Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.05.2004 Landtag aktuell TOP 24 ­ Erhalt der Tarifautonomie im Öffentlichen Dienst Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Thomas Rother: CDU/FDP-Mehrheit zerstört Gemeinsamkeit der öffentlichen Arbeitgeber Erst einmal möchte ich der Landesregierung für den ausführlichen Bericht zur Situation bei den Tarifverhandlungen, aber auch zu vielen grundsätzlichen Fragen in diesem Zusammenhang, danken. Aus dem Tarifgeschäft haben wir uns als Politik weitgehend herauszuhalten. Die aus der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes abgeleitete Tarifautonomie gebietet das auch. Tarifverhandlungen sind Sache der Tarifparteien. Wenn es allerdings um den Öffentlichen Dienst geht, wird das manchmal etwas schwierig. Einerseits haben wir mit der Beamtenbesoldung ein besonderes System, auf das wir unmittelbar Einfluss nehmen können, andererseits zwingt uns nicht nur die Haushaltssituation, sondern auch die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst zu Positionsbestimmungen. Mit diesen Zwängen sollten allerdings alle politischen Akteure verantwortungsbewusst umgehen. Es ist richtig, dass wir im Beamtenrecht für eine Öffnungsklausel eingetreten sind. Wir halten eine Neuregelung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Arbeiter- und Angestellte entsprechend der Regelungen für Beamte für erforderlich. Es ist auch richtig, dass wir für ein eigenes Beihilferecht in Schleswig-Holstein eintreten, um die teilweise absurden Regelungen des Bundesrechts hier bei uns zu vermeiden. Und es ist auch richtig, dass die Beförderungsstruktur nicht nur bundesweit, sondern auch innerhalb unseres Landes von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ist. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- Das sind alles Sachverhalte, die sich vor allem daraus ergeben, dass wir noch immer kein einheitliches öffentliches Dienstrecht haben. Sachverhalte, die aber den Rahmen des Bundes nicht verletzten. Dieser Rahmen wird auch von der Regierung nicht in Frage gestellt; ich verweise auf das Papier der Landtagspräsidenten aus dem April, das hierzu eine Klarstellung enthält. Was sich allerdings die Mehrzahl der öffentlichen Arbeitgeber ­ namentlich die BLänder ­ im Tarifbereich gegenwärtig erlaubt, geht weit über diese Punkte hinaus und gefährdet Tarifautonomie und Flächentarifvertrag, die sich beide in der Vergangenheit bewährt haben. Die B-Länder unterlaufen damit auch die Vereinbarung zur Neugestaltung des Tarifrechts vom 09. Januar 2003, in der unter anderem ausgeführt ist: ,,Die Tarifparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist... Bei der Neugestaltung des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes lassen sich die Tarifparteien von folgenden wesentlichen Zielen leiten... Lösung vom Beamtenrecht, Einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter." Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit der CDU/FDP-Mehrheit pfeift mittlerweile auf diese Ziele. Damit wird die Gemeinsamkeit aller öffentlichen Arbeitgeber inklusive Bund und Kommunen zerstört. Damit wird die Tarifgemeinschaft selbst zerstört, denn Hessen ist ja schon ausgetreten. Damit wird zu Regelungen zur Wochenarbeitszeit wie in Bayern ermuntert. Damit werden Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gefährdet und betriebsbedingte Kündigungen immer wahrscheinlicher. Peter Harry Carstensen lässt grüßen! Die B-Länder haben die Verhandlungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld gründlich missverstanden und nutzen dies zu einem Großangriff auf Tarifautonomie und Flächentarifvertrag. Maßnahmen, die gerade den Flächentarifvertrag entwickeln und stärken sollten, werden zur Tarifflucht missbraucht. Es kommt einem vor wie die Rache für das Scheitern der Gesetzesinitiativen von CDU/CSU und FDP im Bundestag im vergangenen Jahr, wo noch gefordert wurde, Tarifverträge zugunsten betrieblicher Rege- -3- lungen aufzuweichen und auf diesem kalten Wege die Beteiligung der Gewerkschaften an der Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu unterlaufen. Ich erinnere mich noch gut an die Proteste vor dem Landeshaus zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und ich erinnere mich auch noch gut an die Krokodilstränen der Opposition an dieser Stelle. Das Verhalten der B-Länder bestätigt leider, dass die Befürchtungen der Gewerkschaften gerechtfertigt waren. Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und ihre Gewerkschaften werden aber wissen, da bin ich sicher, wer ehrlich mit ihnen umgeht und verhandelt und wer Beförderungen, gelegentlich das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld, verspricht und wie aber die Arbeitswirklichkeit dort aussieht, wo diese Leute regieren. Lieber Herr Finanzminister, unsere Unterstützung für Ihr geschildertes Vorgehen haben Sie!