Presseinformation Kiel, den 16.06.2005 Es gilt das gesprochene Wort Lars Harms TOP 6 + 12 Ladenöffnungszeiten - Bäder- und Fremdenverkehrsregelung Drs. 16/104 u 16/111 Wenn es in der öffentlichen Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland geht, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass wir zwar Exportweltmeister sind, aber dass der Motor im eigenen Land nicht anspringen will. Um also die Binnenkonjunktur anzu- kurbeln, müssen wir bestimmte Rahmenbedingungen so verändern, dass der Konsum angeregt wird. Dies ist durchaus machbar, beispielsweise indem die Ladenöffnungszei- ten entsprechend den heutigen Kundenwünschen angepasst werden. Denn wir wissen, dass die Kundenwünsche sich seit dem Bestehen des Ladenschlussgesetzes - also seit fast 50 Jahren - erheblich verändert haben. Dies haben wir bereits öfter hier im Landtag festgestellt, als wir das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsregelung und den Öffnungszeiten von Videotheken und Autowaschanlagen debattiert haben. Daher ist es mittlerweile auch nicht mehr zeitge- mäß an den starren Ladenöffnungszeiten aus den 50'er Jahren festzuhalten. Aber um es gleich vorweg zu sagen, eine völlige Abschaffung der Ladenöffnungszeiten wird es mit dem SSW nicht geben. Die uns vorliegenden Anträge zielen darauf ab, den Ländern bei der Gestaltung des Ladenschlusses künftig mehr Kompetenz zuzuweisen. Auch wenn wir diese Diskussion bereits im letzten Jahr unter günstigeren Vorzeichen geführt haben - ich denke hierbei an das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juni letzten Jahres und die seinerzeit in Deutschland geführte Föderalismusdebatte - sollten wir von dieser Forderung nicht ablassen. Die Stärkung der Länderkompetenz findet also weiterhin die Unterstützung des SSW. 2 Auch wenn wir uns jetzt darauf einstellen müssen in dieser Angelegenheit dicke Bretter zu bohren, haben wir immer noch die Möglichkeit im Land auf bestimmte regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Stichwort Bäderregelung. Für ein Land wie Schleswig-Holstein, in dem der Tourismus eine große wirtschaftliche Rolle spielt, ist es deshalb wichtig, dass auch das Kaufverhalten der Touristen entspre- chend berücksichtigt wird. Und dann kann es nicht angehen, dass wir den Medien entnehmen müssen, dass man in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache viel weiter ist. Mecklenburg-Vorpommern hat auf das Kaufverhalten der Touristen längst reagiert und Schleswig-Holstein schaut nur hinterher. Wenn wir nicht wollen, dass vergleichbare Tourismusregionen in Deutschland uns das Wasser abgraben, müssen wir entspre- chend reagieren. Daher begrüßen wir jetzt auch den Vorstoß von CDU und SPD, die bisherige Bäderregelung zu öffnen. Wir alle genießen es, in anderen Ländern, in denen wir Urlaub machen, an jedem Tag einkaufen zu können. Warum sollte der Urlauber es also nicht auch in unserem Land genießen, unbeschwert einzukaufen. Ich glaube hier sollte man keine Ideologiedebatte anzetteln, sondern ganz pragmatisch feststellen, dass sowohl die Beschäftigten, weil ihr Arbeitsplatz sicherer wird, als auch die Unternehmen selbst große Vorteile haben werden. Die deutschen Arbeitsschutzregelungen werden dafür sorgen, dass die Arbeit- nehmer nicht über Gebühr belastet werden und auch im schwarz-roten Antrag wird hierauf deutlich abgehoben. Was für Kellner und Zimmermädchen, für Hotelfachleute und Restaurantkaufleute in touristischen Gebieten und darüber hinaus gilt, kann durch- aus auch für Bereiche des Einzelhandels gelten. Ich glaube nicht, dass wir so vor dem Untergang des Abendlandes stehen, sondern vielmehr den Menschen, die hier bei uns Urlaub machen, die Möglichkeit geben, möglichst viel bei uns zu kaufen. Die alten bisherigen Regelungen haben dies in weitem Maße nicht zugelassen und waren deshalb ein Wachstumshemmnis. Deshalb muss hier etwas geändert werden. Hierbei sollte sich die Öffnung der Ladenöffnungszeiten aber nicht nur auf die Küstenre- gionen beschränken. Denn wir haben über unsere Küstenregionen hinaus auch im Binnenland touristisch attraktive Standorte. Diese müssen unserer Auffassung nach bei einer Öffnung der Ladenschlusszeiten entsprechend berücksichtigt werden. Hierbei denke ich beispielsweise an die ETS-Region oder an das Grüne Binnenland. Dies sind Regionen im Land, die sich zusammengeschlossen haben und sich jetzt gemeinsam als Tourismusstandort präsentieren. Diese teilweise kreisübergreifenden Zusammenschlüs- se sind enorme Kraftakte in den Regionen gewesen und mittlerweile zeigt es sich, dass 3 sich diese Anstrengungen gelohnt haben. Daher bin ich der Auffassung, dass wir derartige Leistungen entsprechend berücksichtigen und eine Regelung schaffen sollten, die dann auch in der Fläche ihre Gültigkeit hat. Dadurch würden wir das Tourismusland Schleswig-Holstein an sich stärken. Und eine derartige Öffnung würde auch eine Ver- waltungsvereinfachung bei den Kreisen und Ämtern mit sich ziehen, da eine Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen künftig entfallen würde. Auch aus diesem Grund befürworten wir einen solchen Schritt. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass ganz Schleswig-Holstein eine touristische Destination ist und deshalb auch überall die gleichen Möglichkeiten ­ auch beim Laden- schluss ­ gegeben sein müssen. Wenn der Gast einen Ausflug macht und von einer stark touristisch geprägten Region in eine weniger vom Fremdenverkehr geprägte Region kommt, wird er trotzdem kein Verständnis dafür haben, dass ihm an dem einen Ort die gesamte Infrastruktur zur Verfügung steht und andernorts alles beim alten unzureichenden Zustand bleibt. Für den Gast ist dieses nicht einsehbar und er würde auch die individuellen Begründungen nicht akzeptieren. Genauso wenig, wie wir alles dies in anderen Ländern tun. Wer in bestimmte Länder fährt oder fliegt, weiß dass er überall einkaufen kann und dass solche Regelungen landesweit sind. Dies kann man mit Recht auch in Deutschland oder zumindest in einem einzelnen Bundesland, wie Schleswig-Holstein, erwarten. Dass die vorgesehene Öffnung der Bäderregelung nicht überall auf Gegenliebe stößt, ist klar. So geht der IHK Kiel der vorliegende Vorschlag nicht weit genug und sie mahnt an, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben. Auf der anderen Seite haben die Gewerkschaf- ten sowie die Kirche bereits in der Vergangenheit Bedenken gegen Öffnungszeiten am Sonntag erhoben. Daher begrüßen wir den Vorschlag, dass es zur Öffnung der Bäder- regelung ein Anhörungsverfahren geben soll, um die unterschiedlichen Stellungnahmen zu hören. Wir werden also die Gelegenheit bekommen, näher über die Erweiterung der Bäderregelung im Ausschuss zu diskutieren. Für uns als SSW ist das Ganze aber nicht nur eine Frage der Bäderregelung und des Fremdenverkehrs, sondern wir meinen, dass eine generelle Erweiterung der Öffnungs- zeiten durchaus dazu beitragen kann, dass mehr konsumiert wird und so zumindest zu einem geringen Teil auch die Binnenkonjunktur angekurbelt werden kann. Es gibt 4 natürlich immer wieder die Einwendungen, dass man sein Geld nur einmal ausgeben könne. Aber wir wissen auch, dass enorm viel in unserer Gesellschaft gespart wird. Wenn wir nur einen kleinen Teil dieses großen Sparstrumpfes öffnen könnten, würde sich die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten schon rentieren. Wir können eigentlich nur gewinnen. Entweder steigt der Konsum nicht; dann nützt das ganze nichts, aber es schadet auch nicht. Oder der Konsum steigt; dann können wir uns alle freuen, durch Bürokratieabbau zu mehr Wachstum beigetragen zu haben. Daher sollten wir dies auf jeden Fall versuchen und die Ladenöffnungszeiten erweitern.