PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 17 ­ Elektronische Fußfessel Dazu sagt die justizpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.de Nr. 154.02 / 20.06.2002 Hessische Berechnungen sind eine Mogelpackung Das hört sich auf den ersten Blick ja erst einmal toll an, was die hessische Landesregierung in der vorletzten Woche präsentiert hat: Durch die zweijährige Erprobung des elektronisch überwachten Hausarrestes im Raum Frankfurt sollen bei 57 Personen insgesamt 4.400 Hafttage vermieden worden sein, das mache eine Ersparnis von etwa 360.000 Euro aus. 90% der auf diese Weise Inhaftierten sollen die Bewährungszeit ohne Verletzung der Auflagen bewältigt haben, im Gegensatz zu etwa 70% der unter regulärer Bewährung stehenden. Ich nehme an, dass es diese Bilanz war, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, die Sie bewogen hat, das Thema in den schleswig-holsteinischen Landtag zu bringen. Schaut man allerdings etwas genauer hin, relativiert sich das Bild sehr schnell: Am eklatantesten fällt ins Auge, dass der Betreuungsschlüssel der Bewährungshilfe bei den Probanden mit Fußfessel wesentlich günstiger war: Während in der regulären Bewährungshilfe eine Person 70 Verurteilte zu betreuen hat, waren es nur 10 Verurteilte mit Fußfessel. Es bleibt also völlig offen, ob das Verhalten während der Bewährungszeit auf die Fußfessel oder auf die intensive Betreuung durch Bewährungshelfer zurückzuführen ist. Auch wurden den Probanden bei Bedarf Wohnung und Telefon besorgt ­ ein Service, der der Sozialisierung sicherlich dienlich ist, der aber den gewöhnlichen Verurteilten nicht zur Verfügung steht. Aber auch aus einem weiteren Grund ist die Bilanz des hessischen Versuchs noch nicht aussagekräftig: Die Bewährungszeit ist dazu da, sich ­ wie der Name schon sagt ­ zu be währen, und zwar als freier Mensch, der selbständig Entscheidungen über sein Handeln trifft. Die elektronische Fußfessel ist eine besondere Art des Freiheitsentzugs. Es findet eine sehr dichte Überwachung statt, die eine bestimmte Lebensführung erzwingt. Das ist eine Situation ähnlich dem offenen Strafvollzug, nicht aber eine wirkliche Bewährungszeit. Die echte Bewährung fängt also erst nach dem Ablegen der Fußfessel an, daher muss für eine seriöse Beurteilung der Rückfallquote das Verhalten in dem Zeitraum nach dem Fußfessel-Arrest herangezogen werden. Es bleiben also allenfalls die Möglichkeiten der Anwendung in der Führungsaufsicht und der Untersuchungshaft. Die Führungsaufsicht wird in der Regel weitere Weisungen enthalten, die nicht durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden können. Eine intensive Betreuung durch die Bewährungshilfe ist also in jedem Falle erforderlich. Es ist zumindest fraglich, ob die elektronische Fußfessel dann noch eine wesentliche Erleichterung bringt. In der Untersuchungshaft könnte ich mir eine Anwendung noch am ehesten vorstellen. Zu prüfen bleibt allerdings, ob hier noch Platz für einen Anwendungsbereich bleibt, da Untersuchungshaft wegen Wiederholungs- und vor allem wegen Verdunkelungsgefahr kaum durch eine Fußfessel ersetzt werden kann. Für mich bleibt festzuhalten: Das hessische Modell räumt keinesfalls die Zweifel an dem Sinn der elektronischen Fußfessel aus. Ich sehe aus den vorgenannten Gründen zu Zeit keinen Platz für eine Anwendung in Schleswig-Holstein. ***