ist das Original der Pressemitteilung
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,
und
Nr. 304/05
11. November 2005
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort
Agrarpolitik
Klaus Klinckhamer zu TOP 46:
Zuckermarktreform erträglich gestalten
Nach dem Willen der Europäischen Union wird die Zuckermarktordnung in mehreren
Stufen reformiert. Zweifellos muss angesichts der vollen Interventionsläger etwas
geschehen. Ein ,,weiter so" wäre nicht zu verantworten.
Die ärmeren Länder, darunter die sogenannten AKP-Staaten damit sind Regionen
in Afrika, der Karibik und Pazifik gemeint, haben weiterhin die Chance, ihre Produkte
in der Europäischen Union abzusetzen.
Darüber hinaus ist die Klage der Staaten Australien, Brasilien und Thailand vor der
WTO wegen der europäischen Zuckersubventionen zu berücksichtigen. Die Kläger
haben sich durchsetzen können mit der Folge, dass allein deshalb Handlungsbedarf
besteht und die Europäische Union nicht tatenlos bleiben konnte.
Für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe geht es nun darum, ohne Struktur-
brüche Reformen zu überstehen und bei allen Schwierigkeiten die Existenzgrundlage
nicht zu verlieren.
Rund 1.000 Betriebe in Schleswig-Holstein mit einer Zuckerrüben-Anbaufläche von
rund 12.000 Hektar sind eine relativ kleine Zahl, aber diese Betriebe stützen ihr Ein-
kommen zu einem nicht unerheblichen Teil auf den Zuckerrübenanbau. Sie verlieren
bei einer Preissenkung von 43 Prozent ca. 1.000 Euro je Hektar und des Deckungs-
beitrages je Hektar; dieses entspricht 10 Millionen Euro auf Landesebene, die auch
als Kaufkraft dem ländlichen Raum entgehen.
Der vorgesehene 60 %-ige Ausgleich der Preissenkung ist daher nur ein geringer
Trost. Wir können nicht hinnehmen, dass unsere Landwirtschaft in kürzester Zeit Re-
formschritte zu verkraften hat, die existenzbedrohend sind. Deshalb müssen Rege-
lungen getroffen werden, die einen gleitenden Übergang vorsehen und damit eine
planbare Anpassung an die neuen Verhältnisse ermöglichen.
Für die Europäische Union besteht unausweichlich Handlungsbedarf. Die Europäi-
sche Union ist gezwungen, den Markt für die ärmeren Länder weiter offen zu halten
und Subventionen zurückzuführen.
Zunehmend sind wir gehalten, uns den WTO-Regelungen anzupassen; das heißt:
unsere deutsche Landwirtschaft steht in unmittelbarer Konkurrenz mit Brasilien und
anderen Staaten mit ihrem Rohrzucker, den sie wesentlich billiger produzieren kön-
nen.
Es bleibt jedoch die Frage der Regelungsgestaltung. Die Europäische Union hat eine
weite Gestaltungsmöglichkeit, die nicht nur im Interesse der Einsparungen, sondern
auch für die Existenzsicherung unserer Landwirtschaft genutzt werden muss.
Wir wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten die betroffenen Betriebe unterstützen.
Unser Landwirtschaftsminister hat sich bereits im Bundesrat für eine bessere Aus-
gestaltung der Reform eingesetzt mit dem Ziel, die Übergangszeit zu verlängern und
die Preissenkung auf ein erträgliches Maß zu verringern. Für diesen Einsatz, Herr
Minister, sind wir auch dankbar.
Darüber hinaus haben Gespräche mit der Kommission in Brüssel stattgefunden.
Wir unterstützen den Landwirtschaftsminister Dr. von Boetticher bei seinen Bemü-
hungen, die Zuckermarktreform erträglich zu gestalten.
Wir wollen, dass auch künftig die rund 50.000 Zuckerrüben-Anbauer in Deutschland
und mehrere tausend Beschäftigte in der Zuckerindustrie eine Zukunft haben.
Wir werden uns daher auch weiterhin gemeinsam mit der Landesregierung für dieses
Ziel einsetzen und hoffen auf die Einsicht der Europäische Union .