Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.09.2002 Landtag aktuell TOP 9 ­ Änderung des Schulgesetzes Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Henning Höppner: Während der Wartezeit sollen Privatschulen ihre Finanzkraft nachweisen Das Land Schleswig-Holstein zahlt an 30 allgemeinbildende und 16 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Zuschüsse von 33 Millionen Euro und für die Privatschulen in Hamburg rund 3 ,8 Millionen Euro. Wir wissen um die Leistungsfähigkeit der privaten Schulen in unserem Lande, und es gibt selbstverständlich auch in meiner Fraktion ein klares und offenes Verhältnis zu den freien Trägern, die die Schullandschaft unseres Landes außerordentlich bereichern. Der Landeszuschuss fließt bei den Privatschulen vier Jahre nach der ersten Genehmigung. Der Antrag der CDU sieht eine Verkürzung der Wartezeit auf generell zwei Jahre vor. Vier Jahre Wartezeit sind zugegebener Maßen eine harte Hürde, die zu nehmen ist. Sie ist im Vergleich zu anderen Bundesländern sicher länger, dafür ist aber die anschließende Förderung durch das Land Schleswig-Holstein komfortabler als a nderswo. Ein solches Verfahren einer ausreichenden Wartezeit ist nach unserer Auffassung auch notwendig. Private Schulträger müssen ausreichend Finanzkraft nachweisen, um ihren Bildungsauftrag auch längerfristig erfüllen zu können. Insbesondere Schüler und Eltern brauchen die Sicherheit, damit die Schülerinnen und Schüler das eingegangene Schulverhältnis auch mit dem angestrebten Schulabschluss abschließen können und SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- nicht auf halbem Wege wieder von einer öffentlichen Schule aufgenommen werden Alle in unserem Lande gegründeten Privatschulen haben dieses Verfahren durchstehen müssen. Das zeigt uns, dass das Verfahren und die Wartefristen bei der Gründung einer anerkannten privaten Ersatzschule auch zumutbar waren. Die CDU-Fraktion möchte die Wartefristen halbieren. Ich bin mir nicht im Klaren darüber, für welchen möglichen Privatschulträger Sie dieses Verfahren vorbereitend einbringen wollen. Es würde letztendlich für alle Privatschulträger zukünftig gelten, auch für solche, die uns heute als Bildungsträger vielleicht gar nicht so recht wären. Er- lauben sie mir noch einige Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf der CDU. Seit fast einem Jahrzehnt werden im Rahmen der Regelungen des Schullastenausgleiches die Wohnsitzgemeinden mit einem 80%igen Schulkostenbeitrag zur Finanzierung der Privatschulen herangezogen. Das heißt, dass die Gemeinden des Landes für die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Gemeinde mit an der Finanzierung von Privatschulen beteiligt sind. Im Bereich der Sonderschulen und der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft werden die Kreise mit veranlagt. Somit hat die Errichtung und Genehmigung einer Privatschule durchaus finanzielle Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte. Einerseits sind diese als Schulträger verpflichtet, eigene öffentliche Schulen vorzuha lten und zu unterhalten. Das bedeutet, dass jeder Schüler, der nicht auf die vorhandene gemeindliche Schule geht, zu einer neuen Kostenstelle wird. Da auch private Schulen in der Regel einen regionalen Einzugsbereich haben, kann das vor Ort schon zu erheblichen Verwerfungen in den Gemeindehaushalten führen. Es ist nach unserer Auffassung daher ausgesprochen wichtig, die kommunale Ebene in diese Diskussion einzubeziehen, denn immerhin sind die Gemeinden des Landes mit gut 7 Millionen E uro an der Privatschulfinanzierung beteiligt. -3- Einen in Ihrem Entwurf angesprochenen Aspekt kann ich allerdings ganz gut nachvollziehen, das ist die Frage der Verkürzung der Wartezeit bei bestehe nden und vom Land geförderten Ersatzschulen, wenn diese aus ihrem Schulbetrieb heraus oder auf Grund des pädagogischen Bedarfes etwa Förderklassen oder Fachklassen einrichten wollen. Mit Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, stelle ich fest, dass Sie die Schulentwicklungsplanung als notwendiges Instrument der Bildungsplanung einstufen. Ich darf sie nur an Ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Verfassungsrechtes, Drucksache 15/657, Seite 44 unter Artikel 8 erinnern, da ist folgendes nachzulesen: ,,Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schulentwicklungsplanung ist ... abzuschaffen." Glückwunsch zur wieder gewonnenen Erkenntnis über die Notwendigkeit der Schulentwicklungsplanung! Ich beantrage für meine Fraktion Überweisung des CDU-Entwurfes in den Bildungsausschuss.