F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein Pressesprecher V.i.S.d.P. 1 Christian Albrecht Nr. 178/2001 Kiel, den 30. Mai 2001 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: ,,Integration nur ein Teil des Themas Zuwanderung" In seinem Redebeitrag zu TOP 35 (Integration von Ausländern) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Wir begrüßen den Antrag der CDU zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Schleswig-Holstein. Zeigt er doch, dass mittlerweile auch die Union durch diesen Antrag unter Beweis stellt, dass sie das gleichberechtigte Zusammenleben dieser Mitmenschen mit unseren Landsleuten ausdrücklich will. Auch, wenn wir von der FDP viele der im Antrag genannten Punkte schlichtweg für Selbstverständlichkeiten halten, so ist es doch besser, sich offen zu diesen zu bekennen, als irgendeinen Zweifel an der Einstellung bestehen zu lassen, dass wir alle die Integration zu uns gekommener Menschen wollen. Denkt man einmal an den Wahlkampf der Union in Hessen, so konnte man in der Vergangenheit nicht gerade von einer Politik der Integration von Zuwanderern seitens der Union reden, aber wir lassen uns da gerne eines Besseren belehren. Es ist richtig, dass das Erlernen der deutschen Sprache für Mitbewohner ausländischer Herkunft einen entscheidenden Faktor gesellschaftlicher Teilhabe darstellt. Wir haben daher schon immer gefordert, dass Zuwanderer vom bestehenden Angebot an Sprachkursen stärkeren Gebrauch machen sollten. Es ist auch von Interesse der bei uns lebenden ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, dass sie, um bestehende Barrieren abzubauen, die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Die Sprache ist und bleibt das Verbindungsglied zwischen der ursprünglichen und der zugewanderten Bevölkerung. Nur durch das Angebot an Sprachkursen durch die einheimische Bevölkerung und die Annahme dieses Angebots wird ein harmonisches Miteinander ohne Aufgabe der kulturellen Identität gewährleistet. Wir begrüßen auch die Aussage der CDU den Sprachlernprozess so früh wie möglich beginnen zu lassen. Konsequenterweise unterstützen wir auch den zweiten Punkt des Unions-Papiers zum Bereich Schule und Bildung vom Ansatz her. Presseinformation 2 Den Kindern von Zuwanderern, die noch über erhebliche Defizite im sprachlichen Bereich verfügen, muss in der Schule besonders geholfen werden, damit sie nicht den Anschluss verlieren und sich später im Unterricht besser behaupten können. Die hier angesprochenen Maßnahmen der Union bezüglich der Ganztagsangebote, der Hausaufgabenhilfe, Vorbereitungs- und Förderklassen sowie einer gesonderten Lehrerzuweisung sind gangbare Wege, um sprachliche Nachteile frühzeitig auszugleichen. Der dritte Punkt, bei dem es um die Einführung des islamischen Religionsunterrichts geht, wirft eine Menge Fragen auf, die unter anderem im Bildungsausschuß einer eingehenden Erörterung bedürfen. Der Ansatz der CDU auch islamischen Religionsunterricht an Schulen in deutscher Sprache zuzulassen, ist dabei durchaus verständlich. Welche Personen sollen die Schülerinnen und Schüler aber unterrichten, bis eigene Lehrkräfte für dieses Fach ausgebildet sind? Was ist mit anderen Glaubensgemeinschaften? Sollen diese nicht dann auch einen eigenen Religionsunterricht bekommen? Außerdem stellt sich die Frage, wie die gesamten Projekte im Bildungssektor nun genau finanziert werden sollen. Seit gestern wissen wir ja alle durch die Medien, dass im Bildungshaushalt ca. 35 Millionen DM fehlen. Wo kommt das dann zusätzlich benötigte Geld her? Alles Probleme, deren Lösungen uns noch lange beschäftigen werden. Bei den anderen Punkten, die sich mit der Landes- und kommunalen Verwaltung, der Sicherheit und Polizei sowie den Vereinen, der Kultur und der Religion befassen, gibt es auch von unserer Seite Zustimmung zu den Zielsetzungen. Aber gerade im Bereich Polizei stellen wir fest, dass die dort bestehende Problematik nichts mit dem Problem Integration zu tun hat, sieht man einmal von der verstärkten Einbindung von Polizisten mit ausländischer Herkunft ab. Der verbesserte Schutz von allen Bewohnerinnen und Bewohnern Schleswig-Holsteins ist eine der originären Landesaufgaben egal welcher Herkunft. Die Sicherheit der Menschen darf hierbei nicht von der allgemeinen Kassenlage abhängig sein. Die Landesregierung muss endlich dafür sorgen, dass die bereits heute notwendigen zusätzlichen Stellen endlich besetzt werden. Auch für die Ausweisung und Abschiebung benötigen wir keine neuen Regelungen. Das ist eine Frage des Gesetzesvollzuges. Ähnliches gilt für den letzten Punkt bezüglich der Einbindung von Zuwanderern in Vereinen und der Ausübung des Glaubens. Neue Regelungen sind nicht notwendig. Wir müssen, sowohl als Politikerinnen und Politiker als auch als einfache Bürgerinnen und Bürger über den gesellschaftlichen Prozess des Miteinander und Füreinander dafür sorgen, dass eine gleichberechtigte Mitwirkung aller Einwohnerinnen und Einwohner egal welcher Herkunft selbstverständlich erfolgt. Regelungen könnten gerade dort eher zu einer Spaltung beitragen. Auch die freie Ausübung der Religion in eigenen Gotteshäusern und Begräbnisstätten ist eine Selbstverständlichkeit für die es keine neuen Regelungen bedarf. Wir setzen uns über den Antrag der Union hinaus noch für ein kommunales Wahlrecht aller Ausländerinnen und Ausländer ein, die sich fünf Jahre und länger in Deutschland rechtmäßig aufhalten. Die nächste außerordentlich Interessante Frage ist, ob und wie in der Zukunft die Zuwanderung nach Deutschland geregelt werden soll. Es geht nämlich nicht allein 3 darum, wie wir die in Deutschland Zugewanderte Einwohnerinnen und Einwohner in Zukunft besser integrieren müssen, sondern auch, wie wir die weitere Zuwanderung ausgestalten, die dann erneut Integration nach sich zieht. Dabei ist das Befassen mit diesem Thema keine ,,Wahlkampfdrohung", wie es in der Presse der vergangenen Tage immer wieder dargestellt wurde, sondern eine Notwenigkeit vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland de facto ein Einwanderungsland ist. Wir brauchen daher eine gesetzliche Regelung zur Steuerung der Zuwanderung. Die Zuwanderungskommission der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Frau Süssmuth schlägt laut Presseberichten jährlich eine Zahl von 20.000 qualifizierten Zuwanderern vor. Weitere 20.000 sollen bei nachweisbarem Fachkräftemangel vorübergehend ins Land kommen können. Vergleicht man diese Zahlen, mit denen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und denen der OECD, so wird man feststellen, dass diese Zahlen zu niedrig gegriffen sind, wenn der heutige soziale Standart gehalten werden soll. Außerdem haben uns die Kriege auf dem Balkan gelehrt, dass wir einen asylunabhängigen Aufenthaltsstatus mit einem befristeten Bleiberecht benötigen. Die Modalitäten der Abschiebehaft und der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen müssen verbessert werden. Dies alles sind die Bereiche, wo wir in der Zukunft durch Regelungen Verbesserungen erreichen müssen. Die Integration ist nur ein Teil des Ganzen."