116/2005 Kiel, 31. August 2005 Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten übt konstruktive Kritik an ,,Hartz IV" Kiel (SHL) ­ Eine erste Bilanz nach Einführung des Sozialgesetzbuches II, SGB II, dem so genannten ,,Hartz IV", zieht die Bürgerbeauftragte für sozia- le Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels: Es handele sich um eine der wohl gravierendsten und grundlegendsten Neu- ausrichtungen der sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik. ,,Seit Beginn des Jahres sehen meine Mitarbeiter und ich uns vermehrt viel- fältigen Beschwerden, Hilfeersuchen und Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger gegenüber", so die Bürgerbeauftragte. Es sei nicht zuletzt ihre Auf- gabe, aufgrund der durch die Bearbeitung von Eingaben gewonnenen Erkennt- nisse Anregungen zu geben und durch konstruktive Kritik zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Von Bedeutung seien unter anderem die folgenden Regelungen: · die Höhe der als ,,angemessen" geltenden Kosten für Wohnraum und Hei- zung und die Nachvollziehbarkeit der Ermittlungsgrundsätze und der Bewilli- gungspraxis durch die Bürgerinnen und Bürger, · die Anrechnung der Eigenheimzulage auf das Einkommen als ,,nicht zweck- bestimmte Einnahme", was dazu führen könne, dass für den Auszahlungs- monat der Eigenheimzulage ­ die ja gerade einkommensschwächeren Be- völkerungsschichten den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen solle ­ kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II besteht, · die ungleiche Anrechnung des Erziehungsbeitrags für ein Pflegekind nach dem SGB II und dem SGB XII (Sozialhilfe) · die Übernahme der Schülerbeförderungskosten Die Bürgerbeauftragte verkennt nicht, dass es bei der Einführung neuer Geset- zesnormen zu Problemen und offenen Rechtsfragen kommen kann, sieht jedoch auch den großen noch bestehenden Klärungsbedarf. Der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für 2004 (Drs. 16/103) steht für Freitag, 2. September, auf der Tagesordnung der 5. Plenartagung.