Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.09.01 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Wolfgang Baasch zu TOP 24: Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Mit der Reform der geringfügigen Beschäftigung hat es die Bundesregierung geschafft, wieder mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Fehlentwicklung, die sich mit dem rasanten Anstieg der geringfügigen Beschäftigung in den Jahren vor 1999 abzeichnete, ist abgebremst. Mehr und mehr Unternehmen hatten sich Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz verschafft, indem sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung systematisch in sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse aufsplitteten. Zuletzt waren über 6 Millionen derartiger Arbeitsverhältnisse vorhanden. Die Finanzierung des hohen Standards sozialer Sicherheit in Deutschland wurde tatsächlich von immer weniger Beitragszahlern getragen. Diese Entwicklung ist gestoppt, und mit der Reform der geringfügigen Beschäftigung ist festgelegt, dass in den alten und in den neuen Bundesländern in der Sozialversicherung eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von DM 630,-- gilt. Diese wird nicht mehr erhöht. Damit wird auch in Zukunft eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung verhindert. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Der Antrag von Frau Aschmoneit-Lücke und Herrn Garg versucht diese Entwicklung zu konterkarieren und die Attraktivität der geringfügigen Beschäftigung wieder zu erhöhen. Diesen Weg wollen wir nicht gehen und sprechen uns hier erneut gegen eine Wiederaufnahme der Fehlentwicklung im Bereich geringfügiger Beschäftigung aus. Wir tun dies im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir tun dies im Interesse der Unternehmen, weil wir Konkurrenz über Lohndumping verhindern wollen, und wir tun dies im Interesse unseres Systems der sozialen Sicherheit, das Beitragszahler braucht, um auch in Zukunft auf hohem Standard soziale Sicherheit gewährleisten zu können.