F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. Nr. 183/2001 Kiel, Mittwoch, 30. Mai 2001 Innenpolitik/Gefahrtierverordnung Niedersachsen/OVG-Urteil Lüneburg F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Heiner Garg: Und noch einmal Wuff, Herr Minister! Zu dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur teilweisen Nichtigkeit der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung erklärte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: ,,Auch hier hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Populismus des Niedersächsischen Landesgesetzgebers durchschaut, und die Rasseliste der Gefahrtierverordnung, ohne eine individuellen Ungefährlichkeit des jeweiligen Hundes zu berücksichtigen, gekippt." Die völlig willkürliche Auswahl bestimmter Hunderassen und deren Deklaration zu gefährlichen Hunden ist wissenschaftlich nicht haltbar und führt in der Praxis niemals zu einem besseren Schutz der Bevölkerung. Angeborene rassespezifische Aggressivität ist nicht nur äußerst selten, sondern beschränkt sich immer auf bestimmte Zuchtlinien niemals auf ganze Rassen. Da hilft keine Richterschelte, sondern endlich ein wirklicher und verhältnismäßiger Schutz der Bürger, den ich schon lange fordere und der schon seit Monaten im hiesigen Ausschuss schmort: 1. Die Zucht und Dressur von allen Hunderassen zur gesteigerten Aggressivität sollte endlich als Straftatbestand verfolgt und geahndet werden. 2. Einführung einer Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter 3. Obligatorische elektronische Kennzeichnung aller Hunde mittels Transponder nach ISO-Standard. 4. Verabschiedung eines Heimtierzuchtgesetzes Ich fordere Herrn Buß auf, die Hundeverordnung (LHVO) unverzüglich zu überarbeiten", so Garg abschließend. Presseinformation