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15.12.04
17:29 Uhr
FDP

Ekkehard Klug zu einem Kopftuchverbot

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 403/2004 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 15. Dezember 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Kopftuchverbot
Ekkehard Klug zu einem Kopftuchverbot



www.fdp-sh.de In der Landtagsdebatte zu TOP 50 (Kopftuchverbot) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Mit dem Thema ‚Kopftuchverbot’ verbinden sich komplizierte, nicht leicht zu beantwortende verfassungsrechtliche Fragen.
Die CDU hat aber ausdrücklich darauf verzichtet, dazu selber einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist schade, denn angesichts der schwierigen und teils widersprüchlichen Rechtslage lässt sich eigentlich nur an Hand eines konkreten Gesetzestextes eine Entscheidung treffen, ob die vorgeschlagene Regelung annehmbar ist oder nicht.
Die Union macht es sich sehr einfach, wenn sie nur einen Entschließungsantrag präsentiert, der für ein gesetzliches Kopftuchverbot plädiert – ohne zu sagen, wie dieser denn aussehen soll.
Auch der Jurist und CDU-Bundestagsabgeordnete Ronald Pofalla - neuerdings Mitglied der CDU-Fraktionsspitze im Bundestag - gehört zu denen, die davon ausgehen, dass landesgesetzliche Regelungen in dieser Frage postwendend wieder vor den Verfassungsrichtern landen werden. In der Zeitschrift NJW 2004, Heft 17, schreibt er:
“Spätestens dann wird es in Karlsruhe erneut darum gehen, ob die neu geschaffenen Gesetze mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Religionsfreiheit in Einklang zu bringen sind. Das Bundesverfassungsgericht wäre in diesem Fall gut beraten, beide Senate als Plenum entscheiden zu lassen, um weitere Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung zu vermeiden“.
Zu den fachkundigen Gutachtern, die in der von unserem Landesparlament initiierten Anhörung Stellungnahmen vorgelegt haben, zählt auch die Jura-Professorin Susanne Baer von Berliner Humboldt- Universität. Frau Professor Baer und ihr Mitarbeiter Michael Wrase Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 gelangen dabei zu dem Fazit, dass dem Landesgesetzgeber derzeit grundsätzlich zwei Handlungsalternativen offen stehen:
Eine dieser Möglichkeiten ist nach ihrem Votum die Neutralitätslösung, die darin besteht, „das Tragen religiöser Kleidungsstücke oder Symbole im Schuldienst oder für Beamte allgemein zu untersagen“.
Die zweite Möglichkeit wäre eine „Toleranz- bzw. Integrationslösung“, bei der man solche äußeren Zeichen religiöser Überzeugungen „in einem vertretbaren Umfang“ zulässt.
„Für diesen Fall besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Regelung. Das geltende Beamtenrecht genügt, um einer konkreten Gefahr religiöser Beeinflussung zu begegnen. So kann die Einstellung einer Lehramtsbewerberin, die kein Gewähr für eine jederzeit neutrale und tolerante Haltung während des Unterrichts bietet, aufgrund fehlender Eignung für den öffentlichen Dienst abgelehnt werden. Insbesondere wäre eine Lehrerin, die Frauen als „unrein“ erklärt, wenn diese kein Kopftuch tragen, und in ihrer Schule diskriminierende Abgrenzungen zwischen Menschen verschiedener Glaubensrichtungen vornimmt, für den Schuldienst nicht geeignet“.
Die bislang in deutschen Bundesländern verabschiedeten Gesetzesbestimmungen zum „Kopftuchverbot“ sind hingegen bei Juristen weithin auf Zweifel gestoßen - im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität wie auch hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit EU-Recht. Dr. Silke Ruth Laskowski (Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft) schließt an ihre diesbezügliche Kritik in der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes im übrigen eine weit über die engere Fragestellung hinausgehende Anmerkung an, die ich für sehr bedenkenswert halte:
„Der Blick muss sich künftig stärker auf die in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund richten. In den gesellschafts- und rechtspolitischen Fokus müssen endlich die täglich gegenüber diesen Frauen stattfindenden Repressalien treten, die sich in erzwungenen Kopftüchern, Zwangsheirat, Gewalt etc. ausdrücken und in erster Linie von männlichen Familienangehörigen in den bereits existierenden islamischen Nebengesellschaften mitten in Deutschland ausgeübt werden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/