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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 12:29

Günther Hildebrand: "Nein zum Überwachungsstaat"

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein                   1
                                                                            Christian Albrecht
                                                                                               Pressesprecher

                                                                                  V.i.S.d.P.



                                                                                       F.D.P. Fraktion im
Nr. 182/2001                                                                Schleswig- Holsteinischen Landtag
                                                                                 Landeshaus, 24171 Kiel
Kiel, den 30. Mai 2001                                                                   Postfach 7121
                                                                                 Telefon: 0431/9881488
                                                                                       Telefax: 0431/9881497
Sperrfrist: Redebeginn
                                                                                   E - Mail: fraktion@fdp-sh.de
                                                                                  Internet: http://www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!

Günther Hildebrand: ,,Nein zum Überwachungsstaat"

In seinem heutigen Redebeitrag zu TOP 19 (Telekommunikations-
überwachungsverordnung) erklärte der innen- und rechtspolitische
Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:




                                                                                      Presseinformation
,,Bereits im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle auf das damals neue
Fernsehprojekt ,,Big Brother" im Zusammenhang mit unserer Debatte
über Videoüberwachung hingewiesen. Wir nahmen es mit Humor zur
Kenntnis, dass es genügend Menschen gibt, die für eine gewisse
Summe Geld freiwillig auf ein Privatleben verzichten und es noch mehr
Menschen gibt, die sich dieses auf dem Bildschirm ansehen. Wie wir
aber Gott sei dank feststellen können, mit abnehmender Tendenz.

Beim Durchlesen der nunmehr geplanten Verordnung zur
Telekommunikationsüberwachung, die vom Bundeswirtschafts-
ministerium ausgearbeitet wurde und mit der sich auch der
Bundesinnenminister sehr wohl fühlt, vergeht jedem Menschen, der Wert
auf ein Recht an eigenen Daten legt, das Lächeln gründlich.

Um auf den wesentlichen Punkt zu kommen:

Mit dieser Verordnung wird Betreibern von Telekommunikationsanlagen
auferlegt, ausnahmslos jede Nutzung dieser Anlagen lückenlos zu
protokollieren. Egal, ob ein Anfangsverdacht auf ein gesetzwidriges
Verhalten durch den Nutzer oder die Nutzerin überhaupt gegeben ist.

Wir kommen damit weg von der Unschuldsvermutung zu einem
Generalverdacht, der zunächst alle Telekommunikationsanlagennutzer
oder -nutzerin zu potentiellen Gesetzesbrechern stempelt. Dies ist
unserer Ansicht nach ein Bruch mit den Prinzipien des Rechtsstaates
oder zumindest eine sinnwidrige Auslegung dieser Prinzipien. Darüber
hinaus ist dieser Ansatz aber auch nicht geeignet, den Zweck, nämlich
alle Straftäter im Internet zu erfassen, zu erreichen.

Internetnutzerinnen und -nutzer haben bereits heute die Möglichkeit, ihre
Spuren im Internet zu verwischen. Das sogenannte ,,Tarnkappen-
Programm", welches im Internet kostenlos angeboten wird, verwischt die
Spuren des Nutzers bzw. der Nutzerin bis zur Unkenntlichkeit.

                                                                          2

Dies Programm ist für Nutzerinnen und Nutzer mit krimineller Energie
durchaus attraktiv und ein effizientes Mittel der Überwachung zu entgehen.
Folglich würden auch nur die einfach gestrickteren Kriminellen und redlichen
Menschen von der Überwachung erfasst.

Erstaunlich ist dabei, dass dieses Programm eine Entwicklung ist, die vom
Bundeswirtschaftsministerium finanziert worden ist. Also genau von dem
Ministerium, welches nun den Totalüberwachungsverordnungsentwurf
vorgelegt hat. Das verstehe, wer will. Ich kann es nicht.

Es besteht aber auch die Gefahr, dass die, wie im Entwurf geplant, zentral
gesammelten Daten von talentierten Hackern ,,angezapft" und wiederum für
nicht erlaubte Zwecke genutzt werden.

Auch frage ich mich, warum denn die Regierung in Berlin bei so
weitreichenden Regelungen keinen Gesetzentwurf, sondern eine
Verordnung präsentiert? Es liegt auf der Hand, dass hier die öffentliche
Debatte gescheut wird, die natürlich bei einem Gesetz mit Parlaments-
vorbehalt stattgefunden hätte. Stattdessen wollen die rot-grünen Genossen
lieber die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bequem im Regierungs-
hinterzimmer beschneiden. Mit der von Ihnen so oft gepriesenen
Transparenz hat dieses Vorgehen nichts mehr zu tun.

Schließlich besteht momentan überhaupt keine Notwendigkeit eine
weitergehende Regelung zur Überwachung von Telekommunikationsanlagen
zu treffen. Frau Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hat nämlich bereits
vor einiger Zeit eine Studie in Auftrag gegeben, welche überprüfen soll, ob
die seit Jahren steigende Zahl an Telefonüberwachungen tatsächlich einen
in gleichem Maße steigenden Fahndungserfolg nach sich gezogen hat. Die
Ergebnisse dieser Studie sollten zunächst einmal abgewartet werden. Nach
Auskunft des Bundesjustizministeriums werden sie allerdings frühestens
Ende des Jahres vorliegen, wenn nicht sogar erst Mitte nächsten Jahres.

Aus all diesen Gründen wollen wir, dass der Entwurf für eine
Telekommunikations-Überwachungsverordnung von der Bundesregierung
zurückgezogen wird."
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