Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.09.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell Konrad Nabel zu TOP 27: Modellversuch in der Drogenpolitik Seit Anfang der 90er Jahre hat sich die SPD in Schleswig-Holstein dafür eingesetzt, dass Versuche zur therapeutischen Original-Stoff-Vergabe in der Suchtkrankenhilfe in Deutschland möglich werden, wie sie seinerzeit in England und der Schweiz bereits erprobt wurden. Diese Forderung war ein Ergebnis der umfassenden Anhörungen von Fachleuten im Rahmen unserer neuen Drogen- und Suchthilfepolitik für Schleswig- Holstein, die wir seit 1988 formuliert haben. Deshalb haben wir - Landtagsfraktion und Landesregierung - nicht nur entsprechende Vorstöße des damaligen Hamburger Se- nats im Bundesrat unterstützt, sondern auch unsere Bundestagsfraktion zu entspre- chenden Anträgen angeregt. Sie wissen, wer damals in Bonn regiert hat - die schwarz-gelbe Koalition, der ein libe- rales Denken in der Drogenpolitik völlig fehlte. Eine der halbherzigen Folgen der ge- meinsamen Vorstöße war die Ergänzung des BtMG (Betäubungsmittelgesetz) um den §31a, zur Initiierung eines Versuchs zur Heroin-Vergabe an schwerstabhängige Per- sonen musste aber erst ein Regierungswechsel erfolgen. Wir haben darauf gedrängt, dass die neue Bundesregierung dies in ihr Programm aufnimmt, und wir haben darauf geachtet, dass in die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen auf Bundes- ebene aufgenommen wurde, einen entsprechenden Modellversuch zu starten. Schleswig- Holstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Uns ging es darum, im Rahmen des derzeit geltenden BtMG in einem Modellversuch mit wissenschaftlicher Begleitung nachzuweisen, dass durch die ärztlich kontrollierte Behandlung schwer heroinabhängigen Menschen mit Heroin und in Kombination mit neuen Formen von psychosozialer Unterstützung nachhaltige Hilfe geboten werden kann. So kann für Menschen, die sonst durch kein anderes Hilfeangebot mehr erreich- bar und gesundheitlich und sozial stark verelendet sind, möglicherweise eine Besse- rung der gesundheitlichen Situation und der sozialen Lage erreicht werden. Da das heutige BtMG keine Vergabe von Heroin erlaubt, kann der Modellversuch nur im Rahmen einer Arzneimittelstudie durchgeführt werden. Hier gibt es enge Grenzen - ich will nicht weiter auf die Einzelheiten eingehen -, aber es ist offensichtlich, dass ein solcher Versuch nur dort durchgeführt werden kann, wo der Druck z.B. durch eine große, offene Szene erheblich ist. Solche offenen Szenen in diesem Umfang haben wir in Schleswig-Holstein nicht, deshalb haben wir von Anfang an gesagt, dass wir uns - bei aller Unterstützung der Maßnahme an sich - nicht an dem Modellprojekt beteili- gen wollten. So haben es auch unsere Großstädte gesehen. Andere Großstädte in der Republik haben diesen Druck durch offene Szenen, und sie haben sich an dem Modellprojekt beteiligt. Es sind sieben Städte übrig geblieben, an- dere sind vor allem aus politischen Gründen zwischenzeitlich wieder abgesprungen. Diese sieben Städte (Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und Mün- chen) und die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, NRW und Hessen haben am 22. August nach langjährigem und zähem Ringen die Kooperations-Vereinbarung un- terzeichnet. Dies war letztlich möglich geworden, nachdem das Bundesinstitut für Arz- neimittel und Medizinprodukte sowie die Ethik-Kommission der Hamburger Ärztekam- mer das im Hamburger Universitäts-Krankenhaus Eppendorf entworfene Studiendesign genehmigt hatten. Wenn die Studie nach Ablauf und Auswertung des Modellversuchs nach drei Jahren zu dem Schluss kommt, dass Heroin für bestimmte Indikationen als Arzneimittel zuge- -3- lassen werden soll, dann wird sich auch Schleswig-Holstein für eine solche Behand- lung in unserem Land stark machen. Bis dahin werden wir das Modellprojekt aufmerk- sam begleiten.