FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 204/2002 Kiel, Donnerstag, 20.06.2002 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Umsetzung von EU-Recht Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL In ihrem Redebeitrag zum TOP 9 (Landesartikelgesetz) erklärte die stellvertretende Vorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der FDPLandtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan: ,,Insgesamt ist das Gesetz Flickschusterei. EU-Recht wird spät, allzu spät umgesetzt. Eklatantes Beispiel ist die Umsetzung der Natura-2000 Richtlinien, also die EUVogelschutz und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie. Beide sind seit 1992 bindendes EU-Recht. Gemäß den Richtlinien sind etwa 10% der Landesfläche als Schutzgebiete zu melden. Schleswig-Holstein schafft gerade 3,3%. Im europäischen Vergleich ist Deutschland absolutes Schlusslicht. Vorne sind Dänemark mit 23,8%, Griechenland ist 20,1%, Spanien mit 17,9% und die Niederlande mit 17%. Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass in Deutschland der Umgang mit diesen Richtlinien vermutlich zu sehr dem Klein-Klein verhaftet bleibt. Die Siedlungsdichte in den Niederlanden ist doppelt so hoch wie bei uns, 10% des Bruttoinlandsprodukts wird in den Niederlanden mit der Landwirtschaft erzielt, dennoch werden 17% der Fläche als FFH-Gebiete ausgewiesen. Warum hat Deutschland und insbesondere auch Schleswig-Holstein ein Problem bei der Gebietsausweisung? Das kann nur an der Praxis der Ausweisung liegen. Erst im letzten Herbst fällte der EuGH ein Urteil zu den Meldungen von FFHGebieten in Deutschland. Er stellte fest, dass die Bundesrepublik und auch Schleswig-Holstein EU-Recht missachten. Das kann teuer werden. Zahlungen in Millionenhöhe pro Tag drohen. Außerdem hat die EU klargestellt, dass Fördergelder für Infrastrukturprojekte und Landwirtschaft nur gezahlt werden, wenn die Unschädlichkeit dieser Projekte für Schutzgebiete geprüft werden kann. Die Umsetzung der Richtlinien in Landesrecht ist überfällig. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de Christel Happach-Kasan: ,,Umsetzung der EURichtlinien in Landesrecht ist überfällig" Auf solche Spielereien wie die Novellierung des Landesjagdgesetzes in der letzten Legislaturperiode, das völlig verfehlte Umweltranking oder auch die Zuarbeiten zur sogenannten Landesnachhaltigkeitsstrategie kann das Land gern und ohne Schaden verzichten. Aber die Hausaufgaben müssen dringend erledigt werden. Vom Bauernverband ist teilweise erhebliche Kritik an einzelnen Regelungen geübt worden, die wir in der Anhörung aufgreifen müssen. Unter keinerlei Umständen darf geduldet werden, dass es im Land zweierlei Recht gibt: eines, das Landwirte zur Knickpflege verpflichtet und eines, das genau diese Knickpflege bei anderer Nutzung für überflüssig erklärt. Im Landesartikelgesetz wird auch ein Entwurf eines Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgelegt. Wir als FDP dringen darauf,dass die Umweltverträglichkeit von Vorhaben in möglichst unbürokratischen Verwaltungsverfahren geprüft wird, dass das Gesetz aber nicht dazu missbraucht wird, unliebsame Maßnahmen unter dem Vorwand der nicht gegebenen Umweltverträglichkeit zu verhindern. Genau dadurch wird die inzwischen ohnehin geringe gesellschaftliche Reputation des Umweltschutzes weiter geschädigt. So ist zu fragen, ob praktisch jeder Kiesabbau unter die Bestimmungen des UVP-Gesetzes fallen muss. Schließlich bestimmt das Landesnaturschutzgesetz, dass nach Ausbeutung der Kiesvorkommen die Flächen der natürlichen Entwicklung zu überlassen sind. In dem von uns beantragten Bericht zeigt die Regierung deutlich ihre eigenen Versäumnisse auf. Daher ist mir verständlich, dass die Regierungsfraktionen ihn nicht im Parlament diskutieren wollen. Wir jedoch wollen verhindern, dass die in dem Bericht aufgezeigte mangelnde Ausweisung von Vorranggebieten für den Kiesabbau die Kieswirtschaft und die Weiterentwicklung der Infrastruktur gefährden. An die überfällige und dringend erforderliche Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes traut sich auch dieser grüne Umweltminister nicht heran. Das Landesnaturschutzgesetz schafft es nicht, den Schutz von Natur und Landschaft einheitlich im Land zu regeln. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Willkür einzelner Behörden ausgesetzt. Genau das sollen Gesetze verhindern. Immerhin dürfen wir aber mit der Umsetzung des Landesartikelgesetzes nun sicher sein, dass auch in Schleswig-Holstein die Genehmigung von Skiliften, Skipisten und Seilbahnen europäischen Standards genügt. Welch ein Fortschritt für die Entwicklung unseres Landes!" Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/