PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 10, 42 ­ Abgeordnetengesetz und Einkommensteuergesetz Dazu sagt der Abgeordnete von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Mitglied der Landtagsarbeitsgruppe ,,Diäten", Rainder Steenblock: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.de Nr. 156.02 / 20.06.2002 Späte Einsicht ist besser als keine ­ aber der Schaden bleibt Die öffentlichen Proteste haben anscheinend Erfolg. Eine Diätenreform, die die Vorteile für die Parlamentarier berücksichtigt, andere notwendige Reformvorschläge der Diätenkommission aber in die parlamentarische Warteschlange schickt, ist vom Tisch. Dies haben Bündnis 90/ DIE GRÜNEN von Anfang an gefordert. Es ist gut, dass die anderen Fraktionen sich in unterschiedlichem Tempo auf unsere Vorschläge zubewegen. Der Schaden, der durch das unsensible Vorgehen der anderen Landtagsfraktionen in der öffentlichen Darstellung von Politikern angerichtet wurde, ist groß und wird kurzfristig nicht zu beheben sein. Wir hoffen aber, dass die Lernbereitschaft gerade der großen Fraktionen jetzt nicht auf halber Strecke Halt macht. Wir wollen keine Rosinenpickerei, sondern ein Gesamtpaket das konsequenterweise auch die Frage der Verkleinerung des Parlaments beinhaltet. Hinweis: Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 15/1961) finden Sie umseitig abgedruckt Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtagtag beauftragt die vom Landtagspräsidenten eingerichtete Arbeitsgruppe ,,Diäten", den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes zu erarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass die Gesetzesänderungen mit Beginn der 16. Legislaturperiode in Kraft treten können. Die Änderungen des Abgeordnetengesetzes sollen sowohl eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung inclusive der von Verfassungsgericht geforderten Begrenzung der Funktionszulagen beinhalten wie auch Vorschläge zur Neuordnung der Renten- und Krankenversicherung der Abgeordneten enthalten. 2. Der Landtag empfiehlt der Arbeitsgruppe ,,Diäten", · · dem Vorschlag der Schleswig-Holsteinischen Diätenkommission zu folgen und die Höhe der Grunddiät an der Richterbesoldung (R 2) zu orientieren. für den Landtagspräsidenten und die Vizepräsidenten Funktionszulagen festzusetzen und darüberhinaus zu prüfen, wieweit herausgehobene Ämter innerhalb der Fraktionen jeweils über Funktionszulagen des Landtages oder über gesonderte Zahlungen der Fraktionen zu vergüten sind. Die Funktionszulagen für die Vizepräsidenten sollten dabei 25%, die für die Parlamentarischen Geschäftsführer 40% und die für den Landtagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden 55% der Grunddiät nicht übersteigen. das Tagegeld für die Abgeordneten abzuschaffen und bei einer Regelung der pauschalen Abgeltung von berufsbedingten Aufwendungen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten zu berücksichtigen. In dieser Frage ist ein abgestimmtes Verhalten aller Bundesländer wünschenswert. bei der Vergütung der Fahrtkosten ein Regelung zu finden, die auf einer ,,spitzen" Abrechnung der tatsächlichen Fahrtkosten beruht, wobei ein Erstattung für die Fahrten im Wahlkreis künftig entfallen soll. · · 3. Der Landtag bittet den Innen- und Rechtsausschuss, die Beratungen des Landeswahlgesetzes mit dem Ziel abzuschließen, noch in der 15. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zu Vergrößerung der Wahlkreise vorzulegen, der die Anzahl der Landtagsmandate wirkungsvoll auf 75 beschränkt und diesen Gesetzentwurf zeitgleich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag einzubringen. ***