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Presseticker > alle > 2005 > November > 11 > 12:42

Frank Sauter zu TOP 27: Keine zusätzlichen steuerlichen Ausnahmetatbestände schaffen

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

                                                                              Nr. 306/05
                                                                        11. November 2005



 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG

                                                PRESSEMITTEILUNG
                                                                       Pressesprecher
                                                                          Dirk Hundertmark
                                                                    Landeshaus, 24105 Kiel
                                                                     Telefon 0431-988-1440
                                                                     Telefax 0431-988-1444
                                                                    E-mail: info@cdu.ltsh.de
                                                             Internet: http://www.cdu.ltsh.de

                                                     Es gilt das gesprochene Wort
Finanzpolitik
Frank Sauter zu TOP 27:
Keine zusätzlichen steuerlichen Ausnahmetatbestände
schaffen
Der Antrag der FDP-Fraktion ­ apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mit dem vollen,
sondern mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern ­ greift einen langjäh-
rigen Vorschlag der Pharmaindustrie auf, der mittlerweile auch von den Spitzenver-
bänden der Krankenkassen unterstützt wird ­ sollte im Rahmen der Koalitionsver-
handlungen in Berlin eine Erhöhung des Regelsteuersatzes der Mehrwertsteuer ver-
einbart werden.
Wovon auszugehen ist und womit der Antragsteller sich offenbar und vor allem er-
wartungsgemäß bereits abgefunden hat.

Der Antragsteller fordert damit die Neuschaffung eines steuerlichen Subventionstat-
bestandes, verknüpft mit der Hoffnung, dass der Bürger auf Umwegen über das
Steuerrecht durch niedrigere Arzneimittelpreise entlastet wird.

Tatsächlich ist es jedoch höchst spekulativ, ob durch die Einführung einer solchen
steuerlichen Subvention tatsächlich etwas ankommt im Portemonnaie des Verbrau-
chers ­ und wenn ja, in welcher Höhe.

Damit wird das Grundproblem dieses Antrages deutlich: Dieser Antrag befindet sich
in der jahrzehntelangen Tradition von Fehlentwicklungen im deutschen Steuerrecht:
Es wird versucht, gesellschaftspolitisch gewollte Transfers und Subventionierungen
über den Umweg des Steuerrechts abzuwickeln. Die Folgen dieser Politik kennen wir
alle: Ein praktisch nicht mehr zu durchdringender Gesetzes-, Verordnungs- und
Rechtssprechungsdschungel, der Bürger resignieren und Fachleute verzweifeln
lässt.

Meine Damen und Herren,
-     Trennung von Steuern und Transfersystem
-     Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmetatbeständen

dieses sind die Grundsätze, an denen sich zukunftsgerichtete parlamentarische Initi-
ativen orientieren müssen. Nur so kann es zukünftig auch in Deutschland in die rich-
tige Richtung gehen.

Und gerade die FDP hat sich zu diesen Grundsätzen immer bekannt. Nur, Herr Garg,
was im Grundsätzlichen gefordert wird, muss im Einzelfall auch Bestand haben.

Deshalb halte ich es für äußerst widersprüchlich, wenn die FDP hier im Schleswig-
Holsteinischen Landtag die Schaffung eines neuen zusätzlichen steuerlichen Aus-
nahmetatbestandes fordert,

während sie praktisch zeitgleich presseöffentlich die CDU in Berlin auffordert, für ein
vereinfachtes Steuersystem ohne gerade solche Ausnahmetatbestände zu kämpfen.
Hier haben Sie, meine Damen und Herren von der FDP ein Schlüssigkeitsdefizit, das
Sie veranlassen sollte, Ihre Position noch einmal zu überdenken.

Wenn der Staat gestalten will, muss dieses möglichst direkt geschehen ohne Umwe-
ge und deshalb ist die in Berlin vereinbarte Politiklinie richtig:
Steuern rauf, Lohnzusatzkosten runter; das erhöht Nettolöhne, senkt Arbeitskosten
und schafft neue Perspektiven am Arbeitsmarkt.

Inwieweit der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein ,,Änderungsantrag" ist, hat
sich mir nicht erschlossen. Er befasst sich kaum mit dem Ursprungsantrag, sondern
stellt wesentliche Teile des gesamten Umsatzsteuerrechts in Frage. Wollte man auf
die einzelnen Punkte eingehen, ginge dieses nur im Rahmen einer Generaldebatte
zum Thema ,,Mehrwertsteuer".
Das ist in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich.
Der Antrag macht aber deutlich, dass das Umsatzsteuerrecht ein sehr komplexes
System darstellt, das sich nicht allein auf die Frage, wie hoch die Steuersätze zu be-
messen sind, reduzieren lässt.

Insofern ist die aufgeworfene Frage der Reduzierung und Neuordnung der Ermäßi-
gungstatbestände interessant und sollte gemeinsam mit dem FDP-Antrag im Finanz-
ausschuss beraten werden.
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