PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 2 - Landesverwaltungsgesetz Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Irene Fröhlich: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.de Nr. 163.01 / 31.05.2001 Nicht die bequemste, sondern die sinnvollste Lösung Dieses Gesetz ist bisher sicherlich dasjenige, mit dem wir uns am längsten beschäftigt haben. Und ich denke, das Ergebnis rechtfertigt die lange Zeit. Wir haben nämlich entgegen anderslautender Forderungen Regelungen gefunden, die dem Interesse an einem zügigen Verwaltungsverfahren entgegenkommen, gleichzeitig die Rechte der Einzelnen gewahrt und wir haben hierbei den eigenen Weg eingeschlagen, der uns am sinnvollsten erschien. Wir haben dem Föderalismus einen Dienst erwiesen, indem wir nicht einfach den bequemsten Weg gegangen sind und die im wesentlichen gleichlautenden Regelungen des Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetzes und der anderen Bundesländer übernommen haben. In der Debatte zu diesem Thema, die ja nun schon oft im Landtag geführt wurde, hat die Opposition stets die Gefahr für den Wirtschaftsstandort beschworen, weil die Verwaltungsverfahren gerade für umstrittene Bau- oder Großvorhaben zu lang seien. Nun wurde auch schon öfter festgestellt, dass durch gute Verwaltungsorganisation und durch kluges Projektmanagement einiges getan werden kann. Das ist noch einmal zu unterstreichen. Die wirklichen Konflikte, die dann noch übrigbleiben, lassen sich aber zufriedenstellender und vor allem im Sinne eines dauerhaften Rechtsfriedens lösen, wenn den Beteiligten eine faire Chance gegeben wird, ihre Interessen zu wahren. Das zeigen alle Versuche mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung und Umweltmediation. Wo es aber gar nicht um die Lösung von Interessenkonflikten, sondern um die Entscheidung von Wertkonflikten geht, muss das Verwaltungsrecht zwangsläufig versagen. Wertkonflikte der Bevölkerung lassen sich nicht mit Präklusionsregelungen oder verkürzten Einwendungsfristen lösen, möglich ist hier allenfalls ein Pyrrhussieg, wir erlebten das bei vielen Großvorhaben. Umstrittene Projekte lassen sich nicht mit den Mitteln des Verwaltungsrechts zu einer einvernehmlichen Angelegenheit machen. Der Preis der Einschränkung der BürgerInnenrechte wäre hier völlig umsonst gezahlt. Und last but not least haben die Beratungen gezeigt, dass der ursprünglich vorgesehene Text in europarechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bedenklich war. Wir haben daher nach einer Lösung gesucht, die die Plangenehmigung mit europäischem Umweltrecht vereinbar macht. Und wir haben sichergestellt, dass durch die Präklusionswirkung in der Planfeststellung weder die Ermittlungspflicht der Behörden noch der Gerichte berührt wird. Auf einen Punkt möchte ich noch besonders hinweisen, weil er den Bogen auch zu einem anderen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung schlägt: Die unklare Rechtslage hinsichtlich der Kompetenzen der Kommunen in der Verkehrsüberwachung wird endlich bereinigt. Das begrüße ich nicht nur wegen der Klarstellung, sonder auch, weil nun den Kommunen ermöglicht wird, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Damit wird mehr Sicherheit an Unfallpunkten geschaffen und nebenbei auch noch Geld in die Kassen der Kommunen gespült. Es entlastet gleichzeitig die Polizei, mit der wir uns ja im Laufe dieser Sitzung auch noch beschäftigen werden, und ist insoweit einer der Punkte, die mir sehr wichtig sind. ***