11. November 2005 Nr. 306/05 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Finanzpolitik Frank Sauter zu TOP 27: Keine zusätzlichen steuerlichen Ausnahmetatbestände schaffen Der Antrag der FDP-Fraktion ­ apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mit dem vollen, sondern mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern ­ greift einen langjährigen Vorschlag der Pharmaindustrie auf, der mittlerweile auch von den Spitzenverbänden der Krankenkassen unterstützt wird ­ sollte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in Berlin eine Erhöhung des Regelsteuersatzes der Mehrwertsteuer vereinbart werden. Wovon auszugehen ist und womit der Antragsteller sich offenbar und vor allem erwartungsgemäß bereits abgefunden hat. Der Antragsteller fordert damit die Neuschaffung eines steuerlichen Subventionstatbestandes, verknüpft mit der Hoffnung, dass der Bürger auf Umwegen über das Steuerrecht durch niedrigere Arzneimittelpreise entlastet wird. Tatsächlich ist es jedoch höchst spekulativ, ob durch die Einführung einer solchen steuerlichen Subvention tatsächlich etwas ankommt im Portemonnaie des Verbrauchers ­ und wenn ja, in welcher Höhe. Damit wird das Grundproblem dieses Antrages deutlich: Dieser Antrag befindet sich in der jahrzehntelangen Tradition von Fehlentwicklungen im deutschen Steuerrecht: Es wird versucht, gesellschaftspolitisch gewollte Transfers und Subventionierungen über den Umweg des Steuerrechts abzuwickeln. Die Folgen dieser Politik kennen wir alle: Ein praktisch nicht mehr zu durchdringender Gesetzes-, Verordnungs- und Rechtssprechungsdschungel, der Bürger resignieren und Fachleute verzweifeln lässt. Meine Damen und Herren, Trennung von Steuern und Transfersystem Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmetatbeständen dieses sind die Grundsätze, an denen sich zukunftsgerichtete parlamentarische Initiativen orientieren müssen. Nur so kann es zukünftig auch in Deutschland in die richtige Richtung gehen. Und gerade die FDP hat sich zu diesen Grundsätzen immer bekannt. Nur, Herr Garg, was im Grundsätzlichen gefordert wird, muss im Einzelfall auch Bestand haben. Deshalb halte ich es für äußerst widersprüchlich, wenn die FDP hier im SchleswigHolsteinischen Landtag die Schaffung eines neuen zusätzlichen steuerlichen Ausnahmetatbestandes fordert, während sie praktisch zeitgleich presseöffentlich die CDU in Berlin auffordert, für ein vereinfachtes Steuersystem ohne gerade solche Ausnahmetatbestände zu kämpfen. Hier haben Sie, meine Damen und Herren von der FDP ein Schlüssigkeitsdefizit, das Sie veranlassen sollte, Ihre Position noch einmal zu überdenken. Wenn der Staat gestalten will, muss dieses möglichst direkt geschehen ohne Umwege und deshalb ist die in Berlin vereinbarte Politiklinie richtig: Steuern rauf, Lohnzusatzkosten runter; das erhöht Nettolöhne, senkt Arbeitskosten und schafft neue Perspektiven am Arbeitsmarkt. Inwieweit der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein ,,Änderungsantrag" ist, hat sich mir nicht erschlossen. Er befasst sich kaum mit dem Ursprungsantrag, sondern stellt wesentliche Teile des gesamten Umsatzsteuerrechts in Frage. Wollte man auf die einzelnen Punkte eingehen, ginge dieses nur im Rahmen einer Generaldebatte zum Thema ,,Mehrwertsteuer". Das ist in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Der Antrag macht aber deutlich, dass das Umsatzsteuerrecht ein sehr komplexes System darstellt, das sich nicht allein auf die Frage, wie hoch die Steuersätze zu bemessen sind, reduzieren lässt. Insofern ist die aufgeworfene Frage der Reduzierung und Neuordnung der Ermäßigungstatbestände interessant und sollte gemeinsam mit dem FDP-Antrag im Finanzausschuss beraten werden.