Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.09.01 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Konrad Nabel zu TOP 27: Modellversuch in der Drogenpolitik Seit Anfang der 90er Jahre hat sich die SPD in Schleswig-Holstein dafür eingesetzt, dass Versuche zur therapeutischen Original-Stoff-Vergabe in der Suchtkrankenhilfe in Deutschland möglich werden, wie sie seinerzeit in England und der Schweiz bereits erprobt wurden. Diese Forderung war ein Ergebnis der umfassenden Anhörungen von Fachleuten im Rahmen unserer neuen Drogen- und Suchthilfepolitik für SchleswigHolstein, die wir seit 1988 formuliert haben. Deshalb haben wir - Landtagsfraktion und Landesregierung - nicht nur entsprechende Vorstöße des damaligen Hamburger Senats im Bundesrat unterstützt, sondern auch unsere Bundestagsfraktion zu entsprechenden Anträgen angeregt. Sie wissen, wer damals in Bonn regiert hat - die schwarz-gelbe Koalition, der ein liberales Denken in der Drogenpolitik völlig fehlte. Eine der halbherzigen Folgen der gemeinsamen Vorstöße war die Ergänzung des BtMG (Betäubungsmittelgesetz) um den §31a, zur Initiierung eines Versuchs zur Heroin-Vergabe an schwerstabhängige Personen musste aber erst ein Regierungswechsel erfolgen. Wir haben darauf gedrängt, dass die neue Bundesregierung dies in ihr Programm aufnimmt, und wir haben darauf geachtet, dass in die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen auf Bundesebene aufgenommen wurde, einen entsprechenden Modellversuch zu starten. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Uns ging es darum, im Rahmen des derzeit geltenden BtMG in einem Modellversuch mit wissenschaftlicher Begleitung nachzuweisen, dass durch die ärztlich kontrollierte Behandlung schwer heroinabhängigen Menschen mit Heroin und in Kombination mit neuen Formen von psychosozialer Unterstützung nachhaltige Hilfe geboten werden kann. So kann für Menschen, die sonst durch kein anderes Hilfeangebot mehr erreichbar und gesundheitlich und sozial stark verelendet sind, möglicherweise eine Besserung der gesundheitlichen Situation und der sozialen Lage erreicht werden. Da das heutige BtMG keine Vergabe von Heroin erlaubt, kann der Modellversuch nur im Rahmen einer Arzneimittelstudie durchgeführt werden. Hier gibt es enge Grenzen ich will nicht weiter auf die Einzelheiten eingehen -, aber es ist offensichtlich, dass ein solcher Versuch nur dort durchgeführt werden kann, wo der Druck z.B. durch eine große, offene Szene erheblich ist. Solche offenen Szenen in diesem Umfang haben wir in Schleswig-Holstein nicht, deshalb haben wir von Anfang an gesagt, dass wir uns - bei aller Unterstützung der Maßnahme an sich - nicht an dem Modellprojekt beteiligen wollten. So haben es auch unsere Großstädte gesehen. Andere Großstädte in der Republik haben diesen Druck durch offene Szenen, und sie haben sich an dem Modellprojekt beteiligt. Es sind sieben Städte übrig geblieben, andere sind vor allem aus politischen Gründen zwischenzeitlich wieder abgesprungen. Diese sieben Städte (Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München) und die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, NRW und Hessen haben am 22. August nach langjährigem und zähem Ringen die Kooperations-Vereinbarung unterzeichnet. Dies war letztlich möglich geworden, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Ethik-Kommission der Hamburger Ärztekammer das im Hamburger Universitäts-Krankenhaus Eppendorf entworfene Studiendesign genehmigt hatten. Wenn die Studie nach Ablauf und Auswertung des Modellversuchs nach drei Jahren zu dem Schluss kommt, dass Heroin für bestimmte Indikationen als Arzneimittel zuge- -3- lassen werden soll, dann wird sich auch Schleswig-Holstein für eine solche Behandlung in unserem Land stark machen. Bis dahin werden wir das Modellprojekt aufmerksam begleiten.