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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 16:19

Christel Happach-Kasan: Nulltoleranzen nicht praktikabel

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein                                                         1
                                                                              Christian Albrecht
                                                                                                 Pressesprecher

                                                                                    V.i.S.d.P.



                                                                                         F.D.P. Fraktion im
Nr. 185/2001                                                                  Schleswig- Holsteinischen Landtag
                                                                                   Landeshaus, 24171 Kiel
Kiel, Mittwoch, 30. Mai 2001                                                               Postfach 7121
                                                                                   Telefon: 0431/9881488
                                                                                         Telefax: 0431/9881497
Sperrfrist: Redebeginn
                                                                                     E - Mail: fraktion@fdp-sh.de
                                                                                    Internet: http://www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!

Christel Happach-Kasan: Nulltoleranzen nicht praktikabel
In ihrem Redebeitrag zu TOP 20 (Gentechnisch verändertes Saatgut)
sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr.
Christel Happach-Kasan:




                                                                                        Presseinformation
,,Mal Hand auf Herz bei rot / grün: was wollen Sie mit Ihrem
Berichtsantrag eigentlich? Einen sachlichen Bericht über die Funde von
gentechnisch verändertem Maissaatgut in Schleswig-Holstein? ­ Die
Zeitungen haben darüber korrekt berichtet. ­ Also geht es Ihnen doch
nur darum entsprechend dem Wunsch der eigenen Klientel, die grüne
Gentechnik zu verteufeln.

Die Pressemitteilung des grünen Umweltministers legt diese Vermutung
nahe. Wer BSE, eine Krankheit an der in Großbritannien 180.000 Rinder
gestorben sind, in einen Zusammenhang mit der Verunreinigung von
Maissaat mit einer transgenen Sorte bringt, will politisch Stimmung
machen und nichts anderes.

Bei Kontrollen Ende April diesen Jahres ist Saatgut gefunden worden,
das mit gentechnisch verändertem Mais-Samen verunreinigt war, die
nach dem Gentechnikgesetz nicht oder nur eingeschränkt zugelassen
sind. Bei den Händlern wurde eine Rückrufaktion dieses Saatgutes
gestartet und Landwirte aufgefordert, das Saatgut nicht auszusäen. Auf
acht Betrieben, die diese Hinweise nicht rechtzeitig erreichten, sollen die
jungen Pflanzen untergepflügt werden.

Dem ist hinzuzufügen, dass es sich bei diesen Maßnahmen um reine
Vorsichtsmaßnahmen handelt. Selbst der Unweltminister spricht nicht
von Gefahrenschutz, sondern davon, ,,die Verbraucher vor nicht
zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen zu schützen". Es
geht also um das Prinzip, um grünen Fundamentalismus gegen grüne
Gentechnik.

Wesentlicher als die Beschäftigung mit diesem Einzelfall ist die Frage, in
welcher Weise Verunreinigungen von Saatgut mit Samen von
gentechnisch veränderten Organismen in Zukunft behandelt werden
sollen.

                                                                           2
Die Herstellung von Saatgut und pflanzlichen Agrarrohstoffen geschieht
in der Natur. Damit unterliegt sie natürlichen Einflussfaktoren und es
lässt sich nicht verhindern, dass Pflanzen einer Sorte, wenn auch nur in
geringem Umfang, auch mit Pollen von Fremdsorten bestäubt wird,
deren Erbgut dann im Saatgut der vermehrten Sorten wiederzufinden ist.
Solche Sortenverunreinigungen können nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Sie erfolgen ganz unabhängig davon, mit
welchen Zuchtmethoden die Pflanzen gezüchtet wurden.

Um dem zu begegnen, gibt es verschiedene Bestimmungen im
Saatgutrecht, wie beispielsweise die Forderung nach Abständen zu
Nachbarfeldern, die dazu dienen, eine möglichst hohe Sortenreinheit zu
erzielen. Das heißt allerdings nicht, dass das Saatgut zu 100 % frei von
Einträgen anderer Sorten ist. Das ist unmöglich. Die erreichte
Sortenreinheit variiert je nach Pflanzenart um 98 bis 99 %.

Seit Jahren finden in Deutschland Freisetzungsversuche mit
gentechnisch veränderten Organismen statt, sei es Raps, Mais oder
Zuckerrübe, um nur die wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen
zu nennen. Ohne Frage sind von diesen Versuchen Pollen und Samen in
die Umwelt gelangt und es ist bei Raps und Zuckerrüben, die mit Arten
der heimischen Flora verwandt sind, zur natürlichen Auskreuzung von
Pollen unter anderem mit GVO-Bestandteilen gekommen.

Das Robert Koch-Institut, die Biologische Bundesanstalt, das
Umweltbundesamt und die zentrale Kommission für die Biologische
Sicherheit haben alle Freisetzungsanträge auf der Grundlage des
Gentechnikgesetzes vor der Genehmigung gründlich geprüft und für
unbedenklich erklärt: Ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt besteht nach dem Stand der Wissenschaft nicht.

100 %ig reines Saatgut ist nicht realisierbar. Die Forderung nach der
Nulltoleranz dient nicht dem Schutz von Verbraucherinnen und
Verbrauchern. Das politische Ziel dieser Forderung ist somit allein die
Verhinderung der grünen Gentechnik. Rot/Grün sollte dies auch sagen
und nicht unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes Kriterien
aufstellen, die mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun haben.

Die FDP hält es dagegen für dringend erforderlich, Schwellenwerte
festzulegen, die dem beschriebenen natürlichen Phänomenen Rechnung
tragen. Auch die Novel-Food-Verordnung hat als Kennzeichnungs-
kriterium einen Schwellenwert von 1 %.

Beträgt die unbeabsichtigte Verunreinigung eines Lebensmittels mit
Produkten von transgenen Pflanzen weniger als 1%, muss keine
Kennzeichnung erfolgen. Eine ähnliche Regelung brauchen wir auch im
Bereich von unbeabsichtigten Verunreinigungen von Saatgut mit Samen
von transgenen Pflanzen.

In biologischen Systemen und unter natürlichen Produktions-
bedingungen sind Nulltoleranzen nicht sinnvoll."
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