F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein Pressesprecher V.i.S.d.P. 1 Christian Albrecht Nr. 196/2001 Kiel, Donnerstag, 31. Mai 2001 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel P ostfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: ,,Ein kleiner Schritt nach vorne ist immerhin ein Schritt nach vorne" In seinem heutigen Beitrag zum TOP 2 (Änderung des Landesverwaltungsgesetz) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Die Mühlen der Landespolitik mahlen langsam aber stetig. Ich freue mich erneut Redezeit für einen Gesetzentwurf in Anspruch nehmen zu können, der das Landesverwaltungsgesetz den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes ein Stück näherbringt. Wir debattieren ja bereits seit Juni 1998 über die Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht. Dann war gute zwei Jahre Sendepause bis die CDU im Mai letzten Jahres mit dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf die Debatte aus dem Dornröschenschlaf weckte. Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzentwurf der Union sich insgesamt durchgesetzt hätte, aber die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen haben es sich wieder nicht nehmen lassen, doch noch den einen oder anderen Hemmschuh einzubauen, der einzelne Verwaltungsverfahren wieder verzögern wird. So ließen Sie es, meine Damen und Herren von der Koalition, sich nicht nehmen im Rahmen der Plangenehmigung nun auch festzuschreiben, dass nicht nur das Benehmen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange hergestellt werden muß, sondern auch das der mit den nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbände. Außerdem dürfen erheblich Auswirkungen auf die Natur nicht zu besorgen sein. Da haben wohl besonders die GRÜNEN wieder an ihre Freunde in den Verbänden gedacht. Außerdem schränken sie die Möglichkeit der Heilung von Verfahrens- und Formfehlern ein. Entgegen der bundesgesetzlichen Regelung können nämlich Handlungen deren Nichtvornahme bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens von einer oder einem Beteiligten geltend gemacht wurden, nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden. Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf dennoch zustimmen, denn auch ein kleiner Schritt nach vorne, ist immerhin ein Schritt nach vorne. Vielleicht sind wir dann ja nach weiteren drei Jahren so weit, dass wir wieder zu einheitlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene kommen." Presseinformation