FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 202/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 20. Juni 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Justizpolitik/Fußfessel Günther Hildebrand, MdL www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: Fußfessel zur Haftvermeidung nutzen In seinem Redebeitrag zu TOP 17 (Elektronische Fußfessel) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Günter Hildebrand: ,,Die Idee ist nicht neu, aber sie ist gut: die Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung von Straftätern, um ihnen unter engen Voraussetzungen eine letzte Chance zu geben, dem tatsächlichen Freiheitsentzug zu entgehen. In Hessen läuft seit Mai 2000 ein Modellversuch ,,Elektronische Fußfessel" - und zwar mit gutem Erfolg. Die positive Bilanz, die der hessische Justizminister Wagner nach zweijähriger Erprobung zog, gipfelte jedenfalls darin, dass er ,,die elektronische Fußfessel nach Abschluss des Modellversuchs schrittweise in ganz Hessen einführen will" (Presseinformation 83/2002 vom 29. Mai 2002). In Schweden, Holland, Frankreich, der Schweiz oder in den USA ist die Fußfessel ­ wenn auch teilweise unter anderen Voraussetzungen ­ bereits fester Bestandteil im Sanktionskanon. Insofern habe ich mich gewundert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie für Schleswig-Holstein die Fußfessel nur als einen Modellversuch fordern. Nach so viel ,,Erprobung" stünde es nach Auffassung der FDP Schleswig-Holstein gut an, nicht nur hinterher zu klappern, sondern die Fußfessel, jedenfalls unter denen von Ihnen genannten Voraussetzungen, zum festen Bestandteil im Strafvollzug zu machen. Wir haben Ihren Antrag insoweit nachgebessert (Drucksache 15/1976). Jede Chance, Freiheitsentzug zu vermeiden, muss genutzt werden. Ich sage das ganz unabhängig von den gegenwärtigen Zuständen in unseren Justizvollzugsanstalten. Freiheitsentzug ist und bleibt ultima ration, wenn es um Bestrafung geht. Und wenn es im Zuge fortschreitender Technisierung weitere Möglichkeiten zur Haftvermeidung gibt, dann sollten wir die auch nutzen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Frau Justizministerin Lütkes hat schlicht Unrecht, wenn sie in dieser Möglichkeit den Einstieg in die ,,Zwei-Klassen-Justiz" wähnt (zuletzt LN 10.06.02). Lassen Sie mich das an einem Beispiel, bei dem die Fußfessel zur Vermeidung von Untersuchungshaft eingesetzt wird, deutlich machen : Hat ein Beschuldigter keinen festen Wohnsitz, so kann das bislang ohne weiteres einen Haftgrund begründen. Erklärt sich dieser Beschuldigte aber nun bereit, sich bei einem Familienmitglied oder einem Freund überwachen zu lassen, könnte man Dank der Fußfessel von U-Haft absehen. Der Beschuldigter ohne festen Wohnsitz hätte sozusagen eine ,,letzte Chance". Nach meinem Verständnis hat das viel weniger mit ,,Zwei-Klassen-Justiz" zu tun als beispielsweise die bestehenden Möglichkeiten, den Vollzug eines Haftbefehls gegen Kaution auszusetzen. Überhaupt sollte die Justizministerin vorsichtig sein, ein solches Schubladen- Denken zu befördern. Die anstehende Sanktionsrechtsreform, die unter dem Titel ,,Schwitzen statt Sitzen" durchaus bedenkenswerte Ansätze enthält, um beispielsweise kurzzeitige Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen - auch in Fällen, in denen eine Geldstrafe nicht geleistet werden kann -, könnte sonst schnell einen falschen Zungenschlag erhalten. Nach allen bisherigen Erfahrungen bietet die elektronische Fußfessel auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage gute Möglichkeiten, Haft zu vermeiden, sei es in Fällen, in denen die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, in denen durch die elektronische Überwachung Untersuchungshaft vermieden werden kann, in denen sich Bewährungswiderrufe vermeiden lassen oder eine Reststrafenaussetzung vorgenommen werden kann. Der Zwischenbericht vom Mai 2002 des Max-Plancks-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, das die Begleitforschung zum hessischen ,,Modellprojekt Elektronische Fußfessel" übernommen hat, macht das eindrucksvoll deutlich. Wir sollten aber auch durchaus in Erwägung ziehen, ob wir die Fußfessel nicht ­ wie beispielsweise in der Schweiz ­ auch als Alternative zum Strafvollzug bei kurzzeitigen Strafen heranziehen wollen. Noch gibt das die StPO nicht her. Ich bin aber guter Hoffnung, dass die Erkenntnisse aus den bisherigen Studien und die Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn bald das Vorurteil verdrängen werden, die Fußfessel sei keine ,,richtige" Strafe. Sie ist für die Betroffenen eine letzte Chance, Haft zu vermeiden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Fußfessel ist keine Verschärfung der Bewährung, aber auch nicht nur eine ,,kleine" Strafe. Denn die beständige Konfrontation mit der Situation, sowohl durch den physischen Druck der Fessel als auch durch den psychischen Druck, einen regelmäßigen Tagesablauf einhalten zu müssen, macht dem Betroffenen ausreichend deutlich, dass er sich ,,an den Riemen reißen muss". Im Ergebnis zeigt das weit mehr präventive Wirkung als der tatsächliche Strafvollzug. Wir sollten dieses Instrument nutzen." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/