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Kiel, d. 30.05.2001
Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort
TOP 19 Telekommunikations-Überwachungsverordnung (Drs. 15/967)
Neue Techniken stellen uns vor neue Herausforderungen. Gerade das Internet hat uns
Möglichkeiten gegeben, Informationen zu transportieren, die wir bisher nicht hatten.
Wie bei allen anderem im Leben werden diese Techniken auch von bösen Jungs
genutzt, und deshalb haben Strafverfolger und andere Sicherheitsbehörden ein
Interesse daran, diese Techniken für die Verfolgung und Sammlung von Daten zu
nutzen.
Besonders das Internet hat uns eine neue Freiheit gebracht, die auch dunkle Flecken
hat. Rechtsextreme Propaganda und unmenschliche Kinderpornographie sind
Schattenseiten, die unerträglich sind. Sie sind weltweit die Argumente für eine
Einschränkung der Freiheit und Überwachung der Kommunikation.
Allerdings kann wohl kein Mensch daran zweifeln, dass verzweifelte Versuche zum
Scheitern verurteilt sind, die Kommunikation durch nationales Strafrecht und
Überwachung zu kontrollieren. Das Netz ist eben doch grenzenlos und die ganze Welt
lässt sich nicht kontrollieren.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de
Andererseits sind die Nebenwirkungen für die normalen Bürgerinnen und Bürger nicht
zu vernachlässigen. Gerade die modernen Mittel der Telekommunikation bieten
unbegrenzte Möglichkeiten zur Erfassung und Speicherung von Daten. Der moderne
Mensch kommt nicht weit, ohne eine Spur von Daten hinter sich her zu ziehen. Und
eben diese weckt die Begierde der Datensammler und die Verzweiflung der
Datenschützer.
Wir meinen nicht, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden dürfen, ihre
Verbindungsdaten für die Behörden zu lagern. Bei der Abwägung von Nutzen und
Schaden einer solchen Regelung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der potentielle
Schaden, das Missbrauchspotential, dem zu erwartenden Nutzen überwiegt. Dement-
sprechend würde unserer Ansicht nach ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit
der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen, der nicht gerechtfertigt werden kann.
Gerade der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in der Vergangenheit durch
technischen Datenschutz im Computerbereich profiliert. Wir haben viel darin inve-
stiert, um mittels einer vielerorts beachteten Firewall-Technik anonym im Internet surfen
zu können. Unser hoch verehrter Datenschützer propagiert die AN.ON-Initiative, die
anonymes Surfen im Internet ermöglicht. Auch vor diesem Hintergrund muss sich der
Landtag gegen eine Verordnung der Bundesregierung aussprechen, die eine umfassende
Überwachung des Internet ermöglicht.
Deshalb bedanken wir und bei den Kollegen der FDP für die Initiative und folgen gern dem
Antrag. Die Landesregierung sollte ihre Mittel ausschöpfen, um die Umsetzung der Tele-
kommunikations-Überwachungsverordnung zu verhindern.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de