Nr. 158/05 16. Juni 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Umweltpolitik TOP 23 Axel Bernstein: In Schleswig-Holstein werden die Grenzwerte der Feinstaubrichtlinie eingehalten Ich darf mich im Namen der CDU-Fraktion zunächst beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und seinen Mitarbeitern sehr herzlich für den vorgelegten Bericht und die Erläuterungen dazu bedanken. Seit über fünf Jahren ist die so genannte ,,Feinstaub-Richtlinie" in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt kommt Schleswig-Holstein seinen Aufgaben bei der Messung, Dokumentation und Veröffentlichung der Feinstaubbelastung auch nach. Erst die Meldungen zu Grenzwertüberschreitungen in München und Stuttgart im März/ April diesen Jahres haben jedoch die Thematik in eine breite öffentliche Diskussion gestellt. Wie der Kollege Sauter im Zuge der letzten Landtagssitzung bereits deutlich gemacht hat, war und ist die Diskussion nicht immer von Sachlichkeit geprägt gewesen. Für uns in Schleswig-Holstein sind als wesentliche Ergebnisse des Berichtes der Landesregierung festzuhalten: 1. Die Grenzwerte der Feinstaubrichtlinie wurden im Jahresmittel seit Beginn der Messungen überall sicher eingehalten. 2. Im Jahre 2003 wurde der Tagesmittelwert an zwei verkehrsnahen Standorten überschritten. Für diese Werte ist die besondere Wetterlage im Februar und März 2003 zu berücksichtigen. 3. Im Bereich Itzehoe erfordert die gemessene Konzentration an Stickstoffdioxid die Erstellung eines Luftreinhalteplanes. Das Ministerium reagiert damit frühzeitig und vorausschauend, da dieser Immissionsgrenzwert erst ab 2010 einzuhalten ist. Unabhängig von den insgesamt erfreulichen Messergebnissen im Lande bleibt jedoch festzustellen, dass Bemühungen um eine Reduzierung der Feinstaubbelastung erforderlich sind. Es ist davon auszugehen, dass Feinstaub immer eine Gefährdung für die Gesundheit darstellt, egal wie gering die jeweilige Belastung auch sein mag. Eine völlige Reduzierung der Feinstaubbelastung liegt dennoch nicht im Bereich des Wahrscheinlichen. Die Natur selbst ist eine der wesentlichen Quellen der Partikel: Erosionsprozesse und natürliche Stäube können sich global ausbreiten und zu erhöhten Belastungen führen. Allen ist das Beispiel des Saharastaubes bekannt, der selbst in unseren Breiten rostfarben hernieder regnen kann. Der Anteil des Straßenverkehrs mit rund 17% der Belastung muss in diesem Zusammenhang richtig gewichtet werden. Es wäre schön gewesen, wenn aus den Messwerten der vergangenen Jahre - auch ohne bisherige Überschreitung der Grenzwerte - schon Konzepte für SchleswigHolstein entwickelt worden wären. Ungeachtet dessen haben wir auch heute noch die Möglichkeit dazu. Wir können unseren Beitrag dazu leisten, dass wir auch künftig hoffentlich ohne Aktions- und Luftreinhaltepläne eine hohe Qualität der Luft in Schleswig-Holstein sicherstellen können. Dieser Beitrag kann aus zahlreichen Maßnahmen bestehen, die von · der schrittweisen Modernisierung von Fahrzeugflotten, · der Optimierung des ÖPNV und · dem verstärkten Einsatz von Biodiesel bis zur · zügigen Realisierung von Ortsumgehungen reichen. Fahrverbote oder City-Maut können nur letzte Mittel sein, um einen lokalen Grenzwert einzuhalten. Im Sinne einer übergreifenden und nachhaltigen Reduzierung des vom Menschen produzierten Feinstaub-Anteils helfen sie wenig. Maßnahmen, die zu besonderen Belastungen für Bürger und Wirtschaft führen, müssen möglichst verhindert werden. Der Minister hat dazu bereits erste Ansätze aufgezeigt. Wir wollen ihn dabei konstruktiv begleiten.