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Presseticker > alle > 2001 > Mai > 30 > 17:17

Jost de Jager: Schulen dürfen Fehlbetrag nicht ausbaden

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

                                    LANDTAGSFRAKTION
                                     S C H L ES WI G - H O LS T EI N


                                                                          Pressesprecher
                                                                           Bernd Sanders
                                                                                    Landeshaus
                                                                                     24100 Kiel
                                                                        Telefon 0431-988-1440
                                                                        Telefax 0431-988-1444
                                                                Internet: http://www.cdu.ltsh.de
                                                                       e-mail:info@cdu.ltsh.de

PRESSEMITTEILUNG
                                                    Nr. 232/01 vom 30. Mai 2001

TOP 24
Jost de Jager: Schulen dürfen Fehlbetrag nicht ausbaden

Der Landtag beschäftigt sich heute nicht das erste Mal mit dem Thema Hauptschule,
aber tut es fast immer auf Initiative der CDU-Fraktion. So auch heute.

Wir glauben, dass es nach den Diskussionen der vergangenen Monate und sogar Jahre
jetzt an der Zeit ist, dass jede Fraktion und auch die Regierung klar sagen, welche
Ziele und Vorstellungen sie für die Hauptschule hat und wie diese umgesetzt werden
sollen. Dabei wird sich herausstellen, ob es Anknüpfungspunkte zwischen den
Fraktionen gibt oder nicht. Im Moment, meine Damen und Herren, bin ich dort sehr
skeptisch, weil wir zwar alle den gleichen Begriff im Munde führen, aber doch sehr
Unterschiedliches damit meinen.

Wir haben unseren Antrag ,,Perspektiven und Profil für unsere Hauptschulen" genannt,
weil wir fest davon überzeugt sind, der Hauptschule nur dann dauerhafte Perspektiven
eröffnen zu können, wenn wir ihr spezifisches Profil nachhaltig schärfen. Zu diesem
Profil gehört für uns ein sehr viel stärkerer Praxisbezug der Hauptschule durch
Betriebspraktika und etwa Anteile handwerklichen Lernens im Unterricht, die
Vermittlung der Berufsbefähigung und ­ das ist ja wohl der politische
Hauptstreitpunkt zwischen uns ­ die Einführung einer Abschlussprüfung an der
Hauptschule mit schriftlichen und mündlichen Prüfungsanteilen.

Für die Einführung einer Abschlussprüfung an der Hauptschule gibt es ein eindeutiges
Mandat aus der Ausschussanhörung. Nach unseren Vorstellungen soll diese Prüfung
schriftliche Arbeiten in den Kernfächern Deutsch und Mathematik beinhalten sowie
eine mündliche Prüfung in Englisch oder wahlweise eine praktische Arbeit. ­Wir
nehmen damit Vorschläge von Hauptschulpraktikern auf, die bereits Erfahrung mit
solchen Abschlussprüfungen an Hauptschulen gemacht haben. Denn vereinzelt gibt es
solche Abschlussprüfungen bereits in Schleswig-Holstein. Wir wollen aber, dass sie an
allen Hauptschulen die Regel werden und dass sie nach einem gleichen Muster
landesweit durchgeführt werden. Es ist ein fauler Kompromiss, wenn die
Bildungsministerin oder auch die SPD-Fraktion als Reaktion Abschlussgespräche auf
freiwilliger Basis in den Hauptschulen einführen will. Sie bleiben damit auf halber
Strecke stehen: Entweder Sie wollen eine Abschlussprüfung, auch für die Hauptschule,

oder Sie wollen sie nicht, derzeit ist sie die einzige Schulart ohne qualifizierende
Prüfung, und das schadet ihr.

Eine Abschlussprüfung ist, so die Erfahrung, dazu angetan, die leistungsbereiten
Hauptschüler zu motivieren und ihre Leistung zu verbessern. Uns ist klar, dass die
Hauptschulklassen anders zusammengesetzt sind als Klassen anderer Schularten. Uns
ist aber auch klar, dass wir in unserer Sorge um die problematischen Schüler der
Hauptschule nicht ein Angebot an diejenigen vergessen dürfen, die leistungswillig
sind. Wir dürfen sie nicht frustrieren, sondern wir müssen sie motivieren.

Und schließlich: Wenn wir Hauptschülerinnen und Hauptschülern Prüfungsleistungen
nicht mehr zutrauen, dann tun wir ihnen unrecht. Deshalb ist die Einführung einer
Abschlussprüfung ein ganz entscheidender Baustein einer Imageverbesserung der
Hauptschule insgesamt. Insbesondere auch Sicht der Ausbilder, vor allem des
Handwerkes, würde eine solche Abschlussprüfung und damit ein qualifizierender
Hauptschulabschluss die Berufsbefähigung der Hauptschule stärker dokumentieren als
es bisher der Fall ist.

Das setzt aber voraus, dass neben der Einführung einer Prüfung weitere Veränderung
notwendig sind.

Dazu gehört ein sehr viel größerer Praxisbezug in den Lehrplänen und durch
Betriebspraktika. Wir schlagen daher vor, dass eine praktische Arbeit den mündlichen
Teil der Prüfung wahlweise ersetzen kann und wir wollen mehr Zeit für handwerkliche
Unterrichtsanteile und praktisches Lernen, etwa durch Werkstattunterricht in den
Lehrplänen verankert wissen. Die Hauptschule braucht einen haargenau auf die
Schulart zugeschnittenen Lehrplan, der zudem das umsetzt, was Hauptschulpraktiker
mit Gründlichkeit umschreiben: Ein Verzicht auf Stofffülle zugunsten von mehr Zeit
für die Grundlagenbildung.

Zum Praxisbezug gehören auch die zwei Betriebspraktika, die wir für alle
Hauptschüler des Landes verbindlich vorschreiben wollen, eines davon in der 9.
Klasse, der Abgangsklasse als Zulassungsvoraussetzung für die von uns angestrebte
Prüfung. Die Betriebspraktika sollen einen von Schule und Unterricht begleiteten
Kontakt mit der Arbeitswelt vermitteln und sie sollen eine Orientierung bei der
Berufswahl bilden. Es gibt eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass ein solches Praktikum
sehr oft direkt zu einem Ausbildungsplatz hinführt. Deshalb wollen wir diese
Betriebspraktika für alle Schüler und Schülerinnen verbindlich machen und deshalb
wollen wir zwei, damit spätestens das zweite zumindest in der Branche und am besten
in dem Betrieb des zukünftigen Ausbildungsplatzes wahrgenommen werden kann.

Neben diesen inhaltlichen Vorschlägen, die wir für die Weiterentwicklung der
Schulart machen, gilt für die Hauptschule aber vor allem eines: Sie braucht
verlässliche Rahmendaten und Planungssicherheit.

Aus diesem Grunde treten wir dafür ein, dass die Stellenpläne für Grundschulen und
Hauptschulen, die jetzt noch gemeinsam veranschlagt werden, künftig getrennt
ausgewiesen werden müssen. Dies zeigt folgendes Beispiel: laut Haushalt bekommen
die Grund- und Hauptschulen zusammen 20 zusätzliche Stellen, entsprechend dem
Planstellenzuweisungserlass kommen davon aber nur 13,25 in den Hauptschulen

kommen an. Mit Transparenz hat das nichts zu tun.

Aus aktuellem Anlass frage ich Sie, Frau Erdsiek-Rave: Wissen Sie überhaupt in
Ihrem Ministerium, wie viele von den 7102 Planstellen wirklich den Hauptschulen zur
Verfügung stehen und wie viele den Grundschulen? Jetzt zeigt sich doch, wie richtig
unsere Forderung aus dem vorliegenden Antrag ist, diese Kapitel getrennt
auszuweisen.

Aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit begrüße ich ausdrücklich
den Änderungsantrag der F.D.P.-Fraktion, denn meine Damen und Herren, nach dem
Denk- und Rechenfehler der ,,armen Seele" im Bildungsministerium ist nichts mehr
wie es einmal war.

So ist zum Beispiel laut Auskunft der Ministerpräsidentin noch nicht endgültig
entschieden, ob die Deckungslücke allein aus dem Bildungsressort oder aus allen
Ressorts geschlossen werden soll.

Eine beträchtliche Einsparsumme für den Nachtragshaushalt werden Sie so oder so aus
dem Einzelplan 07 bereitstellen müssen, Frau Erdsiek-Rave. Und
die von Ihnen angekündigten Maßnahmen, nämlich eine sofortige Verbeamtung und
die Erhöhung der Altersgrenze, werfen ja zunächst einmal zwei Fragen auf: Erstens
warum haben sie das nicht schon vorher gemacht, wenn es denn möglich ist? Und
Zweitens: Wird das überhaupt funktionieren?

Deshalb besteht die sehr reale Befürchtung, dass Sie das Geld aus anderen Töpfen
nehmen müssen. Frau Erdsiek-Rave, wir erwarten von Ihnen, dass es keine
Veränderung in den Haushaltskapiteln geben wird, die die Unterrichtsversorgung
betreffen. Dies muss im besonderen Maße für die Hauptschulen gelten, die noch
stärker als andere Schularten von einer Unterversorgung von Unterricht betroffen sind.

Deshalb muss für den Nachtragshaushalt gelten: Hände weg von globalen
Minderausgaben, z.B. bei der Lehrerfeuerwehr oder Leistungen für stundenweise zu
erteilenden Unterricht an Hauptschulen.

Für den unglaublichen Rechenfehler in Ihrem Ministerium können die Schulen nichts,
sorgen Sie dafür, dass die Schulen den Fehlbetrag jetzt nicht ausbaden müssen.
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