F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 185/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 30. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Christel Happach-Kasan: Nulltoleranzen nicht praktikabel In ihrem Redebeitrag zu TOP 20 (Gentechnisch verändertes Saatgut) sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan: Presseinformation ,,Mal Hand auf Herz bei rot / grün: was wollen Sie mit Ihrem Berichtsantrag eigentlich? Einen sachlichen Bericht über die Funde von gentechnisch verändertem Maissaatgut in Schleswig-Holstein? ­ Die Zeitungen haben darüber korrekt berichtet. ­ Also geht es Ihnen doch nur darum entsprechend dem Wunsch der eigenen Klientel, die grüne Gentechnik zu verteufeln. Die Pressemitteilung des grünen Umweltministers legt diese Vermutung nahe. Wer BSE, eine Krankheit an der in Großbritannien 180.000 Rinder gestorben sind, in einen Zusammenhang mit der Verunreinigung von Maissaat mit einer transgenen Sorte bringt, will politisch Stimmung machen und nichts anderes. Bei Kontrollen Ende April diesen Jahres ist Saatgut gefunden worden, das mit gentechnisch verändertem Mais-Samen verunreinigt war, die nach dem Gentechnikgesetz nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind. Bei den Händlern wurde eine Rückrufaktion dieses Saatgutes gestartet und Landwirte aufgefordert, das Saatgut nicht auszusäen. Auf acht Betrieben, die diese Hinweise nicht rechtzeitig erreichten, sollen die jungen Pflanzen untergepflügt werden. Dem ist hinzuzufügen, dass es sich bei diesen Maßnahmen um reine Vorsichtsmaßnahmen handelt. Selbst der Unweltminister spricht nicht von Gefahrenschutz, sondern davon, ,,die Verbraucher vor nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen zu schützen". Es geht also um das Prinzip, um grünen Fundamentalismus gegen grüne Gentechnik. Wesentlicher als die Beschäftigung mit diesem Einzelfall ist die Frage, in welcher Weise Verunreinigungen von Saatgut mit Samen von gentechnisch veränderten Organismen in Zukunft behandelt werden sollen. 2 Die Herstellung von Saatgut und pflanzlichen Agrarrohstoffen geschieht in der Natur. Damit unterliegt sie natürlichen Einflussfaktoren und es lässt sich nicht verhindern, dass Pflanzen einer Sorte, wenn auch nur in geringem Umfang, auch mit Pollen von Fremdsorten bestäubt wird, deren Erbgut dann im Saatgut der vermehrten Sorten wiederzufinden ist. Solche Sortenverunreinigungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie erfolgen ganz unabhängig davon, mit welchen Zuchtmethoden die Pflanzen gezüchtet wurden. Um dem zu begegnen, gibt es verschiedene Bestimmungen im Saatgutrecht, wie beispielsweise die Forderung nach Abständen zu Nachbarfeldern, die dazu dienen, eine möglichst hohe Sortenreinheit zu erzielen. Das heißt allerdings nicht, dass das Saatgut zu 100 % frei von Einträgen anderer Sorten ist. Das ist unmöglich. Die erreichte Sortenreinheit variiert je nach Pflanzenart um 98 bis 99 %. Seit Jahren finden in Deutschland Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen statt, sei es Raps, Mais oder Zuckerrübe, um nur die wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zu nennen. Ohne Frage sind von diesen Versuchen Pollen und Samen in die Umwelt gelangt und es ist bei Raps und Zuckerrüben, die mit Arten der heimischen Flora verwandt sind, zur natürlichen Auskreuzung von Pollen unter anderem mit GVO-Bestandteilen gekommen. Das Robert Koch-Institut, die Biologische Bundesanstalt, das Umweltbundesamt und die zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit haben alle Freisetzungsanträge auf der Grundlage des Gentechnikgesetzes vor der Genehmigung gründlich geprüft und für unbedenklich erklärt: Ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt besteht nach dem Stand der Wissenschaft nicht. 100 %ig reines Saatgut ist nicht realisierbar. Die Forderung nach der Nulltoleranz dient nicht dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das politische Ziel dieser Forderung ist somit allein die Verhinderung der grünen Gentechnik. Rot/Grün sollte dies auch sagen und nicht unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes Kriterien aufstellen, die mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun haben. Die FDP hält es dagegen für dringend erforderlich, Schwellenwerte festzulegen, die dem beschriebenen natürlichen Phänomenen Rechnung tragen. Auch die Novel-Food-Verordnung hat als Kennzeichnungs- kriterium einen Schwellenwert von 1 %. Beträgt die unbeabsichtigte Verunreinigung eines Lebensmittels mit Produkten von transgenen Pflanzen weniger als 1%, muss keine Kennzeichnung erfolgen. Eine ähnliche Regelung brauchen wir auch im Bereich von unbeabsichtigten Verunreinigungen von Saatgut mit Samen von transgenen Pflanzen. In biologischen Systemen und unter natürlichen Produktions- bedingungen sind Nulltoleranzen nicht sinnvoll."