Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.11.2005 Landtag aktuell TOP 28 - EU-Strukturförderung (Drucksache 16/318) Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Anette Langner: Wegweisende Projekte müssen weiter gefördert werden Ich bin dem Antragsteller und dem Minister für seinen Bericht dankbar, weil er uns Gelegenheit gibt, die weitreichende Bedeutung der Strukturförderung der Europäischen Union für Schleswig-Holstein zu diskutieren. Auch wenn, und darauf hat der Minister in seinem Bericht hingewiesen, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zu den Konsequenzen einer veränderten Förderpolitik möglich sind, geben doch die bisher diskutierten Vorschläge der Kommission und der britischen Ratspräsidentschaft genügend Anhaltspunkte, bei denen aus schleswig-holsteinischer Sicht alle Alarmsignale auf Rot gehen. Um den politischen Handlungsrahmen deutlich zu machen, will ich kurz auf die bisherige Förderphilosophie eingehen: Die EU-Strukturförderung folgt dem übergeordneten Ziel, ,,die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Regionen und Menschen zu verringern, sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu fördern". Dafür werden 30% des Gesamthaushaltes der Europäischen Union aufgewendet. In der jetzigen Planungsperiode 20002006 soll dieses Ziel erreicht werden durch die Verknüpfung von finanzieller Ausstattung, regionaler Verteilung und politischer Zielsetzungen. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Die Komplexität der Förderung aus Strukturfonds, Zielgebieten und den politischen Zielsetzungen der Gemeinschaftsinitiativen erreicht meiner Ansicht nach trotz komplizierter Strukturen eine größtmögliche Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit. Schleswig-Holstein hat von 2000-2006 erheblich von der EU-Strukturförderung profitiert: Allein in unsere Ziel-2-Gebiete sind 258 Mio. Euro EU-Mittel geflossen. Damit konnten Projekte von über 830 Mio. Euro verwirklicht werden, davon über 300 Mio. an privaten Investitionen. In den Landesprogrammen ,,Zukunft auf dem Land", ,,Arbeit für Schleswig Holstein" und dem Regionalprogramm wurden wichtige wirtschaftliche, infrastrukturelle, umweltpolitische und arbeitsmarktpolitische Ziele verwirklicht, die für Schleswig-Holstein von existenzieller Bedeutung sind. Schon die ursprünglich vorgesehenen Änderungen für die neue Förderperiode ab 2007 lassen für Schleswig-Holstein erhebliche Verschlechterungen befürchten. Die Verzahnung von Strukturfonds, Zielgebieten und Gemeinschaftsinitiativen wird ersetzt durch die drei Ziele: 1. Ziel: Konvergenz, also das Erreichen gleicher Lebensverhältnisse für besonders strukturschwache Gebiete, 2. Ziel: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und 3. Ziel: Europäische territoriale Zusammenarbeit. Die bisherige Ziel 2 und 3-Förderung wird in das neue Ziel 2 übergehen, in dem SchleswigHolstein auch weiterhin förderfähig sein wird, aber mit einer deutlich geringeren finanziellen Ausstattung als bisher. Die Mittelausstattung reduziert sich von 23,8% der gesamten Strukturausgaben für die bisherigen Zielgebiete 2 und 3 auf 17,2% für das neue Ziel 2. Nach dem Scheitern der EU-Finanzverhandlungen ist die neue Finanzierungsstruktur wieder ganz offen. Ob es unter dem Ratsvorsitz Großbritanniens zu einer Einigung kommen -3- wird, ist fraglich, so dass konstruktive Verhandlungen erst unter österreichischem Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 weitergeführt werden. Da die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen für neue Förderprogramme 12 bis 18 Monate dauern wird, träte zunächst ein monatliches Budget in Kraft, das Auszahlungen für Mehrjahresprogramme nach Darstellung der Kommission so gut wie unmöglich machen würde. Für Schleswig-Holstein ­ ebenso wie für andere Regionen ­ bedeutet dies, dass wir unsere an den EU-Förderstrukturen ausgerichteten Landesprogramme erst Mitte 2007 konzeptionell entwickeln könnten. Die Konzentrierung der Strukturförderung auf besonders schwache Regionen, in der Bundesrepublik bedeutet das im Wesentlichen auf die neuen Bundesländer, hätte für Schleswig-Holstein entscheidende Wettbewerbsnachteile zur Folge. Der Vorschlag der Kommission, außerdem einen Unterstützungsfonds in Milliardenhöhe einzurichten, um die Folgen der Globalisierung zu mindern, muss ebenso kritisch beleuchtet werden. Die Zielsetzung ist mit Sicherheit bedenkenswert, da damit aber keine zusätzliche Mittelausstattung verbunden ist, wird dieser Fonds zu einer Schwächung der bisherigen Förderpolitik führen. Die Vorstellungen der britischen EU-Ratspräsidentschaft zu einer veränderten inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Ziel-2-Förderung beinhalten ebenso Risiken für Schleswig-Holstein wie der Vorschlag, von der regionalen Förderung stärker zu einer Excellenzförderung zu kommen. Da Schleswig-Holstein eine ganze Reihe von innovativen Projekten beantragt und erfolgreich durchgeführt hat, könnte darin jedoch auch eine Chance liegen. Die für Schleswig-Holstein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark wichtige INTERREG III-Förderung steht nach den bisherigen Vorschlägen zwar weder inhaltlich noch in der finanziellen Ausstattung zur Disposition, aber auch hier muss mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die bisherigen wegweisenden Projekte in den Grenzregionen weitergeführt und weiterentwickelt werden können. Der Vorschlag, die bishe- -4- rigen INTERREG-Förderungen in Schleswig-Holstein und Dänemark zu bündeln, könnte hier neue Impulse geben. Die genannten Vorschläge der Kommission sind aus der Sicht von Schleswig-Holstein sehr kritisch zu bewerten und stellen für die Regional- und Arbeitsmarktpolitik des Landes ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Schleswig-Holstein hat in der jetzigen Förderperiode mit innovativen Projekten und wegweisenden Infrastrukturmaßnahmen wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung gesetzt. Deshalb muss sich die Landesregierung auch weiter nachdrücklich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins, wie sie in der bisherigen Förderkulisse möglich ist, auch in Zukunft erhalten bleibt.