PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 4 ­ Tariflohn bei öffentlichen Aufträgen Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene.de Klaus Müller: Nr. 151.05 / 16.06.2005 Tariftreue auch auf dem Wasser Im Jahr 2002 sind die Bereederungsverträge der mittelgroßen deutschen Forschungsschiffe im Paket durch die Universität Hamburg als Leitstelle des deutschen Forschungsschiffspools neu ausgeschrieben worden. Dies geschah auf Anregung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Auftrag wurde 2003 nicht an die bislang beauftragte Reederei mit ihrem zu deutschen Arbeitsbedingungen beschäftigten Personal vergeben, sondern an eine andere Reederei, die Personal beschäftigt, das außerhalb der EU seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Vergabekammer der Hamburger Finanzbehörde hatte am 14.08.2003 entschieden, dass der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben ist. Der Petitionsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich mit einer Petition des Kapitäns Jakobi nebst Besatzung der FS METEOR zu dem oben genannten Vorgang befasst. Die Petition wendet sich gegen eine Auftragsvergabe an eine Reederei mit Dumpinglöhnen und nicht ausreichend qualifizierten Personals. Die bislang beauftragte Reederei habe dagegen hochqualifiziertes und -motiviertes Personal zu deutschen Arbeitbedingungen vorzuweisen. Um zukünftige Fehlentwicklungen bei einer staatlichen Auftragsvergabe zu verhindern, sind die Regelungen des schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetzes vom 7.03.2003 auf Seedienstleistungen auf Forschungsschiffen im öffentlichen Dienst auszudehnen. Bislang unterliegen dem Tariftreuegesetz des Landes nur Aufträge öffentlicher Auftraggeber bei Baumaßnahmen, im Schienenpersonennahverkehr und in der Abfallentsorgungswirtschaft. 1/2 Das Beste wäre natürlich, wenn alle Küstenländer ähnliche Regelungen beschließen würden, dann hätten wir die Schlupflöcher in diesem Bereich geschlossen. Warum hat Schleswig-Holstein überhaupt ein Tariftreuegesetz? In der Bauwirtschaft gibt es seit Jahren einen ruinösen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen. Auch die Vereinbarung von Mindestlöhnen in den Baugewerken alleine hat daran bisher nicht viel geändert. Ziel des Gesetzes war es, Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Niedriglöhnern entgegen zu wirken und die Sozialen Sicherungssysteme zu entlasten. Deshalb soll sichergestellt werden, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die das in Tarifverträgen vereinbarte Arbeitsentgelt am Ort der Leistungserbringung zahlen. Das gilt dann auch für die nachgelagerte Unternehmen. Das Land geht wie folgt vor: vor einer Auftragserteilung für den Anwendungsbereich des Tariftreuegesetzes wird von der Landesverwaltung die Abgabe einer Tariftreueerklärung gefordert und geprüft. Ungewöhnlich niedrige Angebote, die um 10 Prozent oder mehr vom nächsthöheren Angebot abweichen und bezuschlagt werden sollen, werden auf die Einhaltung der Tariftreueverpflichtung näher untersucht. Bei dem Fall der Bereederung der Forschungsschiffe hätte die Tariftreueverpflichtung dazu geführt, dass nicht das günstigste Bieter genommen worden wäre, sondern der zweitgünstigste, der aber die Heuertarife für seine qualifizierten MitarbeiterInnen zahlt. Und aus den Schriftverkehren wissen wir ja, wie wichtig gut qualifiziertes Personal ist für die Sicherheit an Bord aber auch für die eingespielte Zuarbeit für die WissenschaftlerInnen. Dass nun gerade staatliche Schiffe in den Betrieb von Dumpinglöhnern geraten können, ist schon schwer zu verstehen. Deshalb haben wir die Konsequenzen gezogen, die eine Landtagsfraktion aus den Vorfällen ziehen kann. Wir bringen einen Gesetzentwurf zur Ausweiterung der Anwendung des Tariftreugesetzes ein und sind zuversichtlich, dass es zu einer breiten Zustimmung kommt. ***