Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82 PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D ­ 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 28.08.2003 Es gilt das gesprochene Wort TOP 6 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Drs. 15/2802) Silke Hinrichsen: Wir haben bereits öfter hier im Landtag das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsregelung und den Öffnungszeiten von Videothe- ken und Autowaschanlagen debattiert. Hierbei hat der SSW sich grundsätzlich positiv hin- sichtlich einer Lockerung der Sonn- und Feiertagsregelung ausgesprochen. So wurde seinerseits der von der FDP eingereichte Gesetzentwurf in den Innen- und Recht- ausschuss überwiesen, wo man sich darauf verständigt hat, den Entwurf bis zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Landesregierung zurückzustellen. Der nun von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über Sonn- und Feierta- ge beinhaltet unter anderem die eben genannten Punkte, mit denen wir dem neuen Freizeit- verhalten der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden können. - Ob nun das Autowaschen oder das Gucken eines Videofilms am Sonntag der seelischen Erhebung dient, lasse ich aber dahingestellt. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber der Entwurf der Landesregierung geht über dies noch hinaus. Das Gesetz soll jetzt gänz- lich neu gefasst und vereinfacht werden. Diesen Schritt begrüßt auch der SSW. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Es ist vorgesehen, dass die Einschränkungen der Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen auf das Notwendige beschränkt werden sollen, um tatsächliche Störungen der Sonn- und Fei- ertagsruhe zu vermeiden. Weiterhin hat die Landesregierung die Zielvorstellung des Sonn- und Feiertagsschutzes konkretisiert. So wird es künftig nur noch um die konkrete Störung gehen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht. Damit erreicht die Landesregie- rung, dass die stillen Feiertage sowie die Gottesdienste gestärkt werden. Einhergehend mit der Konkretisierung von Störungen ist auch mit einer Verwaltungsvereinfa- chung bei den Kreisen und Ämtern zu rechnen, da eine Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entfällt. Daher befürworten wir diesen Schritt. Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sehen in dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, der auch positive Wirkungen auf Teile der pri- vaten Wirtschaft haben wird. Dies geschieht unter Berücksichtigung und Stärkung der stillen Feiertage, Sonntage sowie der Gottesdienste. Da der Gesetzentwurf der Landesregierung weitergehender ist, sind wir der Auffassung, dass sich der Gesetzentwurf zur Sonn- und Feiertagsregelung der FDP erledigt hat. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de