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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 12:10

Wolfgang Kubicki: "Wir lehnen den Antrag der Union ab"

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein                                                     1
                                                                          Christian Albrecht
                                                                                             Pressesprecher

                                                                                V.i.S.d.P.



                                                                                     F.D.P. Fraktion im
Nr. 181/2001                                                              Schleswig- Holsteinischen Landtag
                                                                               Landeshaus, 24171 Kiel
Kiel, Mittwoch, 30. Mai 2001                                                           Postfach 7121
                                                                               Telefon: 0431/9881488
                                                                                     Telefax: 0431/9881497
Sperrfrist: Redebeginn
                                                                                 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de
                                                                                Internet: http://www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!

Wolfgang Kubicki: ,,Wir lehnen den Antrag der Union ab"

In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Opferschutz im Strafverfahren) sagte
der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki:

,,Als ich den Titel des CDU-Antrages las, war ich wirklich neugierig,




                                                                                    Presseinformation
welche weitreichenden Änderungen die Landesregierung im Wege einer
Bundesratsinitiative zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren
auf den Weg bringen soll.

Doch meiner Neugier folgte schnell das ­ ich nenne es mal - Erstaunen,
mit welchem Rechtsverständnis der Kollege Lehnert und die CDU-
Fraktion an diese Problematik herangehen. Das hätte ich nun wirklich
nicht erwartet.

Erlauben Sie mir deshalb zunächst eingangs einen Satz zum Sinn und
Zweck des Strafverfahrens, denn bereits hier scheint ein grundlegendes
Missverständnis bei den Kolleginnen und Kollegen vorzuliegen: Ziel des
Strafprozesses ist die Schaffung von Rechtsfrieden. Der Strafanspruch
der Rechtsgemeinschaft ist Gegenstand des Verfahrens. Auch der
Schuldspruch ist wesentlicher Bestandteil des Urteils; seine
,,Repressivwirkung" besteht in der Missbilligung durch die
Rechtsgemeinschaft.

Dagegen geht es nicht um eine ,,Genugtuung" des Verletzten für
erlittenes Unrecht. Nicht seine Rehabilitation oder sein subjektives
Empfinden über den erlittenen Rechtsverstoß steht im Vordergrund,
sondern Ziel ist ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder
sonstige strafrechtliche Maßnahmen.

Nicht von ungefähr macht deshalb der Staat ­ und zwar für die
Rechtsgemeinschaft - den Prozess und nicht der Verletzte.

Es ist wichtig, das im Hinterkopf zu behalten, wenn man sich fragt,
inwieweit der Opferschutz über die bestehenden Regelungen hinaus
ergänzt werden soll.

Da ist zunächst die Forderung in Ziffer 1 nach einem Anspruch auf einen
generell vom Staat gestellten Opferanwalt.

                                                                              2

Ich habe mich lange gefragt, warum diese Forderung aufgestellt wird.
Der Verletzte ist nicht Partei. Er kann sich allerdings bereits heute im
Strafverfahren des Beistandes eines Rechtsanwaltes bedienen oder sich
durch einen solchen vertreten lassen (§ 406f StPO).

Außerdem kann er in bestimmten Verfahren auch als Nebenkläger
auftreten oder sich anwaltlich vertreten lassen.

Warum soll das künftig vollständig auf Staatskosten abgewickelt werden?
Mit der Zielsetzung des Strafverfahrens, dem Strafanspruch der
Rechtsgemeinschaft, geht diese Forderung jedenfalls nicht konform.

Abgesehen davon, dass das hier möglicherweise angenommene
Klischee ,,dass das arme Opfer jetzt auch noch seinen Anwalt zahlen
muss", auch nicht stimmt oder zumindest schief ist. Der Verletzte bleibt
bereits im Falle der Verurteilung des Beschuldigten nicht auf den Kosten
hängen. Im übrigen gewährt auch das Strafprozessrecht die Möglichkeit
der Prozesskostenhilfe. Und die ist mit Sicherheit kein Almosen, sondern
ein klar definierter Anspruch, der nach rein wirtschaftlichen und
sachlichen Kriterien gewährt wird.

Das gilt selbstverständlich auch für die Angehörigen von Opfern. Der
Weg über die Prozesskostenhilfe ist keineswegs unzumutbar oder gar
verwerflich, wie es im CDU-Antrag anklingt.

Völlig überflüssig ist des weiteren die Forderung in Ziffer 2 des Antrags,
das Opfer über bestimmte Rechte zu unterrichten. Bereits heute sieht §
406h StPO vor, dass der Verletzte auf seine Befugnisse hingewiesen
werden soll, und zwar soll die Unterrichtung möglichst frühzeitig erfolgen.

Die gleichgeschlechtliche Untersuchung ist ebenfalls in der StPO in den
allgemeinen Grundsätzen vorgesehen und dürfte mithin auch auf Opfer
entsprechende Anwendung finden (§ 81 d StPO).

Auch die Forderung, das Opfer sofort über eine Entlassung des
Beschuldigten zu unterrichten - immerhin einer Person, für die nach der
Menschenrechtskonvention die Unschuldsvermutung gilt - und die dafür
maßgeblichen Gründe zu nennen, hat mich lange beschäftigt.

Was wollen der Kollege Lehnert und die CDU-Fraktion damit erreichen?
Einen Beitrag zum Rechtsfrieden stellt dieses Verlangen jedenfalls kaum
dar.

Nicht von ungefähr ist in der StPO deshalb geregelt, dass dem Verletzten
nur ­ aber jedenfalls - auf Antrag der Ausgang des gerichtlichen
Verfahrens mitzuteilen ist, soweit es ihn betrifft.

Ein Glanzstück erscheint mir der Antrag daher nicht gerade. Im
Gegenteil, es muss ziemlich düster aussehen in der CDU angesichts
dieses Rechtsverständnisses, dieses Verständnisses über den Sinn des
Strafverfahrens. Die möglichen populistischen Effekte machen den
Antrag nicht besser. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion ihn in Gänze ab."
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