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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 15:08

Anna Schlosser-Keichel zu TOP 14: Stärkung von Familien mit Kindern

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

    Sozialdemokratischer Informationsbrief



Landtag                                                   Kiel, 30.05.2001

aktuell                                                   Es gilt das gesprochene Wort!
                                                          Sperrfrist: Redebeginn




Anna Schlosser-Keichel zu TOP 14:


Stärkung von Familien mit Kindern


Tatsache ist: Männer und Frauen in Deutschland wünschen sich mehr Kinder, als sie tat-
sächlich in die Welt setzen. Für die meisten ist es eine bewusste Entscheidung, die sie auch
mit Blick auf das Wohlergehen ihrer Kinder treffen. Das darf einen nicht wundern, wenn man
weiß, dass mehrere Kinder und ggf. keinen Partner an der Seite zu haben, das Armutsrisiko
überhaupt bedeutet.



Das Bundeskabinett berät deshalb heute den Entwurf für die zweite Stufe des Famili-
enförderungsgesetzes, mit dem Familien weiter entlastet werden sollen. Die beiden
Anträge, die wir hier zu beraten haben, beziehen sich auf dieses Vorhaben. Wir sind
uns mit der FDP einig in der Zustimmung zur Anhebung des Kindergeldes auf dann
300 DM. 30 DM monatlich mehr, das mögen für manche ,,Kinkerlitzchen" sein, aber es
ist dies die dritte Erhöhung seit 1998, und das bedeutet eine Steigerung um 36 % in
diesem Dreijahreszeitraum.



Es geht aber nicht nur um 30 DM Kindergeld mehr, sondern um ein ganzes Paket mit einem
Volumen von 4,6 Mrd DM zugunsten von Eltern, mit dem das Verfassungsgerichtsurteil in
einem weiteren Schritt umgesetzt werden soll.


                                                                                            Schleswig-
                                                                                            Holstein


Herausgeber:
SPD-Landtagsfraktion
Verantwortlich:
Petra Bräutigam
                             Landeshaus
                             Postfach 7121, 24171 Kiel
                             Tel: 0431/ 988-1305/1307
                             Fax: 0431/ 988-1308
                                                         E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de
                                                         Internet: www.spd.ltsh.de
                                                                                            SPD

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Die steuerliche Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs sowohl für Alleinerziehende als
auch für Elternpaare soll dadurch gewährleistet werden. Daneben wird es neue steuerliche
Abzugsmöglichkeiten geben für die Ausbildung bzw. auswärtige Unterbringung erwachsener
Kinder und für Betreuungskosten, die bei Berufstätigkeit der Eltern jüngerer Kinder notwen-
digerweise anfallen.

Der Familienleistungsausgleich wird also nicht nur über das Kindergeld, sondern auch im
Steuerrecht weiter entwickelt. Da muss dann auch erlaubt sein, bisherige Ausgleichs- und
Abzugsmöglichkeiten abzuändern oder auch zu beenden.

Wir haben deshalb dem FDP-Antrag, der ja offensichtlich neben der Kindergelderhöhung
keinen Handlungsbedarf für Änderungen beim Familienleistungsausgleich sieht, einen eige-
nen Antrag entgegengesetzt.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Familien auch künftig
entlastet werden, das ist unsere Vorgabe. Konzeptionelle Änderungen des Steuerrechts ­
etwa beim Ausbildungs- oder Haushaltsfreibetrag ­ wollen wir dabei nicht von vorne herein
ausschließen.

Die Frage, ob Schulgeld künftig nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden soll, scheint ja
vom Tisch zu sein, und das ist gut so. Anders die Frage der steuerlichen Berücksichtigung
von Haushaltshilfen. Das ist nun alles andere als eine Maßnahme, die die Familie ,,Normal-
verbraucher" unterstützt. Diese Steuerabzugsmöglichkeit ist nicht an das Vorhandensein
von Kindern gebunden, noch nicht mal an eine Berufstätigkeit der Steuerpflichtigen. Es ist
auch keine Steuerabzugsmöglichkeit, die tatsächlich in nennenswertem Umfang von berufs-
tätigen jungen Eltern kleiner Kinder genutzt wird ­ also von den Familien, über die wir heute
reden. Wir alle ­ Bund, Land, Kommunen, Arbeitgeber ­ sind gefordert, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu fördern. Dieses ,,Dienstmädchenprivileg" leistet keinen Beitrag da-
zu!

Nach meiner Überzeugung hätte zu der anstehenden Gesetzesinitiative der Bundesregie-
rung die Abschaffung oder zumindest die Kappung des Ehegattensplittings gehört. Offen-
sichtlich ist dies nicht geplant. Wir fordern deshalb mit unserem Antrag, das Thema Splitting

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endlich anzupacken und dadurch frei werdende Gelder einzusetzen für das, was Familien
auch brauchen: Wohnungen zu erschwinglichen Preisen, mehr Ganztagsbetreuung in Schu-
le und Kindertagesstätten, Hilfen, wenn es in der Familie gewalttätig zugeht und vieles
mehr.
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