ist das Original der Pressemitteilung
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,
und
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1
Christian Albrecht
Pressesprecher
V.i.S.d.P.
F.D.P. Fraktion im
Schleswig- Holsteinischen Landtag
Landeshaus, 24171 Kiel
Nr. 183/2001 Postfach 7121
Telefon: 0431/9881488
Telefax: 0431/9881497
Kiel, Mittwoch, 30. Mai 2001
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Internet: http://www.fdp-sh.de
Innenpolitik/Gefahrtierverordnung Niedersachsen/OVG-Urteil Lüneburg
Heiner Garg: Und noch einmal Wuff, Herr Minister!
Zu dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur
teilweisen Nichtigkeit der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung
erklärte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr.
Heiner Garg:
Presseinformation
,,Auch hier hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Populismus
des Niedersächsischen Landesgesetzgebers durchschaut, und die
Rasseliste der Gefahrtierverordnung, ohne eine individuellen
Ungefährlichkeit des jeweiligen Hundes zu berücksichtigen, gekippt." Die
völlig willkürliche Auswahl bestimmter Hunderassen und deren
Deklaration zu gefährlichen Hunden ist wissenschaftlich nicht haltbar und
führt in der Praxis niemals zu einem besseren Schutz der Bevölkerung.
Angeborene rassespezifische Aggressivität ist nicht nur äußerst selten,
sondern beschränkt sich immer auf bestimmte Zuchtlinien niemals auf
ganze Rassen.
Da hilft keine Richterschelte, sondern endlich ein wirklicher und
verhältnismäßiger Schutz der Bürger, den ich schon lange fordere und
der schon seit Monaten im hiesigen Ausschuss schmort:
1. Die Zucht und Dressur von allen Hunderassen zur gesteigerten
Aggressivität sollte endlich als Straftatbestand verfolgt und geahndet
werden.
2. Einführung einer Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter
3. Obligatorische elektronische Kennzeichnung aller Hunde mittels
Transponder nach ISO-Standard.
4. Verabschiedung eines Heimtierzuchtgesetzes
Ich fordere Herrn Buß auf, die Hundeverordnung (LHVO) unverzüglich
zu überarbeiten", so Garg abschließend.