PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 15 - Opferschutz in Strafverfahren Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rainder Steenblock: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.de Gesellschaftliche Solidarität mit den Opfern muss zum Prinzip werden Nr. 149.01 / 30.05.2001 Die gesellschaftliche Solidarität mit den Opfern von Gewalt darf sich nicht nur auf spektakuläre Ereignisse beziehen, sie muss als grundlegendes Prinzip in der Arbeit von Polizei, Justiz und Betreuungseinrichtungen gelten. Trotz eines Umdenkungsprozesses, der in den letzten Jahren die Stellung des Opfers von Verbrechen deutlich verbessert hat, bleibt noch sehr viel zu tun, um die begonnene Entwicklung zu einem akzeptablen Ergebnis zu führen. Zu lange konzentrierten sich Polizei und Justiz allein auf die Verfolgung und Verurteilung des Täters. Das Opfer war lediglich als Zeuge interessant und insbesondere viele Frauen, als Opfer sexueller Gewalt, wurden in diesen Verfahren ein weiteres mal zum Opfer einer bestenfalls unsensiblen, häufig allerdings auch einer sexistischen Justiz. Bei der Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes in Schleswig-Holstein werden wir uns dafür einsetzen, dass die rechtliche Stellung, die psychologische Betreuung und die materielle Hilfe für Opfer weiter verbessert wird. Die Institution des Opferanwalts muss ausgebaut werden. Opfer von Gewalttaten müssen auch in Deutschland das Recht haben, zu erfahren, ob und wie ihr Peiniger bestraft wurde und wann er wieder auf freien Fuß kommt. Gerade in Fällen von häuslicher Gewalt muss der Opferschutz im Mittelpunkt stehen. Leider ist das Opferentschädigungsgesetz (OEG) auch nach 25 Jahren ein weitgehend unbekanntes Gesetz. Die Tatsache, dass nur wenig mehr als zehn Prozent der Opfer jährlicher Gewalttaten einen Antrag nach dem OEG stellen, macht deutlich, dass die Information der Opfer über ihre Rechte dringend verbessert werden muss. Gleichzeitig gilt es, bürokratische Hemmnisse abzubauen, die Menschen in solchen physischen und psychischen Belastungssituationen häufig zusätzlich verwirren und abschrecken oder sie zu Bittstellern degradieren, die sich in peinlichen Befragungen für ihre Ansprüche rechtfertigen müssen. Erleichterung könnte hier die Stärkung des Adhäsionsverfahren werden, wobei es zum gesetzlichen Regelfall wird, dass Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter nach einem klaren Schuldspruch sofort Geltung erhalten können, statt das Opfer noch zusätzlich auf den Weg der Zivilklage zu verweisen. ***