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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 10:22

Klaus Schlie: Deutsche Sprache hat Schlüsselfunktion

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

                                      LANDTAGSFRAKTION
                                       S C H L ES WI G - H O LS T EI N


                                                                            Pressesprecher
                                                                             Bernd Sanders
                                                                                      Landeshaus
                                                                                       24100 Kiel
                                                                          Telefon 0431-988-1440
                                                                          Telefax 0431-988-1444
                                                                  Internet: http://www.cdu.ltsh.de
                                                                         e-mail:info@cdu.ltsh.de

PRESSEMITTEILUNG
                                                      Nr. 224/01 vom 29. Mai 2001

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Klaus Schlie: Deutsche Sprache hat Schlüsselfunktion

Schleswig-Holstein soll auch in Zukunft ein offenes und gastfreundliches Land
bleiben. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind eine Bereicherung für
unsere Gesellschaft. Ihre Integration ist nicht nur Notwendigkeit, sondern politische
Chance und Ziel unseres politischen Handelns.

Die CDU erwartet von den rechtmäßig schon hier lebenden und den noch nach
Deutschland kommenden Ausländerinnen und Ausländern die Anerkenntnis der
Verpflichtung, sich aktiv um die Einordnung und die Teilnahme am Zusammenleben
in der Bundesrepublik Deutschland zu bemühen.

Eine erfolgreiche Integrationspolitik bedeutet, dass beide Seiten aufeinander zugehen.
Integration bedeutet Toleranz für andere Lebensart einerseits und das Bemühen, sich
einzufügen andererseits. Integration stellt Anforderungen an beide Seiten, wobei beide
Seiten sich gegenseitig nicht überfordern dürfen.

Die Integration der auf Dauer bleibeberechtigten Ausländer ist ein wichtiges
gesellschaftspolitisches Anliegen. Rund 7,3 Millionen Ausländer leben in
Deutschland. Fast die Hälfte aller Ausländer lebt seit mindestens 10 Jahren hier. Ein
Fünftel aller Ausländer ist bereits in Deutschland geboren. Mehr als 50 % der in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer stammen aus den ehemaligen
Anwerbeländern, sind als ausländische Arbeitnehmer in den Jahren 1955 bis 1973
angeworben worden, im Wege des Familiennachzugs eingereist oder hier geboren.

Die möglichst weitgehende Teilhabe der hier dauerhaft lebenden bleibeberechtigten
Ausländer am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben liegt im Interesse der
Bundesrepublik Deutschland. Für ihre dauerhafte Integration in Gesellschaft, Staat,
Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen ebenso
notwendig wie ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit zur
Integration. Freizügigkeit in Europa einerseits und ein immer größer werdender Anteil
von Ausländern, die seit vielen Jahren, teilweise schon seit Jahrzehnten hier leben oder
gar hier geboren sind, unterstreichen die Wichtigkeit der ausländer- sowie
gesellschaftspolitische Zielsetzung der Integration auf Dauer bleibeberechtigter

Ausländer.

Die Anstrengungen für eine gelungene Integration müssen so früh und so effizient wie
möglich ansetzen. Dabei kommt ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache
eine entscheidende Rolle zu. Die deutsche Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung
für den erfolgreichen Abschluss von Schul- und Berufsausbildung, die erfolgreiche
Bewerbung um einen Arbeitsplatz, das vollwertige Ausfüllen des Arbeitsplatzes und
letztlich die Teilnahme am täglichen Leben. Zwar gibt es bereits eine ganz Reihe von
Angeboten zur Sprachförderung. Eine Verpflichtung, diese Angebote anzunehmen,
besteht jedoch oftmals nicht. Konkrete Verpflichtungen, einhergehend mit einem
System von Anreizen und Sanktionen, können jedoch dazu beitragen, dass
bleibeberechtigte Ausländer möglichst rasch die deutsche Sprache erlernen und
dadurch die Grundlage für eine gelungene Integration schaffen.

Wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft und zielgerichtet über eine
neue Zuwanderungspolitik einen politischen und gesellschaftlichen Konsens erzielen
wollen, so müssen wir uns zuerst einmal Gedanken über die Notwendigkeit einer
wirksamen Integrationspolitik machen. Deshalb sind die Eckpunkte unseres Antrages
weder ein ,,Schnellschuss", wie die SPD meint, noch die ,,Aneinanderreihung von
Selbstverständlichkeiten", wie die F.D.P. zu erkennen glaubt.

Unser Antrag dient dazu, die längst überfällige Diskussion über eine
Integrationspolitik und die sich daraus ergebenden Maßnahmen hier im Parlament zu
führen. Der parlamentarische Beratungsprozess muss dann allerdings vor allem auch
die Betroffenen mit einbeziehen. Wir erwarten ein Beratungsverfahren in den
zuständigen Ausschüssen, das einen Dialog mit den schon hier lebenden
Ausländerinnen und Ausländern eröffnet, um die besten Konzepte für eine
erfolgreiche Integrationspolitik zu formulieren.

Wir brauchen eine breite auch öffentliche Diskussion über die Inhalte der Integration.
Wenn wir es ernst meinen mit der Aussage, dass wir ein ,,offenes und
gastfreundliches" Land bleiben wollen, dann müssen wir gemeinsam auch dafür
sorgen, dass die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung zur Integration von
Ausländerinnen und Ausländern erhalten bleibt und durch gezielte Maßnahmen
erweitert wird.

Gerade wenn wir sagen und meinen, dass Integration nicht Assimilation ist, also nicht
die Preisgabe von Eigenheiten, von religiösen und weltanschaulichen Identitäten und
gewachsenen Traditionen verlangt, müssen wir dafür sorgen, dass keine
Parallelgesellschaften entstehen.

Eine multikulturelle Gesellschaft im Sinne eines dauerhaften, unverbundenen
Nebeneinanders unterschiedlicher gesellschaftlicher oder ethnischer Gruppierungen ist
nicht akzeptabel und führt zum Verlust des Zusammenhalts und der Identität einer
Gesellschaft.

Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, zu den Bereichen
Sprachkompetenz, Schule und Bildung, islamischer Religionsunterricht in deutscher
Sprache, Ausbildung und Arbeit, Landes- und Kommunalverwaltung, Sicherheit und
Polizei, Vereine, Kultur und Religion ein Konzept für eine erfolgreiche Integration der

dauerhaft und rechtmäßig in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und
Ausländer vorzulegen, das die Eckpunkte unsers Antrages berücksichtigen soll.


Da, wie bereits ausgeführt, dem Erlernen der deutschen Sprache eine
Schlüsselfunktion bei einer erfolgreichen Integrationspolitik zukommt, halten wir an
unserer Forderung fest, dass das Erlernen der Sprache nicht der Beliebigkeit
überlassen werden darf, sondern mit einem System von Anreizen und Sanktionen
versehen werden muss.

Für Kinder müssen bereits in der ,,Vorschulzeit" Deutschförderkurse angeboten
werden und um die Sprachkompetenz in den Familien zu stärken, müssen - gerade
auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung und Chancengleichheit -
spezielle Sprachlernprogramme für Frauen angeboten werden.


Die Lehrkräfte an unseren Schulen müssen besser auf die Förderung und Integration
der Kinder ausländischer Eltern vorbereitet werden.

Schulen mit hohem Ausländeranteil stehen vor einer besonderen Herausforderung. Die
Schüler ausländischer Herkunft müssen deutsch lernen und in deutscher Sprache
lernen, und sie müssen in größerer Zahl als bisher einen qualifizierten Abschluss
erreichen.

Insbesondere die Hauptschule, die eine wichtige Integration übernimmt, ist in ihrem
Bildungsauftrag zu stärken.

Muslime bilden die größte nicht christliche Religion in Deutschland. Kinder und
Jugendliche muslimischen Glaubens haben ein Recht auf Religionsunterricht, denn die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist ein Grundrecht. Zur
Ausübung der Religionsfreiheit gehört, dass die Voraussetzungen für einen der
staatlichen Schulaufsicht unterliegenden islamischen Religionsunterricht in deutscher
Sprache an den öffentlichen Schulen geschaffen werden.

Er kann Kinder aus islamischen Elternhäuser in ihrer religiösen Identität stärken, ohne
sie in die Arme fundamentalistischer Strömungen zu treiben oder ihrer tatsächlichen
Lebensumwelt zu entfremden. Dadurch, dass der Unterricht der staatlichen Aufsicht
unterstellt ist, wird gewährleistet, dass keine fundamentalistischen Ideologien
vermittelt werden. Der Islam als Religion darf nicht mit der politischen Bewegung des
Islamismus gleichgesetzt werden.

Muslime und Angehörige anderer Religionen haben das Recht, ihren Glauben in
Deutschland bekennen, bewahren und praktizieren zu können. Dazu gehört auch die
Gründung eigener Gemeinden, der Bau von Gebetshäusern und die Einrichtung von
Begräbnismöglichkeiten entsprechend ihren Glaubensvorschriften. Wer seine
Familienangehörigen hier begräbt, ist wirklich integriert.

Ein besonderes Problem besteht in der Konzentration/Ghettobildung von Ausländern,
hier insbesondere von Türkinnen und Türken. Eine Folge dieser
Konzentration/Ghettobildung ist zum einen, dass sich Parallelgesellschaften bilden

und dass sich nicht selten Deutsche zunehmend als Fremde in ihrem eigenen Land
fühlen.

Eine wichtige Funktion kommt insoweit den Kommunen in ihrer Funktion als
Planungsbehörden und Träger der Stadtentwicklung zu. Die Landesregierung muss
deshalb Hinweise zur Stadtentwicklungsplanung erarbeiten, die die
Integrationswirkung erhöhen und einer Ghettobildung entgegenwirken.

Der demokratische Staat schützt alle Menschen in seinem Herrschaftsbereich vor
Kriminalität. Kriminalität gegen Ausländer und Ausländerkriminalität sind nicht
hinnehmbar. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen vor Bedrohung und
Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund noch besser geschützt werden.

Im Interesse der Ausländer, die sich integrieren wollen, ist es notwendig, dass
diejenigen Ausländer, die illegal einreisen, schwerwiegende, kriminelle Handlungen
begehen oder rechtskräftig als Asylbewerber abgelehnt sind, so schnell wie möglich
abgeschoben werden.

Ziel der Integrationspolitik der CDU ist die gleichberechtigte Möglichkeit der Teilhabe
am gesellschaftlichen sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Leben in
Deutschland. Sie setzt Gesetzestreue, Sprachkompetenz und das Respektieren der
Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland voraus. Sie beinhaltet aber auch die
Möglichkeit zur Bewahrung der eigenen kulturellen und religiösen Prägung im
Rahmen der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung.


Ohne ein verbindliches, im gesellschaftlichen Konsens entwickeltes Konzept zur
Integration werden wir die Fragen einer neuen Zuwanderungspolitik nicht regeln
können. Lassen Sie uns gemeinsam ein derartiges Integrationskonzept erarbeiten.
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