Presseinformation Kiel, den 11.11.2005 Es gilt das gesprochene Wort Lars Harms TOP 46 Reform der europäischen Zuckermarktordnung Drs. 16/210 Die europäische Agrarreform hat lange Zeit für erhebliche Unruhe in der Landwirtschaft gesorgt. Denn lange Zeit war nicht genau klar, in welche Richtung die Reise gehen wird. Eins war jedoch allen klar, mit der Erweiterung der EU wird der Förderkuchen für die Landwirtschaft kleiner. Daher wurde die Förderkulisse von einer reinen Direktzahlung hin zu einer marktorientierten Förderung umgestaltet. Diesen Weg hat der SSW in der Debat- te um die EU-Agrarreform stets unterstützt. Dass eine derartig weitgreifende Reform nicht spurlos an allen vorübergeht, ist logisch. Und bisher hat die Agrarreform bereits in vielen Bereichen gegriffen und dass die Agrarre- form nicht um die Zuckermarktordnung herum kommt ist auch klar. Dies wird im Übrigen auch so von Vertretern des Deutschen Bauernverbandes gesehen. Eine Verweigerungshaltung wäre in dieser Sache schlicht kontraproduktiv, denn es gibt internationale Verpflichtungen, die eine Reform ­ also die Senkung der Zuckerproduktion - 2 unabdingbar machen. Dies ist das Urteil der WTO und daran muss sich die EU halten. Wir wissen aber, dass elf EU-Länder die Reform des Zuckermarktes bisher abgelehnt haben. Aber wir sind gezwungen die europäischen Schutz- und Fördermaßnahmen abzubauen und unsere Märkte zu öffnen ­ und dies gilt eben auch für Zucker. Hierauf wurde bereits von Seiten der britischen EU-Präsidentschaft hingewiesen und noch mal deutlich gemacht, dass eine Reform notwendig ist, gerade um der EU einen besseren Stand bei den Welthan- delsgesprächen im Dezember zu geben. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Bestandteil des Reformprozesses, die Schaffung von Übergangsregelungen, die für die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks annehmbar sind und ihnen wirksam helfen, sich auf die Reform einzustellen. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die Zuckermarktordnung der EU eine Privile- gierung der europäischen Zuckerrübenanbauer mit sich gebracht hat. In der EU wurde über Jahrzehnte hinweg ein Preis für Zucker gezahlt, der weit jenseits des Weltmarkpreises lag. So sind die Preis cirka dreimal höher als das Weltmarkniveau. Dass dies eine Erhöhte Zuckerrübenproduktion mit sich gezogen hat, ist eine logische Konsequenz der EU- Agrarförderpolitik. Diese Überproduktion hat erhebliche Nachteile für die Märkte der Entwicklungsländer gebracht. Hiermit nun aufzuräumen und die Preise für Zucker zu senken ist eine Fortführung der EU- Agrarreform. Die Frage ist jedoch, in welchem Umfang und mit welcher Härte dies ge- schieht. Der Deutsche Bauernverband hat eine Preissenkung von ca. 39% kritisiert und darauf hingewiesen, dass eine derartige Preissenkung den Erzeugern in der EU keine Kostende- 3 ckenden Erlöse gewährleiste. Ebenso wurde kritisiert, dass die von der Kommission vorge- schlagene Reform vorgezogen wird. Sprich eine Verkürzung der bestehenden Zucker- marktordnung. Derartige Befürchtungen und die Kritik von Seiten der Landwirtschaft müssen ernst genommen werden. Daher sind wir der Auffassung, dass eine Zuckermarktreform nur durchgeführt werden darf, wenn sie über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird. Die betroffenen Landwirte und die nachgelagerten Bereiche im Zuckersektor müssen entspre- chende Planungssicherheiten haben. Das heißt, es ist nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen, dass die Entwicklungs- länder die gleichen Chancen an unserem Zuckermarkt haben müssen wie unsere Landwir- te, wenn sie die gleichen qualitativen Standards erfüllen. Diese Konkurrenz wird auf jeden Fall zu einem massiven Preisverfall führen, weil langfris- tig das Subventionsniveau nicht gehalten werden kann. Dieser Anpassungsprozess muss aber in Stufen vor sich gehen, damit die Betroffenen sich darauf einstellen können. Diese Erkenntnis ist bitter, aber sie wird sich nicht abwehren lassen.