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PRESSEDIENST Fraktion im Landtag
Schleswig-Holstein
Pressesprecherin
Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob
Landeshaus
TOP 15 - Opferschutz in Strafverfahren - Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431/988-1503
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Gesellschaftliche Solidarität Internet: www.gruene-landtag-sh.de
mit den Opfern Nr. 149.01 / 30.05.2001
muss zum Prinzip werden
Die gesellschaftliche Solidarität mit den Opfern von Gewalt darf sich nicht nur auf spek-
takuläre Ereignisse beziehen, sie muss als grundlegendes Prinzip in der Arbeit von Poli-
zei, Justiz und Betreuungseinrichtungen gelten. Trotz eines Umdenkungsprozesses, der
in den letzten Jahren die Stellung des Opfers von Verbrechen deutlich verbessert hat,
bleibt noch sehr viel zu tun, um die begonnene Entwicklung zu einem akzeptablen Er-
gebnis zu führen. Zu lange konzentrierten sich Polizei und Justiz allein auf die Verfolgung
und Verurteilung des Täters. Das Opfer war lediglich als Zeuge interessant und insbe-
sondere viele Frauen, als Opfer sexueller Gewalt, wurden in diesen Verfahren ein weite-
res mal zum Opfer einer bestenfalls unsensiblen, häufig allerdings auch einer sexisti-
schen Justiz.
Bei der Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes in Schleswig-Holstein werden wir
uns dafür einsetzen, dass die rechtliche Stellung, die psychologische Betreuung und die
materielle Hilfe für Opfer weiter verbessert wird.
Die Institution des Opferanwalts muss ausgebaut werden. Opfer von Gewalttaten müs-
sen auch in Deutschland das Recht haben, zu erfahren, ob und wie ihr Peiniger bestraft
wurde und wann er wieder auf freien Fuß kommt. Gerade in Fällen von häuslicher Ge-
walt muss der Opferschutz im Mittelpunkt stehen.
Leider ist das Opferentschädigungsgesetz (OEG) auch nach 25 Jahren ein weitgehend
unbekanntes Gesetz. Die Tatsache, dass nur wenig mehr als zehn Prozent der Opfer
jährlicher Gewalttaten einen Antrag nach dem OEG stellen, macht deutlich, dass die In-
formation der Opfer über ihre Rechte dringend verbessert werden muss.
Gleichzeitig gilt es, bürokratische Hemmnisse abzubauen, die Menschen in solchen phy-
sischen und psychischen Belastungssituationen häufig zusätzlich verwirren und abschre-
cken oder sie zu Bittstellern degradieren, die sich in peinlichen Befragungen für ihre An-
sprüche rechtfertigen müssen. Erleichterung könnte hier die Stärkung des Adhäsionsver-
fahren werden, wobei es zum gesetzlichen Regelfall wird, dass Schmerzensgeldansprü-
che gegen den Täter nach einem klaren Schuldspruch sofort Geltung erhalten können,
statt das Opfer noch zusätzlich auf den Weg der Zivilklage zu verweisen.
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