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PRESSEDIENST Fraktion im Landtag
Schleswig-Holstein
Pressesprecherin
Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob
Landeshaus
TOP 20 - Funde von gentechnisch verändertem Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Saatgut -
Durchwahl: 0431/988-1503
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Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Telefax: 0431/988-1501
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Nr. 151.01 / 30.05.2001
Verbraucherschutz auch
bei Gentechnik oberstes Gebot
Vertrauen ist ein empfindliches Pflänzchen. Das Vertrauen der Menschen in unsere
Landwirtschaft ist in den letzten Monaten durch BSE und MKS grundlegend erschüttert
worden. Dieser Vertrauensverlust beruhte auf Versäumnissen und Unterlassungen der
90er Jahre, nicht etwa auf dem schnellen und konsequenten Handeln der heute Verant-
wortlichen. Wer das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft wieder herstellen
will, der muss seine Kontrollmöglichkeiten nutzen, auf Basis der erhobenen Daten richtig
entscheiden und diese Entscheidungen konsequent umsetzen. So etwas nenne ich nicht
Panikmache, sondern Vernunft, Frau Happach-Kasan.
Kontrollen von Saatgut auf Vermischung mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind
zwingend notwendig, wie die Funde von gentechnisch verändertem Mais gezeigt haben.
Diese Kontrollmöglichkeiten des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums müssen ge-
nutzt und intensiviert werden. Nur so kann in der Bevölkerung das Vertrauen bestärkt
werden, dass nicht unbemerkt durchs Hintertürchen gentechnisch veränderte Produkte
ohne Zulassung auf die Äcker und in die Nahrungskette gelangen.
Besser wäre es sicherlich, wenn die Saatguthersteller in Zukunft durch lückenlose eigene
Kontrollen vermeiden helfen, dass Saatgut mit unzulässigen Beimischungen an die
Landwirte ausgeliefert wird. Das könnte dem mancherorts aufkeimenden Verdacht ent-
gegenwirken, dass fahrlässig die Freisetzung nicht zugelassener gentechnisch veränder-
ter Pflanzen in Kauf genommen wird, um die Zulassungsverfahren zu unterlaufen und die
Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Die Entscheidung des Umweltministers, das Saatgut zurückzurufen und die schon aus-
gesäten Pflanzen unterpflügen zu lassen, war richtig und konsequent. Der entstandene
Schaden muss selbstverständlich von den Saatgutunternehmen und nicht etwa den
Landwirten oder SteuerzahlerInnen getragen werden. Wir setzen uns seit langem für
entsprechende Haftungs- und Schadensersatzregelungen ein. Der vorliegende Fall zeigt
jetzt, wie nötig das ist.
Den ausgesäten Mais dagegen bis zur Reife auswachsen zu lassen, statt ihn unter-
zupflügen, hätte bedeutet, dass selbst bei einem Anteil des BT-Maises (es handelt sich
hierbei um eine spezielle Sorte von gentechnisch verändertem Mais) am gesamten
Saatgut von unter 0,1 Prozent über 30.000 gentechnisch veränderte Maispflanzen ihren
Pollen mit dem Wind auf andere Äcker verbreitet hätten. Das wäre grob fahrlässig gewe-
sen, denn es gibt gute Gründe, warum die betreffenden Genpflanzen in Deutschland gar
nicht oder nur eingeschränkt zugelassen waren.
Lassen Sie mich einige sachliche Informationen dazu liefern: Besagter BT-Mais enthält
ein bakterielles Gift, dass gegen den Maiszünsler wirken soll. Doch es wirkt nicht nur
während der Wachstumsphase wie ein Insektengift. Aktuelle Untersuchungen aus den
USA zeigen, dass dieses Gift im Boden überdauert. Die Auswirkungen auf die Lebewelt
im Boden sind wissenschaftlich noch nicht untersucht und völlig offen.
Darüber hinaus gefährdet der BT-Mais auch Nützlinge und Schmetterlinge. Im Herbst
1998 und im Mai 1999 wurden Untersuchungen veröffentlicht, die belegen, dass dieser
Mais sowohl Florfliegen als auch die Raupen des Monarchfalters tötet. Das Umweltbun-
desamt bemängelt, dass die Möglichkeit der Schädigung von anderen Schmetterlingsar-
ten bei der Genehmigung des Gen-Mais nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Das ist noch nicht alles: Die Antibiotika-Resistenzgene in besagtem BT-Mais sind ein Ri-
siko für die Wirksamkeit von Antibiotika. Das Ökoinstitut Freiburg befürchtet, dass die
Verfütterung von solchen Pflanzen zur Verbreitung von Antibiotika-Resistenz führt. Viele
unabhängige Wissenschaftler halten die Antibiotika-Resistenzgene im BT-Mais für ein
unakzeptables Risiko. Auch Verbände wie die ,,British Medical Association,,, die rund
115.000 Ärzte repräsentiert, fordern deshalb ein Verbot von Pflanzen mit Antibiotika-
Resistenzgenen.
Doch nicht allein Umwelt- und Gesundheitsbedenken, sondern auch wirtschaftliche
Gründe sprechen deutlich gegen BT-Mais: Obwohl in den USA erst seit wenigen Jahren
angebaut, gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sich bereits BT-resistente Schädlings-
Populationen entwickelt haben. Wissenschaftler der Universität von Minnesota rechnen
damit, dass der BT-Mais in den USA innerhalb der nächsten Jahre wirkungslos wird.
Das US-Landwirtschaftsministeriums fand in einer Studie heraus: Genpflanzen führen
weder zu deutlich geringerem Pestizideinsatz, noch bringen sie automatisch höhere Ge-
winne. Die Deutsche Bank geht davon aus, dass bei gentechnisch veränderten Produk-
ten zukünftig mit kräftigen Preisabschlägen zu rechnen ist, und empfiehlt ihren Kunden,
keine Aktien von Gentechnik-Konzernen zu kaufen.
Ich halte es deshalb für vernünftig, Steuergelder lieber in eine fundierte Technikfolgenab-
schätzung statt in eine Image-Kampagne für Gen-Pflanzen zu investieren, auch um un-
seren Firmen millionenschwere Fehlinvestitionen zu ersparen!
Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen: Beim Einsatz von gentechnischen Pro-
dukten in der Landwirtschaft müssen die Erfordernisse des Umwelt-, Gesundheits- und
Verbraucherschutzes im Vordergrund stehen. Genau das hat unser Umweltminister mit
seinem konsequenten Vorgehen beherzigt.
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