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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 12:13

Irene Fröhlich: Oft geht es eher darum, das "Mütchen zu kühlen", als eine Rechtsfrage zu klären

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

PRESSEDIENST                                              Fraktion im Landtag
                                                          Schleswig-Holstein
                                                          Pressesprecherin
                                                          Claudia Jacob
Es gilt das gesprochene Wort!                             Landeshaus
                                                          Düsternbrooker Weg 70
                                                          24105 Kiel
TOP 5 - Landesschlichtungsgesetz -
                                                          Durchwahl:   0431/988-1503
                                                          Zentrale:    0431/988-1500
Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der              Telefax:     0431/988-1501
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,                           Mobil:       0172/541 83 53
Irene Fröhlich:                                           E-Mail:      presse@gruene.ltsh.de
                                                          Internet:    www.gruene-landtag-sh.de


                                                          Nr. 148.01 / 30.05.2001
Oft geht es eher darum,
"das Mütchen zu kühlen",
als eine Rechtsfrage zu klären

Der Volksmund sagt: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Wer immer dieser
Dritte sein mag, die Justizverwaltung und die HaushaltspolitikerInnen können damit be-
stimmt nicht gemeint sein. Die Tendenz, kleine zivilrechtliche Streitigkeiten vor Gericht
auszutragen, nimmt zu. Mit kleinen Streitigkeiten meine ich solche mit geringem Streit-
wert und ohne grundsätzliche Bedeutung für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung.
Sie verstopfen die Gerichte und verursachen Wartezeiten der Leute, die sich während
dieser Wartezeit verschulden müssen.

Es gibt sie überall, die Prozesshanseln und Streithähne. Dass hier oft eher der gesunde
Menschenverstand als der Richter gefragt ist, hat bestimmt jede und jeder schon einmal
erlebt. Die Einschaltung eines verständigen, lebenserfahrenen Menschen, der auf eine
einvernehmliche Lösung hinwirkt, macht hier oft Sinn. Oft geht es ja eher darum, das
Mütchen zu kühlen, als eine Rechtsfrage zu klären.

Andererseits gibt es aber eben auch die Fälle von grundsätzlicher Bedeutung, die im all-
gemeinen Interesse nur durch eine Entscheidung, aber nicht durch einvernehmliche
Kompromisse gelöst werden können. Diese Fälle dürfen durch ein obligatorisches vorge-
schaltetes Schlichtungsverfahren nicht übermäßig verzögert werden.

Wir stimmen der außergerichtlichen obligatorischen Streitschlichtung in dieser Form da-
her zu, wenn gewährleistet ist, dass genügend ausreichend qualifizierte Schiedsleute
und Rechtsanwälte zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die Bedenken der Kommunen
muss darauf geachtet werden, dass sie durch eine Neugestaltung der Gebührenregelun-
gen für den Mehraufwand entschädigt werden, insbesondere auch eine gute Fortbildung
der kommunalen Schiedsleute gewährleistet werden kann.

Über die Details werden wir uns dann in den Ausschussberatungen unterhalten: Aller-
dings kann ich die Auffassung der kommunalen Landesverbände nicht teilen, dass das
Land der Träger der kommunalen Schiedsleute sein soll. Eine ortsnahe Aufgabenerledi-
gung, mit entsprechenden Gebührenregelungen, die sicherstellen, dass unter dem Strich
keine zusätzlichen Lasten auf die Kommunen zukommen, ist der einzige Weg.

Eine Finanzierung der sächlichen Kosten für die Schiedsleute durch das Land - im Sinne
der Kommunen - würde selbstverständlich auch bedeuten, dass das Land die Gebühren
einzieht, die der öffentlichen Hand zufließen. Das wiederum wäre ein Rückschritt für die
Kommunalisierung von Landesaufgaben und müsste im Zuge von Funktionalreformen
gegebenenfalls wieder mühselig eingesammelt werden. Ich setze aber darauf, dass wir
uns in den Ausschussberatungen auch mit den Kommunen einig werden.

                                          ***
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