Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 31.05.2001 16:14, Nr.: 113/2001 Jürgen Weber: Hochschulreform verfassungsfest! Mit Genugtuung hat der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Weber, auf den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2001 reagiert. Das höchste Gericht in Karlsruhe hatte die Klage eines schleswig-holsteinischen Hochschullehrers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die veränderte Zusammensetzung des Hochschulkonsistoriums gewandt hatte. In der Novelle des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes von 1999 ist festgelegt, dass die bis zu 60 Mitglieder, die von den Hochschulangehörigen gewählt werden, im Verhältnis 2:1:2:1 zwischen den Hochschullehrern, den wissenschaftlichen Mitarbeitern, den Studierenden und dem nicht wissenschaftlichen Personal aufgeteilt werden sollen. Der Kläger sah darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, die durch das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1) garantiert wird. Jürgen Weber: ,,Die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt, dass die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium nicht nur reformerische Gestaltungskraft bewiesen, sondern auch juristisch solide gearbeitet haben. Die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Hochschulgesetz haben die Unkenrufe verstummen lassen, dass die neue Gremienzusammensetzung zu einer Lähmung der Hochschulen führen würde. Die SPD-Fraktion wird auch künftig mit den Hochschulen ­ mit den Rektoraten ebenso wie mit den Gruppenvertretungen ­ eng zusammenarbeiten." (SIB) SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD