten mittels Ausgleichsmaßnahmen darf dadurch nicht ausgehebelt werden, denn der Natur wird ein Schaden zugefügt. Landes- und Bundesnaturschutzgesetz müssen hierbei im Zusammenhang betrachtet werden. Daher ist es sinnvoll, zunächst die Ergebnisse der gerade erfolgenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes abzuwarten. Schmunzeln musste ich ja doch über die Begründung Ihres Antrages, die Erhaltung der Kulturlandschaft durch die ordnungsgemäße Landwirtschaft den Zielen des Landesnaturschutzgesetzes diene. Ich stellte mir nämlich vor, dass wir demnächst gemeinsam die landwirtschaftlich intensiv genutzten Köge der nordfriesischen Marsch als Naturschutzgebiete ausweisen. Ich kann Ihr Verständnis von Naturschutz an dieser Stelle wirklich nicht teilen. Ich denke es ist allerhöchste Zeit, den Begriff ordnungsgemäße Landwirtschaft über Bord zu werfen und zu definieren, welche Art von Landwirtschaft wir künftig wollen und welche sich unsere Gesellschaft nach BSE und diversen Lebensmittelskandalen leisten will und wie diese mit den Ressourcen Boden, Wasser, Luft und Natur umzugehen hat - und ihr nicht von vorne herein unter dem Begriff "ordnungsgemäß" einen Persilschein auszustellen!" ***