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Presseticker > alle > 2005 > November > 11 > 13:07

Heiner Garg: Eine ermäßigte Umsatzsteuer auf apothekenpflichtige Arzneimittel ist sinnvoll

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                        1




Presseinformation
                                                                                              Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                              Vorsitzender
Nr. 285/2005                                                                                  Dr. Heiner Garg, MdL
                                                                                              Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Freitag, 11. November 2005                                                              Dr. Ekkehard Klug, MdL
                                                                                              Parlamentarischer Geschäftsführer
Sperrfrist: Redebeginn                                                                        Günther Hildebrand, MdL


Es gilt das gesprochene Wort!

Gesundheit/Soziales/Wirtschaft




                                                                                                     www.fdp-sh.de
Heiner Garg: Eine ermäßigte Umsatzsteuer auf
apothekenpflichtige Arzneimittel ist sinnvoll
In seinem Debattenbeitrag zu Top 27 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes
­ Ermäßigte Umsatzsteuer auf apothekenpflichtige Arzneimittel, Drs. 16/316)
sagte der stellvertrtende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner
Garg:

,,Während in Deutschland auf apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich
eine Umsatzsteuer in Höhe des Regelsatzes von derzeit 16% erhoben wird,
sieht das bei den meisten europäischen Nachbarstaaten vollkommen anders
aus.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass neben Dänemark, Österreich
und der Slowakei Deutschland das einzige Land in der EU ist, das den vollen
Mehrwertsteuersatz erhebt. In allen anderen Ländern werden erheblich
niedrigere Umsatzsteuersätze auf Arzneimittel erhoben.

So z.B. in

·     Belgien 6% statt der 21%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer;
·     Großbritannien 0% statt der 17,5%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer;
·     Italien 10% statt der 20%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer;
·     Spanien 4% statt der 20%-igen allgemeinen Mehrwertsteuer.

Dabei wird in den meisten Ländern nicht zwischen apothekenpflichtigen und
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterschieden.

Wir haben bei uns ­ genauso wie bei den meisten unserer europäischen
Nachbarn ­ aus bestimmten sozialen Gründen einen verminderten
Umsatzsteuersatz für bestimmte Produkte eingeführt, z.B. bei
Grundnahrungsmitteln.

Warum aber gilt ein niedriger Umsatzsteuersatz für Produkte, wie
beispielsweise bei Überraschungseiern, Schnittblumen und Tierfutter ­ nur
nicht bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln?
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                                    2

Bereits heute haben wir im Gesundheitsbereich Vergünstigungen für wichtige Bereiche
des Gesundheitswesens: So unterliegen die Lieferung orthopädischer Hilfs- und
Fortbewegungsmittel oder die Lieferung sowie die Wiederherstellung von
Zahnprothesen dem ermäßigten Steuersatz ­ warum also gilt dies nicht für
apothekenpflichtige Arzneimittel?

Allein die weiter steigenden Umsatzsteuerausgaben für Arzneimittel werden dazu
führen, dass auch in Zukunft nicht von niedrigen Beitragssätzen bei der Gesetzlichen
Krankenkasse ausgegangen werden kann.

Wer ankündigt, die Umsatzsteuersätze erhöhen zu müssen, um durch die
Mehreinnahmen die Lohnnebenkosten zu senken, sollte gerade an dieser Stelle
einmal nachrechnen: Wäre es nicht sinnvoller, die Umsatzsteuer bei Arzneimitteln
abzusenken ­ und damit mehr Spielraum für niedrigere Lohnnebenkosten zu haben,
als die Umsatzsteuer insgesamt anzuheben?

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung betrugen allein für die
Umsatzsteuer auf Arzneimittel im Jahr 2004 rund 3 Mrd. Euro. Seit 1994 sind auf
diesem Weg immerhin rund 29 Mrd. Euro an den Fiskus geflossen.

Grund genug, einmal darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoller ist, diese
Mehrausgaben lieber bei den Kassen zu lassen, als sie erst abzuschöpfen, um sie
hinterher wieder ins Gesundheitswesen zu stecken.

Gleichzeitig profitiert nicht nur der einzelne Patient, sondern auch der Standort
Deutschland von niedrigeren Arzneimittelpreisen. Denn hiermit ermöglichen wir
unseren Apotheken, sich im Wettbewerb gegenüber den Internetapotheken vor Ort zu
behaupten.

Denn die teilweise niedrigeren Preise für einzelne Arzneimittel im Internethandel
beruhen derzeit unter anderem auf der innerhalb der EU vollkommen
unterschiedlichen Umsatzbesteuerung von Arzneimitteln.

Wer also die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Apotheken stärken will ­ muss diese
Wettbewerbsverzerrungen abbauen. Das war ursprünglich ja auch mal der Gedanke,
der all jenen Versuchen zu Grunde lag, die indirekten Steuern sowie spezifische
Verbrauchssteuern in der EU zu harmonisieren.

Mit einem niedrigeren Umsatzsteuersatz verhielten wir uns auch EU-konform. Denn
mit der 6. EG-Richtlinie wird zwar eine europaweite Harmonisierung der Umsatzsteuer
angestrebt. Doch gerade hier bestehen Ausnahmen, die von 21 der 25 EU-
Mitgliedstaaten auch voll ausgeschöpft werden. Zugunsten ihres Versandhandels und
zugunsten ihres Standortes. Deshalb sollten wir diese Ausnahmeregelung voll
ausschöpfen und unsere Arzneimittel mit einem niedrigeren Steuersatz belegen und
die Umsatzbesteuerung von Arzneimitteln zu harmonisieren.

(Denn im Bereich der Arzneimittel ist nach Art. 12 Absatz 3 Buchstabe a Unterabsatz 3
der 6. EG-Richtlinie in Verbindung mit Anhang H Kategorie 3 die Anwendung eines
ermäßigten Steuersatzes möglich.)

Dabei wollen wir eine einfache Lösung: Wir wollen alle apothekenpflichtigen
Arzneimittel mit dem verminderten Umsatzsteuersatz belegen. Wir leisten damit nicht
nur einen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten und der Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit unserer Apotheken im e-commerce Zeitalter, sondern auch
einen Beitrag, den Endverbraucher und Patienten mit günstigeren Arzneimitteln zu
versorgen."
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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