116/2005 Kiel, 31. August 2005 Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten übt konstruktive Kritik an ,,Hartz IV" Kiel (SHL) ­ Eine erste Bilanz nach Einführung des Sozialgesetzbuches II, SGB II, dem so genannten ,,Hartz IV", zieht die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels: Es handele sich um eine der wohl gravierendsten und grundlegendsten Neuausrichtungen der sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik. ,,Seit Beginn des Jahres sehen meine Mitarbeiter und ich uns vermehrt vielfältigen Beschwerden, Hilfeersuchen und Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger gegenüber", so die Bürgerbeauftragte. Es sei nicht zuletzt ihre Aufgabe, aufgrund der durch die Bearbeitung von Eingaben gewonnenen Erkenntnisse Anregungen zu geben und durch konstruktive Kritik zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Von Bedeutung seien unter anderem die folgenden Regelungen: · die Höhe der als ,,angemessen" geltenden Kosten für Wohnraum und Heizung und die Nachvollziehbarkeit der Ermittlungsgrundsätze und der Bewilligungspraxis durch die Bürgerinnen und Bürger, die Anrechnung der Eigenheimzulage auf das Einkommen als ,,nicht zweckbestimmte Einnahme", was dazu führen könne, dass für den Auszahlungsmonat der Eigenheimzulage ­ die ja gerade einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen solle ­ kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II besteht, die ungleiche Anrechnung des Erziehungsbeitrags für ein Pflegekind nach dem SGB II und dem SGB XII (Sozialhilfe) die Übernahme der Schülerbeförderungskosten · · · Die Bürgerbeauftragte verkennt nicht, dass es bei der Einführung neuer Gesetzesnormen zu Problemen und offenen Rechtsfragen kommen kann, sieht jedoch auch den großen noch bestehenden Klärungsbedarf. Der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für 2004 (Drs. 16/103) steht für Freitag, 2. September, auf der Tagesordnung der 5. Plenartagung.