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Presseticker > alle > 2003 > Januar > 23 > 09:56

Ekkehard Klug: Abschaffung von Schuleinzugsbereichen gibt Eltern und Schülern erweiterte Wahlmöglichkeiten

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                     1




Presseinformation                                                                             Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                              Vorsitzender
                                                                                              Dr. Ekkehard Klug, MdL
Nr. 022/2003                                                                                  Parlamentarischer Geschäftsführer
                                                                                              Christel Aschmoneit-Lücke, MdL
Kiel, Donnerstag, 23. Januar 2003                                                             Joachim Behm , MdL
                                                                                              Dr. Heiner Garg, MdL
Sperrfrist: Redebeginn                                                                        Günther Hildebrand, MdL
                                                                                              Veronika Kolb, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!

Schulgesetz/Schuleinzugsbereiche




                                                                                                       www.fdp-sh.de
Ekkehard Klug: Abschaffung von Schuleinzugs-
bereichen gibt Eltern und Schülern erweiterte
Wahlmöglichkeiten
In der Landtagsdebatte zur 1. Lesung des FDP-Gesetzentwurfes zur
Abschaffung der bisherigen Schulgesetz-Regelungen über Schuleinzugs-
bereiche erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,
Dr. Ekkehard Klug:

,,Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die FDP-Landtagsfraktion die
bisher in § 44 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verankerten
Bestimmungen zur ,,örtlich zuständigen Schule" ändern und damit die
Festlegung starrer Schuleinzugsbereiche abschaffen.

Eltern und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, sich im regionalen Umfeld
freier zwischen den einzelnen Schulen der jeweiligen Schulart entscheiden
zu können.

Zugleich würde mit dieser Reform auch der Wettbewerb zwischen den
einzelnen Schulen gestärkt.

Die Abschaffung der Schuleinzugsbereiche ist außerdem eine logische
Konsequenz aus der Entwicklung unterschiedlicher Schulprofile und
Schulprogramme.

Dieser Prozess, der seit der letzten größeren Schulgesetznovelle aus dem
Jahre 1998 in größerem Umfang eingeleitet worden ist, muss seine logische
Konsequenz in der Erweiterung von Wahlmöglichkeiten zwischen Schulen
unterschiedlicher Schulprofile und Schulprogramme finden.

Eltern und Schüler sollen sich aus den regional vorhandenen Schulen künftig
jene Schule aussuchen können, deren Schulprofil und ­programm sie am
meisten überzeugt.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,                           1
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                                    2
Die FDP-Fraktion hat sich übrigens bereits 1998 im Rahmen der vorhin
erwähnten Schulgesetzberatungen für eine entsprechende Deregulierung der
althergebrachten starren Vorschriften über örtlich zuständige Schulen
eingesetzt.

Mit dem heute in 1. Lesung zu beratenden Gesetzentwurf unternehmen wir
also einen weiteren Versuch, in Schleswig-Holstein zeitgemäßere und
offenere Zugangsmöglichkeiten zu den Schulen einzuführen.

Gerade in jüngster Zeit ist auch aus den Reihen der Eltern, Schüler und
Lehrer der Ruf nach einer solchen Schulgesetzänderung lauter geworden.

Als Beispiel nenne ich die Initiative des Schulelternbeirats, der
Schülervertreter, der Schulleitung und des Kollegiums der Realschule
Timmendorfer Strand in einem Ende November letzten Jahres an die
Landtagsfraktionen gesandten Schreiben.

Ich zitiere aus diesem Brief:

,,Seit Jahren bemühen sich Eltern, Lehrer und Schüler um die Abschaffung
der Einzugsbereiche nach § 44 SchG ­ bisher ohne Erfolg. Rigoros wird
auswärtigen Eltern der Wunsch nach einer Schule ihrer Wahl oder ihres
Vertrauens verwehrt. Und diese stringente Auslegung des § 44 SchG hat
durchaus familienfeindliche Folgen:
Scharbeutzer Eltern z.B., die nur einen Steinwurf von der Realschule
Timmendorfer Strand entfernt wohnen oder deren anderes Kind das
Timmendorfer Ostseegymnasium besucht, bleibt es verwehrt, ihr Kind an der
Timmendorfer Realschule anzumelden. Ein sicherer Schulweg am Strand
zwischen Timmendorfer Strand und Scharbeutz bleibt für Realschüler
ungenutzt - sie sind auf den schwierigen Weg ins Landesinnere nach Pönitz
angewiesen. Auch Pansdorfer Eltern aus der Gemeinde Ratekau, die wegen
der besonderen Profilbildung der Timmendorfer Realschule ihr Kind dort
anmelden wollen, scheitern. Eltern aus Travemünde ergeht es nicht anders".

In diesen Ausführungen werden verschiedene Motive deutlich, die den
Wunsch nach größeren Wahlmöglichkeiten zwischen einzelnen
Schulangeboten begründen.

Ein wichtiger Faktor ist das Schulprofil, im Falle der Timmendorfer
Realschule deren besondere ,,internationale" Ausrichtung als Europaschule.
Die Sicherheit oder Kürze des Schulweges oder die Nähe zu der von
Geschwistern besuchten Schule sind weitere - wie ich meine, sehr gewichtige
­ Motive.

Aus einer Reihe von anderen Fällen, die mir durch Zuschriften bzw. durch
Gespräche mit Eltern erläutert worden sind, will ich noch weitere Gründe
nennen:

Nachvollziehbar ist meines Erachtens der Wunsch, ein Kind an einer
Grundschule anmelden zu können, die auch von befreundeten Kindern aus
einer früheren gemeinsamen Kindergartengruppe besucht wird.

Der Umfang und die Qualität des Betreuungsangebots, das an einer
Grundschule besteht, kann ein weiteres gut begründetes Motiv der Eltern
sein, ihre Kinder an einer anderen Schule einzuschulen, als es die bislang
existierenden Schuleinzugsbereiche zulassen. Solche Fälle sind mir zum

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   2
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                                    3
Beispiel auch durch den Lübecker Kreiselternbeirat der Grund-, Haupt- und
Sonderschulen plausibel und mit konkreten Belegen geschildert worden.

Folgt man unserem Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes, so erhielten
die Eltern künftig im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten der Schulen eine
wesentlich größere Wahlfreiheit bei der Entscheidung für eine bestimmte
Schule.

Falls, wie wir es beantragen, dabei ergänzend auch die Nähe der Schule zur
Wohnung der Schülerinnen und Schüler als Kriterium für die
Berücksichtigung von Anmeldungen bestimmt wird, braucht niemand zu
befürchten, seine Kinder müssten im Falle einer Abschaffung der
Schuleinzugsbereiche eventuelle weitere Schulwege in Kauf nehmen, als
dies gewünscht wird bzw. unbedingt erforderlich ist.

Eine höhere Belastung der kommunalen Schulträger durch
Schülerbeförderungskosten ist durch die von uns beantragte
Gesetzesänderung nicht zu befürchten. Nach § 80 Absatz 2 Schulgesetz
können die Kreise durch Satzungsbeschluss festlegen, dass nur solche
Schülerbeförderungskosten als notwendig anerkannt werden, die beim
Besuch der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart entstehen
würden. Außerdem zeigt das vorhin geschilderte Beispiel aus dem Bereich
Timmendorfer Strand ­ Scharbeutz, dass die gegenwärtig bestehenden
Schuleinzugsbereiche zum Teil sogar eine wohnortnahe und damit auch
kostengünstige Beschulung behindern.

Der Schullastenausgleich regelt darüber hinaus einen Kostenausgleich
zwischen den kommunalen Schulträgern. Der Schleswig-Holsteinische
Gemeindetag hat kürzlich angeregt, die hierzu bislang geltenden
Bestimmungen durch einen Schüler-Kopfbetrag als Vorwegabzug im
Finanzausgleichsgesetz zu ersetzen, der unabhängig vom Wohnort der
Schüler dem jeweiligen Schulträger zugewiesen wird. Für solche
ergänzenden Neuregelungen sind wir offen. Im Rahmen der demnächst im
Landtag anstehenden Debatte über die von der FDP-Fraktion eingebrachte
Große Anfrage zu den Aufgaben der Schulträger wird auch dieser Komplex
zu diskutieren sein.

Es ist an der Zeit, die bisherigen starren Gesetzesvorschriften über örtlich
zuständige Schulen durch eine freiere, offenere Regelung abzulösen. Damit
erhalten Eltern und Schüler größere Wahlmöglichkeiten und Spielräume bei
der Entscheidung für die von ihnen gewünschte Schule.

Zwischen Schulen unterschiedlicher Schulprofile und ­programme wird damit
zugleich ein Wettbewerb ermöglicht, der Leistung und Qualität fördert. Sobald
die Schülerzahlen, wie es mittlerweile bei den Grundschulen bereits der Fall
ist, wieder sinken, wird bei Einführung der von uns beantragten
Gesetzesänderung auch der Wettbewerb um die Schüler wieder stärker. Mit
dem Bemühen um ein attraktives Schulangebot werden die Schulen dann
auch verstärkt um Schüler werben können und müssen. Ein solcher
Wettbewerb wäre gewiss ein hilfreicher Beitrag zur Sicherung und Anhebung
der Qualität des Schulangebots.




Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   3
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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