Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 16.06.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 4 ­ Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen Bernd Schröder: Nach wie vor rechtliche Unsicherheit bei Tariftreuegesetzen Der Landtag hat in seiner Sitzung am 20.2.2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW das Tariftreuegesetz beschlossen. Eine Initiative der Bundesre- gierung, auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung zu schaffen, war zuvor im Juli 2002 im Bundesrat gescheitert. Ziel des Tariftreuegesetzes war und ist es, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, insbesondere auf dem Bausektor, aber auch beim Schienenpersonennahverkehr und der Abfallentsorgung, die Einhaltung der einschlägigen Tarifverträge zur Auflage zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht; in die Ta- rifautonomie greift das Gesetz nicht ein. Aufgrund sogenannter Tariftreueerklärungen soll verhindert werden, dass durch Lohndumping ermöglichte Billigangebote belohnt und gleichzeitig Arbeitsplätze qualifizierter deutscher Arbeitnehmer gefährdet oder sogar ver- nichtet werden. Die Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein hatte das Gesetz schon seit dem Jahr 2001 ve- hement gefordert. Ich rufe noch einmal in Erinnerung: Das erste Bundesland, das ein Ta- riftreuegesetz bereits im Jahr 1996 erlassen hat, war Bayern! Inzwischen befinden wir uns in guter Gesellschaft: Nach Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland hat nun auch Hamburg im vergangenen Jahr sein Vergabegesetz geändert und eine Tariftreueerklärung für Bauleistungen eingeführt! Schleswig- Holstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein gilt für die Landesbehörden und die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs, es gilt wegen des Konnexitätsprin- zips nicht für die Kommunen. Dennoch wenden einige Kommunen dankenswerterweise das Gesetz für ihre Auftragsvergaben an. Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass der Bundesgerichtshof verfassungs- rechtliche Bedenken gegen das Berliner Tariftreuegesetz erhoben und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat; eine Entscheidung ist bis heute nicht getroffen worden. Es ist bis heute auch noch nicht abschließend geklärt, ob die Tariftreuegesetze der deut- schen Bundesländer möglicherweise gegen das Prinzip der Europäischen Dienstleis- tungsfreiheit, das in Artikel 49 EG-Vertrag niedergelegt ist, verstoßen. Eine rechtliche Un- sicherheit besteht also nach wie vor. Damit komme ich zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel der beantragten Gesetzesänderung ist es, die Regelungen des Tariftreuegesetzes auf Seedienstleistun- gen auf Forschungsschiffen im öffentlichen Dienst auszudehnen. Auslöser ist ein Schrei- ben des Kapitäns Jacobi und der Besatzung des Forschungsschiffes Meteor, welches auch im Petitionsausschuss des Landtages behandelt wurde. Worum geht es? Der Bund hat im Jahr 2002/2003 die Bereederungsverträge der mittel- großen deutschen Forschungsschiffe durch die Universität Hamburg ausschreiben las- sen. Es handelt sich um die Forschungsschiffe Alkor, Poseidon, Heincke sowie ein sei- nerzeit im Bau befindliches Eisrandschiff. Die Forschungsschiffe Alkor und Poseidon ge- hören übrigens dem Land Schleswig-Holstein. -3- Als Ergebnis der Ausschreibung hat die Vergabekammer bei der Finanzbehörde Ham- burg entschieden, den Auftrag an eine Reederei zu erteilen, die offenbar zum Teil Perso- nal beschäftigt, das seinen Lebensmittelpunkt außerhalb der EU hat. Die Reederei, die zuvor die Dienstleistung erbracht hatte, hat aus diesem Grund gegen die Vergabeent- scheidung Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht erhoben. Das Gericht hat die Beschwerde im Dezember 2003 zurückgewiesen. Der Bereederungsvertrag für das im Eigentum des Bundes stehende Forschungsschiff Meteor wurde dagegen bis Ende dieses Jahres verlängert. Eine Vertragserneuerung soll über eine Neuausschreibung erfolgen, an der sich auch die Reederei beteiligen wird, bei der die Petenten beschäftigt sind. Soweit der Sachverhalt. Nach einer von mir vorgenommenen kurzen Recherche werden alle Bereederungsverträ- ge für die deutschen Forschungsschiffe vom Bund abgeschlossen, dies gilt auch für die beiden in Schleswig-Holstein angesiedelten Forschungsschiffe. Es würde danach über- haupt keinen Sinn machen, das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein um die- sen Sektor zu ergänzen. Wegen der Gesamtproblematik, und um die komplexe Sach- und Rechtslage abschlie- ßend zu klären, beantrage ich für die SPD-Fraktion, die Angelegenheit an den Wirt- schaftsausschuss zur weiteren Behandlung zu verweisen.