Presseinformation Kiel, den 16.06.2005 Es gilt das gesprochene Wort Lars Harms TOP 10 Maßnahmen zur Verringerung statistischer Erhebungen in der Landwirtschaft Drs. 16/109 Als wir in der Januarsitzung diesen Jahres eine Debatte zu diesem Thema hatten, stand diese eindeutig unter dem Stern der Landtagswahl und bedauerlicherweise hatten wir seinerzeit nicht mehr die Möglichkeit, uns mit dem Antrag der CDU im Ausschuss näher zu beschäftigen, da er mit den Stimmen der damaligen Mehrheit abgelehnt wurde. Aber nun haben wir aufs Neue die Gelegenheit, uns in dieser Sache auszutauschen, und ich kann vorweg sagen, dass die Position des SSW sich in dieser Angelegenheit seit dem nicht geändert hat. Wir bleiben dabei, dass wir uns dort, wo es möglich ist, auch weiterhin für eine Vereinfachung bei den statistischen Erhebungen in der Landwirtschaft einsetzen. Wir wissen, dass der größte Teil der durchgeführten Erhebungen auf EU-Recht beruhen und der geringere Teil auf Bundesrecht. Daher müssen wir uns in dieser Angelegenheit von vornherein darauf einstellen, dass wir einen sehr langen Atem brauchen. Nichts desto trotz sollten wir das Machbare auf den Weg bringen und zügig im Sinne unserer Landwirte handeln um Vereinfachungen herbeizuführen. Um dies aber auch einmal deutlich zu machen, die Erhebungen in der Landwirtschaft werden nicht aus Jux und Dollerei erhoben, vielmehr sollen sie für Transparenz sorgen. Transparenz die notwendig ist, wenn es beispielsweise um Mittelverwendungen geht. Denn, wer Fördermittel in Anspruch nimmt, sagt damit auch ,,ja" zu den notwendigen Kontrollenmechanismen. Das bedeutet aber nicht, dass wir das Ziel aus den 2 Augen verlieren dürfen, agrarstatistische Erhebungen weiter auf Aufwand und Nutzen zu überprüfen und den Umgang mit den vorhanden Daten zu vereinfachen. Hierbei müssen wir aber berücksichtigen, dass es sich durchaus um sensible Bereiche handeln kann, die nicht ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. Daher sollten wir im Ausschuss auch die Frage aufgreifen, inwieweit die statistischen Erhebungen vereinfacht werden können, ohne den Datenschutz zu verletzen. Dies ist durchaus ein Aspekt, der berücksichtigt werden muss, auch wenn der Kollege Ehlers im Januar noch behauptet hat, dass die Landwirtschaft sich an dieser Stelle nicht kleinkariert verhalten wird. Dies mag aus seiner Sicht durchaus richtig sein, ich frage mich aber, ob diese Behauptung so mit der Landwirtschaft abgesprochen ist. Es kann nämlich auch passieren, dass aus Datenschutzgründen vordergründig sinnvolle Vereinfachungen nicht möglich sind. Wir sollten hier auf jeden Fall unseren Datenschutzbeauftragten rechtzeitig mit einbinden. Im gemeinsamen Antrag von schwarz/rot werden Erhebungen genannt, die auch aus Sicht des SSW Einsparpotentiale bieten. Stichwort HIT-Datenbank in München - hierauf haben wir ausführlich in der Januarsitzung hingewiesen, so dass ich dies heute nicht weiter vertiefen möchte. Ein anderes Beispiel sind die Flächen- und Nutzungsangaben beim Grundantrag. Auch hier sehen wir Einsparpotentiale, wenn diese Daten beispielweise dem Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt werden könnten. Auch wenn die genannten Beispiele auf unterschiedlichen Vorgaben beruhen, sollten wir versuchen, die bestehenden Schnittpunkte heraus zu kristallisieren, um festzustellen, wo Vereinfachungen im Sinne der Landwirte erzielt werden können. Daher freue ich mich, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, uns in dieser Angelegenheit im zuständigen Ausschuss näher auszutauschen, um dafür zu sorgen, dass unseren Landwirten ein Teil der Bürolast abgenommen wird.