PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 5 - Landesschlichtungsgesetz Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.de Nr. 148.01 / 30.05.2001 Oft geht es eher darum, "das Mütchen zu kühlen", als eine Rechtsfrage zu klären Der Volksmund sagt: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Wer immer dieser Dritte sein mag, die Justizverwaltung und die HaushaltspolitikerInnen können damit bestimmt nicht gemeint sein. Die Tendenz, kleine zivilrechtliche Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, nimmt zu. Mit kleinen Streitigkeiten meine ich solche mit geringem Streitwert und ohne grundsätzliche Bedeutung für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung. Sie verstopfen die Gerichte und verursachen Wartezeiten der Leute, die sich während dieser Wartezeit verschulden müssen. Es gibt sie überall, die Prozesshanseln und Streithähne. Dass hier oft eher der gesunde Menschenverstand als der Richter gefragt ist, hat bestimmt jede und jeder schon einmal erlebt. Die Einschaltung eines verständigen, lebenserfahrenen Menschen, der auf eine einvernehmliche Lösung hinwirkt, macht hier oft Sinn. Oft geht es ja eher darum, das Mütchen zu kühlen, als eine Rechtsfrage zu klären. Andererseits gibt es aber eben auch die Fälle von grundsätzlicher Bedeutung, die im allgemeinen Interesse nur durch eine Entscheidung, aber nicht durch einvernehmliche Kompromisse gelöst werden können. Diese Fälle dürfen durch ein obligatorisches vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren nicht übermäßig verzögert werden. Wir stimmen der außergerichtlichen obligatorischen Streitschlichtung in dieser Form daher zu, wenn gewährleistet ist, dass genügend ausreichend qualifizierte Schiedsleute und Rechtsanwälte zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die Bedenken der Kommunen muss darauf geachtet werden, dass sie durch eine Neugestaltung der Gebührenregelungen für den Mehraufwand entschädigt werden, insbesondere auch eine gute Fortbildung der kommunalen Schiedsleute gewährleistet werden kann. Über die Details werden wir uns dann in den Ausschussberatungen unterhalten: Allerdings kann ich die Auffassung der kommunalen Landesverbände nicht teilen, dass das Land der Träger der kommunalen Schiedsleute sein soll. Eine ortsnahe Aufgabenerledigung, mit entsprechenden Gebührenregelungen, die sicherstellen, dass unter dem Strich keine zusätzlichen Lasten auf die Kommunen zukommen, ist der einzige Weg. Eine Finanzierung der sächlichen Kosten für die Schiedsleute durch das Land - im Sinne der Kommunen - würde selbstverständlich auch bedeuten, dass das Land die Gebühren einzieht, die der öffentlichen Hand zufließen. Das wiederum wäre ein Rückschritt für die Kommunalisierung von Landesaufgaben und müsste im Zuge von Funktionalreformen gegebenenfalls wieder mühselig eingesammelt werden. Ich setze aber darauf, dass wir uns in den Ausschussberatungen auch mit den Kommunen einig werden. ***